IND.3.2.A7 Technische Entkopplung von Zugriffen (S) [Planende]
Jeder Fernzugriff auf jegliche Komponenten in einer OT-Zone SOLLTE entkoppelt erfolgen. In jedem Fernwartungszugang in die OT SOLLTE ein IT-System positioniert sein, das die Verbindung vor dem Übergang in die OT-Zielzone terminiert und zum Fernwartungsdienst eine neue, überwachte und reglementierte Kommunikation aufbaut. Alle für die Fernwartung benötigten Werkzeuge und Programme SOLLTEN auf dem IT-System des Fernwartungszugangs installiert und lauffähig sein sowie einen Mehrbenutzendenbetrieb unterstützen. Das IT-System SOLLTE ein Sprungserver oder ein vergleichbares Application Layer Gateway (ALG) sein, das in einem dedizierten Sicherheitssegment, z. B. in einer demilitarisierten Zone (DMZ) positioniert ist. Für das IT-System zur Entkopplung der Zugriffe SOLLTE die OT zuständig sein, d. h. es liegt idealerweise in einer OT-DMZ.
1. Pārskats
1.1 Atsauces
1.2 Identificētās prasības
1.3 Saistītie tiesību akti
2. Identificētās prasības
3. Saistītie tiesību akti
Tiesību akti
| Avots |
Regulējums |
Saistītie uzdevumi
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