+KONF.11 Vertrauensbeziehungen
---+KONF.11.1 Authentifizierung vor dem Zugriff
------+KONF.11.1.1 Authentifizierung von geplanten Konversationen
------+KONF.11.1.2 Authentifizierung von Netzverbindungen - clientseitig
---+KONF.11.2 Warteraum
---+KONF.11.3 Veröffentlichung von Domain-Infomationen
---+KONF.11.4 Erraten von Zugriffslinks
---+KONF.11.5 Einschränkung unauthentifizierter Anschlüsse
---+KONF.11.6 Übersicht angemeldeter Verbindungen
---+KONF.11.7 Einschränkung von Schnittstellen
------+KONF.11.7.1 Einschränkung von Zonentransfers
------+KONF.11.7.2 Einschränkung von TK-Verbindungen
---------+KONF.11.7.2.1 Einschränkung der TK-Gegenstellen
---+KONF.11.8 Verschlüsselung schützenswerter Daten (at-rest)
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KONF.11 Vertrauensbeziehungen
1. Pārskats
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Standarts |
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KONF.11.1 Authentifizierung vor dem Zugriff
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Konfiguration für Anwendungen SOLLTE Zugriffe auf schützenswerte Daten im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement authentifizieren. Erläuterung Ziel ist es, vertrauliche Daten vor dem Zugriff von Unbefugten zu schützen. Relevant sind hierbei sowohl Frontend-Zugänge wie Webportale, als auch Backend-Datenschnittstellen wie Datenbank-API. Dies kann durch eine anwendungsspezifische Authentifizierung, oder durch Nutzung eines zentralen Identity Providers (Single-Sign-On) erfüllt werden. Für die Authentifizierung kommen z.B. Passwörter, X.509-Zertifikate, OTP-Token in Frage. Zweckmäßig ist hierfür der Einsatz von Standardkomponenten wie OAuth 2.0 und die Verbindung mit einem zentralen Berechtigungsmanagement der Anwendung. Im Einklang mit den Anforderungen des Identitäts- und Berechtigungsmanagements bedeutet, dass für die Anwendung die Anforderungen aus der Praktik Identitäts- und Berechtigungsmanagement erfüllt sind, die dort festgelegt wurden. Hierzu gehört die Art der Authentifizierung (z.B. Passwort, Biometrie, Mehr-Faktor-Authentifizierung) ebenso wie die relevanten Parameter (Passwortkomplexität, etc.). Auf Daten die nicht vertraulich (z.B. öffentlich) sind kann auch ohne Authentifizierung Zugriff erlaubt sein. Die Formulierung "im Einklang mit den zugehörigen Anforderungen zum Identitäts- und Berechtigungsmanagement" bedeutet, dass die Authentifizierung so erfolgt, wie in der Praktik Berechtigung (BER) festgelegt. Hierzu gehört insbesondere die Verwendung aktueller kryptographischer Verfahren, wie sie im Thema Kryptographie zu finden ist. Verarbeitet die Anwendung gar keine vertraulichen Daten, dann ist die Anforderung entbehrlich.
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KONF.11.2 Warteraum
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Konfiguration für VK-Anwendungen SOLLTE bei Konferenzschaltungen alle Teilnehmenden authentifizieren. Erläuterung Dies kann z.B. Über eine explizite Gruppenmitgliedschaft von Zugangskonten, die Verteilung von Zugangsdaten per E-Mail oder virtuelle Warteräume erfüllt werden. Warteräume geben Konferenzmoderatoren die Möglichkeit, Teilnehmer vor Eintritt in einem virtuellen Warteraum persönlich zu authentifizieren.
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KONF.11.3 Veröffentlichung von Domain-Infomationen
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Konfiguration für DNS-Server SOLLTE die Veröffentlichung von Domain-Infomationen anhand von [Kriterien] einschränken. Erläuterung Angreifer nutzen häufig DNS um das Netz zu erkunden (DNS-Reconnaissance). Veröffentlichen Sie Domain-Informationen nur, wenn diese zu einem Dienst gehören, der zur externen Nutzung gedacht ist. Nur intern benötigte DNS-Einträge dagegen bleiben intern. Kriterien können z.B. Domains oder Subdomain sein (intern.domain.com vs www.domain.com).
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KONF.11.4 Erraten von Zugriffslinks
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Konfiguration für Webanwendungen SOLLTE das Durchprobieren von Zugriffslinks durch [einen automatisierten Mechanismus] blockieren. Erläuterung Ermöglichen Links den Zugriff auf vertrauliche Daten ohne Authentifizierung, so könnten Angreifer versuchen diese zu finden, z.B. mit Durchprobieren von Meeting-Links oder Ressourcen-URLs. Mögliche Maßnahmen sind Nicht-Sequentielle IDs mit hoher Entropie, Rate Limiting von Anfragen oder CAPTCHA. Hierbei bietet sich eine Kombination von Maßnahmen an, die Anzahl erwarteter Zugriffe, Verfügbarkeits- und Usability-Kriterien ebenso beachtet wie das Risikoprofil der Anwendung. Bietet die Webanwendung keinerlei Zugriff auf schützenswerte Informationen ohne Authentifizierung, so ist die Anforderung entbehrlich.
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KONF.11.5 Einschränkung unauthentifizierter Anschlüsse
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Konfiguration für TK-Anwendungen SOLLTE von unauthentifizierten Anschlüssen erreichbare Gegenstellen einschränken. Erläuterung Als unauthentifizierte Anschlüsse (engl. unauthenticated connections) sind hier alle Endpunkte zu verstehen, die eine Kommunikation ohne Anmeldung ermöglichen. Dies umfasst beispielsweise Notfalltelefone in Aufzügen, öffentlich zugängliche Telefone oder auch Faxgeräte in ungesicherten Bereichen. Aber auch an Konferenzraum-Systeme für Videokonferenzen oder den anonymen Gast-Zugang zu Online-Meetings ist zu denken. Die Anforderung zielt darauf ab, den Missbrauch dieser Kommunikationskanäle zu unterbinden, deren Nutzung nicht eindeutig einem authentifizierten Benutzer zugeordnet werden kann. Ohne eine Einschränkung der erreichbaren Gegenstellen – also der kontaktierbaren externen Domänen, Meeting-IDs oder Benutzerkonten – könnte ein Angreifer vertrauliche interne Besprechungen ausspähen oder ein unautorisierter Gast könnte von einem Konferenzraum aus sensible Daten per Bildschirmübertragung an externe Dritte weitergeben. Ohne eine solche Einschränkung könnte ein unberechtigter Nutzer auf Kosten der Institution kostenpflichtige Mehrwertdienste oder teure Auslandsnummern anwählen und so erheblichen finanziellen Schaden verursachen. Ebenso könnte eine missbräuchliche Nutzung zur Belästigung Dritter oder zur Absetzung von böswilligen Notrufen erfolgen, was die Verfügbarkeit kritischer Ressourcen beeinträchtigen könnte.
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KONF.11.6 Übersicht angemeldeter Verbindungen
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Konfiguration für Anwendungen KANN eine Übersicht angemeldeter Verbindungen aktivieren. Erläuterung Je nach Anwendung können dabei Informationen wie Gerätename, Betriebssystemtyp, Browser-Agent oder IP-Adresse angezeigt werden.
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KONF.11.7 Einschränkung von Schnittstellen
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Konfiguration für Anwendungen SOLLTE aktivierte Schnittstellen einschließlich denen zu anderen Anwendungen, Cloud-Funktionen oder Erweiterungen einschränken. Erläuterung Die Einschränkung von Schnittstellen hilft, ungewollte oder böswillige Zugriffe auf Anwendungen und Daten zu verhindern. Durch das Festlegen klarer Regeln welche Systeme oder Anwendungen über welche Schnittstellen auf welche Daten zugreifen können wir das "Need to know" Prinzip in der Kommunikation umgesetzt. Ferner kann ein solcher Ansatz dazu beitragen, die Integrität und Vertraulichkeit von Informationen zu wahren, indem nur autorisierte Kommunikationspartner berechtigt werden, Daten zu lesen, zu schreiben oder Funktionalitäten aufzurufen. Beispiele sind die Synchronisierung von Lesezeichen und Historie im Browser, die Anbindung von Cloud-Funktionen, etwa eine serverless Image-Processing-API, für die ein entsprechendes Rollenkonzept noch nicht hinterlegt und von der Sicherheitsverantwortlichen geprüft wurde, oder die Installation einer Browsererweiterungen. Erweiterungen (Plugins, AddOns), die nicht von der Institution für die Verwendung autorisiert wurden, können zu ungewollten Datenabflüssen führen und Schadcode enthalten. Zur Umsetzung kann es hilfreich sein, standardisierte Formulare oder digitale Workflows zu etablieren, in denen die Notwendigkeit, der Umfang und die Verantwortlichen für jede neue Schnittstelle dokumentiert werden. Die Einschränkung kann auch durch Komponenten außerhalb der Anwendung erfolgen, zum Beispiel durch API-Gateways, die nur auf Whitelists registrierter Endpunkte reagieren, oder durch Einsatz von Zertifikaten und OAuth-Scopes. Um unautorisierte Erweiterungen technisch zu unterbinden kann die Deinstallation oder Deaktivierung der Erweiterungen, sowie das Setzen von Berechtigungen zur Installation nur für Administrierende umgesetzt werden.
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KONF.11.8 Verschlüsselung schützenswerter Daten (at-rest)
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Konfiguration für Anwendungen KANN schützenswerte Daten bei der Speicherung (at-rest) verschlüsseln. Erläuterung Hierbei ist insbesondere an Zugangsdaten zu denken. Die Anforderung ist auch dann erfüllt, wenn Daten statt einer Verschlüsselung mit Hash und Salt versehen sind. Zur Umsetzung siehe BSI TR-02102.
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1.1 Atsauces
1.2 Identificētās prasības
1.3 Saistītie tiesību akti
2. Identificētās prasības
3. Saistītie tiesību akti
Tiesību akti
| Avots |
Regulējums |
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