+ISMS.1.A3 Erstellung einer Leitlinie zur Informationssicherheit (B) [Institutionsleitung]

ISMS.1.A3 Erstellung einer Leitlinie zur Informationssicherheit (B) [Institutionsleitung]

Die Institutionsleitung MUSS eine übergeordnete Leitlinie zur Informationssicherheit verabschieden. Diese MUSS den Stellenwert der Informationssicherheit, die Sicherheitsziele, die wichtigsten Aspekte der Sicherheitsstrategie sowie die Organisationsstruktur für Informationssicherheit beschreiben. Für die Sicherheitsleitlinie MUSS ein klarer Geltungsbereich festgelegt sein. In der Leitlinie zur Informationssicherheit MÜSSEN die Sicherheitsziele und der Bezug der Sicherheitsziele zu den Geschäftszielen und Aufgaben der Institution erläutert werden.

Die Institutionsleitung MUSS die Leitlinie zur Informationssicherheit allen Mitarbeitenden und sonstigen Mitgliedern der Institution bekannt geben. Die Leitlinie zur Informationssicherheit SOLLTE regelmäßig aktualisiert werden.

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni

Kwistjonijiet marbuta

Links
Tip ta’ link Kwistjoni
blocks G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung