ISMS.1.A4 Benennung eines oder einer Informationssicherheitsbeauftragten (B) [Institutionsleitung]
Die Institutionsleitung MUSS einen oder eine ISB benennen. Der oder die ISB MUSS die Informationssicherheit in der Institution fördern und den Sicherheitsprozess mitsteuern und koordinieren. Die Institutionsleitung MUSS den oder die ISB mit angemessenen Ressourcen ausstatten. Die Institutionsleitung MUSS dem oder der ISB die Möglichkeit einräumen, bei Bedarf direkt an sie selbst zu berichten. Der oder die ISB MUSS bei allen größeren Projekten sowie bei der Einführung neuer Anwendungen und IT-Systeme frühzeitig beteiligt werden.
1. Ħarsa ġenerali
1.1 Referenzi
1.2 Rekwiżiti identifikati
1.3 Regolamenti relatati
2. Rekwiżiti identifikati
3. Regolamenti relatati
Regolamenti
| Sors |
Regolamentazzjoni |
Kwistjonijiet marbuta
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