+CON.6.A4 Auswahl geeigneter Verfahren zur Löschung oder Vernichtung von Datenträgern (S)

CON.6.A4 Auswahl geeigneter Verfahren zur Löschung oder Vernichtung von Datenträgern (S)

Die Institution SOLLTE überprüfen, ob die Mindestanforderungen an die Verfahrensweisen zur Löschung und Vernichtung (siehe dazu CON.6.A12 Mindestanforderungen an Verfahren zur Löschung und Vernichtung) für die tatsächlich eingesetzten Datenträger und darauf befindlichen Informationen ausreichend sicher sind. Auf diesem Ergebnis aufbauend SOLLTE die Institution geeignete Verfahren zur Löschung und Vernichtung je Datenträger bestimmen.

Für alle eingesetzten Datenträgerarten, die von der Institution selbst vernichtet bzw. gelöscht werden, SOLLTE es geeignete Geräte und Werkzeuge geben, mit denen die zuständigen Mitarbeitenden die gespeicherten Informationen löschen oder vernichten können. Die ausgewählten Verfahrensweisen SOLLTEN allen verantwortlichen Mitarbeitenden bekannt sein.

Die Institution SOLLTE regelmäßig kontrollieren, ob die gewählten Verfahren noch dem Stand der Technik entsprechen und für die Institution noch ausreichend sicher sind.

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni

Kwistjonijiet marbuta