+CON.7.A13 Mitnahme notwendiger Daten und Datenträger (S) [Benutzende]

CON.7.A13 Mitnahme notwendiger Daten und Datenträger (S) [Benutzende]

Vor Reiseantritt SOLLTEN Benutzende prüfen, welche Daten während der Reise nicht unbedingt auf den IT-Systemen gebraucht werden. Ist es nicht notwendig, diese Daten auf den Geräten zu lassen, SOLLTEN diese sicher gelöscht werden. Ist es nötig, schützenswerte Daten mit auf Reisen zu nehmen, SOLLTE dies nur in verschlüsselter Form erfolgen. Darüber hinaus SOLLTE schriftlich geregelt sein, welche mobilen Datenträger auf Auslandsreisen mitgenommen werden dürfen und welche Sicherheitsmaßnahmen dabei zu berücksichtigen sind (z. B. Schutz vor Schadsoftware, Verschlüsselung geschäftskritischer Daten, Aufbewahrung mobiler Datenträger). Die Mitarbeitenden SOLLTEN diese Regelungen vor Reiseantritt kennen und beachten.

Diese sicherheitstechnischen Anforderungen SOLLTEN sich nach dem Schutzbedarf der zu bearbeitenden Daten im Ausland und der Daten, auf die zugegriffen werden soll, richten.

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni

Kwistjonijiet marbuta