Schutzbedürftige Informationen können in die Hände unbefugter Personen gelangen.

Es kann nicht beeinflusst werden, wer eine Information erhält und nutzt, wenn z. B. im Vorfeld eines Informationsaustauschs versäumt wurde, eine Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschließen. Das Risiko des Datenmissbrauchs erhöht sich ebenfalls, wenn die Vertraulichkeitsvereinbarung unpräzise oder lückenhaft formuliert wurde.