Eine wesentliche Gefährdung des Geheimschutzes stellt die Kenntnisnahme von VS durch unbefugte Personen dar. Diese kann sich ergeben, wenn die Vorgaben der VSA nicht beachtet werden.
Beispiele:
- Die Einstufung und Kennzeichnung von VS unterbleibt, erfolgt falsch oder unvollständig.
- VS werden durch IT-Produkte gelöscht, die keine Zulassungsaussage besitzen.
- Die VS-IT-Dokumentation fehlt oder wird nur mangelhaft gepflegt.
Werden die Vorgaben der VSA nicht beachtet, kann dies dazu führen, dass
- bei einer fehlerhaften Handhabung von VS einige Geheimschutzmaßnahmen fälschlicherweise als nicht notwendig erachtet werden, wodurch diese nicht oder nicht im notwendigen Maße umgesetzt werden,
- VS so gelöscht werden, dass der Inhalt der VS wiederherstellbar ist,
- aufgrund einer fehlenden oder mangelhaften VS-IT-Dokumentation nicht nachvollzogen werden kann, ob ein erforderliches Geheimschutzniveau erreicht wird, in der Vergangenheit schon notwendige Maßnahmen zum Schutz der VS-IT getroffen wurden oder aktuell geplante Maßnahmen zu bereits umgesetzten Maßnahmen passen,
- VS mit einer IT verarbeitet werden, die keine ausreichenden Schutzmaßnahmen bietet.
Durch Anwendungen können Daten unbemerkt gespeichert oder vervielfältigt werden.
Beispiele:
- In Auslagerungsdateien oder Auslagerungspartitionen befinden sich mitunter schützenswerte Daten, z. B. Passwörter oder kryptografische Schlüssel.
- Bei der Verarbeitung von VS mit einem Textverarbeitungsprogramm können temporäre Arbeitskopien erzeugt werden, die unter bestimmten Umständen, beispielsweise nach einem Absturz des Programms, nicht gelöscht wurden.
- Auch fallen im laufenden Betrieb vieler Anwendungen Dateien an, die nicht für den produktiven Betrieb benötigt werden (z. B. Browserhistorie). Diese Dateien können sicherheitsrelevante Informationen enthalten.
Als Folge können solche Dateien ausgelesen werden, wenn die Datenträger ausgebaut und in ein anderes IT-System eingebaut werden. Wurden die Auslagerungs- oder Anwendungsdateien oder temporäre Dateien nicht sicher gelöscht, können Unbefugte Kenntnis von VS erlangen. Passwörter und Schlüssel können missbraucht werden, um unberechtigt auf VS-IT oder VS zuzugreifen.
Die Auswirkungen einer unbefugten Kenntnisnahme von VS des Geheimhaltungsgrad VS-NfD können für die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder von Nachteil sein. Diese können je nach Art der als VS eingestuften Informationen unterschiedlich ausfallen. Wenn beispielsweise eingestufte Netzpläne oder Informationssicherheitskonzepte offengelegt werden, dann können diese Informationen genutzt werden, um in IT-Systeme einzudringen. Erhalten Unbefugte beispielsweise Kenntnis von diplomatischen Informationen über ein anderes Land, dann kann dies die diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und diesem Land belasten.
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