Eine wesentliche Gefährdung des Geheimschutzes stellt die Kenntnisnahme von VS durch unbefugte Personen dar. Diese kann sich ergeben, wenn die Vorgaben der VSA nicht beachtet werden.

Beispiele:

Werden die Vorgaben der VSA nicht beachtet, kann dies dazu führen, dass

Durch Anwendungen können Daten unbemerkt gespeichert oder vervielfältigt werden.

Beispiele:

Als Folge können solche Dateien ausgelesen werden, wenn die Datenträger ausgebaut und in ein anderes IT-System eingebaut werden. Wurden die Auslagerungs- oder Anwendungsdateien oder temporäre Dateien nicht sicher gelöscht, können Unbefugte Kenntnis von VS erlangen. Passwörter und Schlüssel können missbraucht werden, um unberechtigt auf VS-IT oder VS zuzugreifen.

Die Auswirkungen einer unbefugten Kenntnisnahme von VS des Geheimhaltungsgrad VS-NfD können für die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder von Nachteil sein. Diese können je nach Art der als VS eingestuften Informationen unterschiedlich ausfallen. Wenn beispielsweise eingestufte Netzpläne oder Informationssicherheitskonzepte offengelegt werden, dann können diese Informationen genutzt werden, um in IT-Systeme einzudringen. Erhalten Unbefugte beispielsweise Kenntnis von diplomatischen Informationen über ein anderes Land, dann kann dies die diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und diesem Land belasten.