+OPS.1.1.3.A10 Sicherstellung der Integrität und Authentizität von Softwarepaketen (S)

OPS.1.1.3.A10 Sicherstellung der Integrität und Authentizität von Softwarepaketen (S)

Während des gesamten Patch- oder Änderungsprozesses SOLLTE die Authentizität und Integrität von Softwarepaketen sichergestellt werden. Dazu SOLLTE geprüft werden, ob für die eingesetzten Softwarepakete Prüfsummen oder digitale Signaturen verfügbar sind. Falls ja, SOLLTEN diese vor der Installation des Pakets überprüft werden. Ebenso SOLLTE darauf geachtet werden, dass die notwendigen Programme zur Überprüfung vorhanden sind.

Software und Updates SOLLTEN grundsätzlich nur aus vertrauenswürdigen Quellen bezogen werden.

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni

Kwistjonijiet marbuta