Damit eine Institution prüfen kann, ob die ausgelagerten Prozesse von Anbietenden von Outsourcing ordnungsgemäß umgesetzt werden, benötigt sie neben entsprechenden Vereinbarungen auch die Instrumente dazu. Dies können beispielsweise qualitative und quantitative Leistungskennzahlen (KPIs) sein. Um auf Minder- und Schlechtleistung reagieren zu können, werden entsprechend festgelegte Leistungskennzahlen benötigt. Fehlende und unzulängliche Instrumente führen dazu, dass die Anbietenden von Outsourcing nicht adäquat kontrolliert und gesteuert werden können. Dadurch kann nicht mehr geprüft und nachvollzogen werden, ob die festgelegten Sicherheitsanforderungen eingehalten werden.