+OPS.2.3.A14 Erweiterte Anforderungen an Verträge mit Anbietenden von Outsourcing (S)

OPS.2.3.A14 Erweiterte Anforderungen an Verträge mit Anbietenden von Outsourcing (S)

Mit Anbietenden von Outsourcing SOLLTE vereinbart werden, auf welche Bereiche und Dienste die Anbietenden im Netz der Nutzenden von Outsourcing zugreifen dürfen. Der Umgang mit anfallenden Metadaten SOLLTE geregelt werden. Die Nutzenden SOLLTEN Leistungskennzahlen für die Anbietenden von Outsourcing definieren und im Vertrag festlegen. Für den Fall, dass die vereinbarten Leistungskennzahlen unzureichend erfüllt werden, SOLLTEN mit den Anbietenden von Outsourcing Konsequenzen, wie z. B. Vertragsstrafen, festgelegt werden. Die Verträge SOLLTEN Kündigungsoptionen, um das Outsourcing-Verhältnisses aufzulösen, enthalten. Hierbei SOLLTE auch geregelt sein, wie das Eigentum der Nutzenden von Outsourcing zurückgegeben wird. Im Vertrag SOLLTEN Verantwortlichkeiten hinsichtlich des Notfall- und Krisenmanagements definiert und benannt werden.

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni

Kwistjonijiet marbuta