+APP.5.4.A6 Verschlüsselung von UCC-Daten (B)

APP.5.4.A6 Verschlüsselung von UCC-Daten (B)

Sämtliche Kommunikation über unzureichend vertrauenswürdige Netze MUSS mit sicheren Verfahren verschlüsselt werden, sofern dies durch die jeweilige UCC-Komponente unterstützt wird. Falls eine Verschlüsselung für einzelne UCC-Komponenten oder einzelne Konversationen nicht möglich ist, MUSS die Festlegung, welche Informationen über diese UCC-Komponenten übertragen werden dürfen, geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Insbesondere MUSS bei anwendungsübergreifender Kommunikation festgelegt werden, für welche Konversationen die Medienströme und die Signalisierung und welche weiteren Daten wie Chat oder Dateitransfer verschlüsselt übertragen werden müssen.

Dateiablagen, die persistente personenbezogene oder vertrauliche Daten enthalten, MÜSSEN mit Hilfe von sicheren Verschlüsselungsmechanismen abgesichert werden. Hierbei MÜSSEN sowohl interne Dateiablagen der UCC-Dienste als auch über Schnittstellen angebundene externe Dateiablagen berücksichtigt werden.

Die Benutzenden MÜSSEN zudem über den Status der Verschlüsselung innerhalb von Konversationen informiert werden.

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni

Kwistjonijiet marbuta