+APP.6.A1 Planung des Software-Einsatzes (B) [Fachverantwortliche]
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APP.6.A1 Planung des Software-Einsatzes (B) [Fachverantwortliche]
Bevor eine Institution eine (neue) Software einführt, MUSS sie entscheiden, - wofür die Software genutzt und welche Informationen damit verarbeitet werden sollen,
- wie die Benutzenden bei der Anforderungserhebung beteiligt und bei der Einführung unterstützt werden sollen,
- wie die Software an weitere Anwendungen und IT-Systeme über welche Schnittstellen angebunden wird,
- auf welchen IT-Systemen die Software ausgeführt werden soll und welche Ressourcen zur Ausführung der Software erforderlich sind, sowie
- ob sich die Institution in Abhängigkeit zu einem Hersteller oder einer Herstellerin begibt, wenn sie diese Software einsetzt.
Hierbei MÜSSEN bereits Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden. Zusätzlich MUSS die Institution die Zuständigkeiten für fachliche Betreuung, Freigabe und betriebliche Administration schon im Vorfeld klären und festlegen. Die Zuständigkeiten MÜSSEN dokumentiert und bei Bedarf aktualisiert werden.
1. Ħarsa ġenerali
1.1 Referenzi
1.2 Rekwiżiti identifikati
1.3 Regolamenti relatati
2. Rekwiżiti identifikati
3. Regolamenti relatati
Regolamenti
| Sors |
Regolamentazzjoni |
Kwistjonijiet marbuta
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