APP.6.A9 Inventarisierung von Software (S)
Software SOLLTE inventarisiert werden. In einem Bestandsverzeichnis SOLLTE dokumentiert werden, auf welchen Systemen die Software unter welcher Lizenz eingesetzt wird. Bei Bedarf SOLLTEN zusätzlich die sicherheitsrelevanten Einstellungen miterfasst werden. Software SOLLTE nur mit Lizenzen eingesetzt werden, die dem Einsatzzweck und den vertraglichen Bestimmungen entsprechen. Die Lizenz SOLLTE den gesamten vorgesehenen Benutzungszeitraum der Software abdecken. Wird von einer Standardkonfiguration abgewichen, SOLLTE dies dokumentiert werden. Das Bestandsverzeichnis SOLLTE anlassbezogen durch den IT-Betrieb aktualisiert werden, insbesondere wenn Software installiert wird. Das Bestandsverzeichnis SOLLTE so aufgebaut sein, dass bei Sicherheitsvorfällen eine schnelle Gesamtübersicht mit den notwendigen Details ermöglicht wird.
1. Ħarsa ġenerali
1.1 Referenzi
1.2 Rekwiżiti identifikati
1.3 Regolamenti relatati
2. Rekwiżiti identifikati
3. Regolamenti relatati
Regolamenti
| Sors |
Regolamentazzjoni |
Kwistjonijiet marbuta
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