+SYS.1.8 Speicherlösungen
---+SYS.1.8.G1 Unsichere Default-Einstellungen bei Speicherkomponenten
---+SYS.1.8.G2 Manipulation von Daten über das Speichersystem
---+SYS.1.8.G3 Verlust der Vertraulichkeit durch storagebasierte Replikationsmethoden
---+SYS.1.8.G4 Zugriff auf Informationen anderer Mandanten durch WWN-Spoofing
---+SYS.1.8.G5 Überwindung der logischen Netzseparierung
---+SYS.1.8.G6 Ausfall von Komponenten einer Speicherlösung
---+SYS.1.8.G7 Erlangung physischen Zugangs auf SAN-Switches
---+SYS.1.8.A1 Geeignete Aufstellung von Speichersystemen (B) [Haustechnik]
---+SYS.1.8.A2 Sichere Grundkonfiguration von Speicherlösungen (B)
---+SYS.1.8.A4 Schutz der Administrationsschnittstellen (B)
---+SYS.1.8.A6 Erstellung einer Sicherheitsrichtlinie für Speicherlösungen (S)
---+SYS.1.8.A7 Planung von Speicherlösungen (S)
---+SYS.1.8.A8 Auswahl einer geeigneten Speicherlösung (S)
---+SYS.1.8.A9 Auswahl von Liefernden für eine Speicherlösung (S)
---+SYS.1.8.A10 Erstellung und Pflege eines Betriebshandbuchs (S)
---+SYS.1.8.A11 Sicherer Betrieb einer Speicherlösung (S)
---+SYS.1.8.A13 Überwachung und Verwaltung von Speicherlösungen (S)
---+SYS.1.8.A14 Absicherung eines SANs durch Segmentierung (S)
---+SYS.1.8.A15 Sichere Trennung von Mandanten in Speicherlösungen (S)
---+SYS.1.8.A16 Sicheres Löschen in SAN-Umgebungen (S)
---+SYS.1.8.A17 Dokumentation der Systemeinstellungen von Speichersystemen (S)
---+SYS.1.8.A18 Sicherheitsaudits und Berichtswesen bei Speichersystemen (S)
---+SYS.1.8.A19 Aussonderung von Speicherlösungen (S)
---+SYS.1.8.A20 Notfallvorsorge und Notfallreaktion für Speicherlösungen (S)
---+SYS.1.8.A21 Einsatz von Speicherpools zur Trennung von Mandanten (H)
---+SYS.1.8.A22 Einsatz einer hochverfügbaren SAN-Lösung (H)
---+SYS.1.8.A23 Einsatz von Verschlüsselung für Speicherlösungen (H)
---+SYS.1.8.A24 Sicherstellung der Integrität der SAN-Fabric (H)
---+SYS.1.8.A25 Mehrfaches Überschreiben der Daten einer LUN (H)
---+SYS.1.8.A26 Absicherung eines SANs durch Hard-Zoning (H)
|
SYS.1.8 Speicherlösungen
EinleitungDas stetige Wachstum digitaler Informationen und die zunehmende Menge unstrukturierter Informationen führen dazu, dass innerhalb von Institutionen zentrale Speicherlösungen eingesetzt werden. Dabei unterliegen die Anforderungen an solche Speicherlösungen einem stetigen Wandel, der sich beispielsweise an folgenden Aspekten beobachten lässt: - Die Daten einer Institution sollen jederzeit, an jedem Ort und für unterschiedliche Anwendungsszenarien verfügbar sein. Dadurch gelten für moderne Speicherlösungen häufig gestiegene Verfügbarkeitsanforderungen.
- Die zunehmende Digitalisierung sämtlicher Informationen in einer Institution macht es notwendig, dass weitreichende rechtliche Vorgaben (Compliance-Anforderungen) beachtet und eingehalten werden müssen.
- Speicherlösungen sollen dynamisch an die sich stetig ändernden Anforderungen anpassbar sein und Speicherplatz zentral bereitstellen können.
In der Vergangenheit wurden Speicherlösungen oft umgesetzt, indem Speichermedien direkt an einen Server angeschlossen wurden. Diese sogenannten Direct-Attached-Storage-(DAS)-Systeme können die aktuellen und zukünftigen Anforderungen jedoch oft nicht mehr erfüllen. Daher sind die heute weitverbreiteten zentralen Speicherlösungen und deren Bestandteile notwendig, die sich wie folgt unterscheiden lassen: - Speicherlösungen: Eine Speicherlösung besteht aus einem oder mehreren Speichernetzen sowie mindestens einem Speichersystem.
- Speichernetze: Speichernetze ermöglichen einerseits den Zugriff auf die Speichersysteme, andererseits die Replikation von Daten zwischen Speichersystemen.
- Speichersysteme: Als Speichersystem wird die zentrale Instanz bezeichnet, die für andere IT-Systeme Speicherplatz zur Verfügung stellt. Ein Speichersystem erlaubt außerdem den zeitgleichen Zugriff mehrerer IT-Systeme auf den vorhandenen Speicherplatz.
ZielsetzungZiel dieses Bausteins ist es, aufzuzeigen, wie zentrale Speicherlösungen sicher geplant, umgesetzt, betrieben und ausgesondert werden. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein SYS.1.8 Speicherlösungen ist immer dann anzuwenden, wenn zentrale Speicherlösungen eingesetzt werden. Somit kann er auf Network-Attached-Storage-(NAS)-Systeme, Storage-Area-Networks-(SAN)-Systeme, Hybrid Storage, Objekt Storage oder Cloud Storage angewendet werden. Dabei muss jedoch Folgendes beachtet werden: - Network Attached Storage (NAS) stellt beispielsweise über die Protokolle NFS (Network File System), AFP (Apple Filing Protocol) und CIFS (Common Internet File System) Zugriffe auf die Speichersysteme zur Verfügung. Der Hauptanwendungsfall besteht darin, Fileserver-Dienste zur Verfügung zu stellen. Für NAS-Systeme sind daher auch zusätzlich zu diesem Baustein die Bausteine SYS.1.1 Allgemeiner Server sowie APP.3.3 Fileserver anzuwenden.
- Storage Area Networks (SAN) werden in der Regel durch ein dediziertes Speichernetz zwischen Speichersystemen und angeschlossenen IT-Systemen geschaffen. Für SAN-Systeme ist daher der Baustein NET.1.1 Netzarchitektur und -design geeignet zu berücksichtigen. Speichersysteme, die sowohl über NAS als auch SAN Daten zur Verfügung stellen können, werden oft unter der Bezeichnung Hybrid-Storage oder kombiniertes Speichersystem (Unified Storage) geführt. Für Hybrid-Systeme sind daher auch zusätzlich die Bausteine SYS.1.1 Allgemeiner Server sowie APP.3.3 Fileserver anzuwenden. Darüber hinaus ist der Baustein NET.1.1 Netzarchitektur und -design geeignet zu berücksichtigen.
- Objekt-Storage (oftmals auch als Object-based Storage bezeichnet) ermöglicht gegenüber den traditionellen blockbasierten und dateibasierten Zugriffsmethoden einen objektbasierten Zugriff auf Daten. Der Zugriff auf einen objektbasierenden Speicher erfolgt über eine führende Anwendung. Die Anwendung greift hierbei über eine spezielle Schnittstelle (Application Programming Interface (API)) und deren mögliche Kommandos oder direkt per Internet Protocol (IP) auf den Objekt-Storage zu. Für objektbasierende Speicherlösungen ist daher auch zusätzlich der Baustein SYS.1.1 Allgemeiner Server anzuwenden. Darüber hinaus müssen Sicherheitsanforderungen mitberücksichtigt werden, die sich dadurch ergeben, dass Webservices eingesetzt werden. Webservices werden im vorliegenden Baustein nicht betrachtet.
- Im Zusammenhang mit Weiterentwicklungen im Speicherumfeld etabliert sich zunehmend auch der Begriff des Cloud Storage. Hierunter sind Speicherlösungen als Basis für Cloud-Services zu verstehen. Die Speicherlösung an sich bleibt dabei weitgehend unverändert, jedoch liegt eine von den klassischen SAN- oder NAS-Architekturen abweichende Art des Zugriffs auf die gespeicherten Daten vor. Dieser wird in der Regel mittels Web-Service-Schnittstelle (via Representional State Transfer (REST) und Simple Object Access Protocol (SOAP)) realisiert.
Datensicherungsgeräte, die an das Speichersystem oder an das Speichernetz angeschlossen sind, werden hier nicht betrachtet, sondern im Baustein OPS.1.2.2 Archivierung behandelt. Konzeptionelle Aspekte der Datensicherung werden im Baustein CON.3 Datensicherungskonzept erläutert. Oft kann eine Vielzahl von Konten auf Speicherlösungen zugreifen. Deswegen sollten Speicherlösungen geeignet im Rollen- und Rechtekonzept mit berücksichtigt werden. Anforderungen dazu finden sich im Baustein ORP.4 Identitäts- und Berechtigungsmanagement. Falls auf externe Dienstleistung zurückgegriffen wird, um eine Speicherlösung zu betreiben, müssen die Anforderungen des Bausteins OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing gesondert berücksichtigt werden. WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27040:2015 „Information technology - Security techniques - Storage security“ Vorgaben für die Absicherung von Speicherlösungen. Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“ im Kapitel SY1.4 Network Storage Systems Vorgaben für die Absicherung von Speicherlösungen.
1. Ħarsa ġenerali
| Titlu |
Standard |
|
SYS.1.8.A1 Geeignete Aufstellung von Speichersystemen (B) [Haustechnik]
|
Die IT-Komponenten von Speicherlösungen MÜSSEN in verschlossenen Räumen aufgestellt werden. Zu diesen Räumen DÜRFEN NUR Berechtigte Zutritt haben. Zudem MUSS eine sichere Stromversorgung sichergestellt sein. Die Vorgaben des herstellenden Unternehmens zur empfohlenen Umgebungstemperatur und Luftfeuchte MÜSSEN eingehalten werden.
|
|
SYS.1.8.A2 Sichere Grundkonfiguration von Speicherlösungen (B)
|
Bevor eine Speicherlösung produktiv eingesetzt wird, MUSS sichergestellt sein, dass alle eingesetzten Softwarekomponenten und die Firmware aktuell sind. Danach MUSS eine sichere Grundkonfiguration hergestellt werden. Nicht genutzte Schnittstellen des Speichersystems MÜSSEN deaktiviert werden. Die Dateien zur Default-Konfiguration, zur vorgenommenen Grundkonfiguration und zur aktuellen Konfiguration SOLLTEN redundant und geschützt aufbewahrt werden.
|
|
SYS.1.8.A4 Schutz der Administrationsschnittstellen (B)
|
Alle Administrations- und Management-Zugänge der Speichersysteme MÜSSEN eingeschränkt werden. Es MUSS sichergestellt sein, dass aus nicht-vertrauenswürdigen Netzen heraus nicht auf die Administrationsschnittstellen zugegriffen werden kann. Es SOLLTEN als sicher geltende Protokolle eingesetzt werden. Sollten dennoch unsichere Protokolle verwendet werden, MUSS für die Administration ein eigenes Administrationsnetz (siehe NET.1.1 Netzarchitektur und -design) genutzt werden.
|
|
SYS.1.8.A6 Erstellung einer Sicherheitsrichtlinie für Speicherlösungen (S)
|
Ausgehend von der allgemeinen Sicherheitsrichtlinie der Institution SOLLTE eine spezifische Sicherheitsrichtlinie für Speicherlösungen erstellt werden. Darin SOLLTEN nachvollziehbar Vorgaben beschrieben sein, wie Speicherlösungen sicher geplant, administriert, installiert, konfiguriert und betrieben werden können. Die Richtlinie SOLLTE allen für Speicherlösungen zuständigen Administrierenden bekannt und grundlegend für ihre Arbeit sein. Wird die Richtlinie verändert oder wird von den Vorgaben abgewichen, SOLLTE dies mit dem oder der ISB abgestimmt und dokumentiert werden. Es SOLLTE regelmäßig überprüft werden, ob die Richtlinie noch korrekt umgesetzt ist. Gegebenenfalls SOLLTE sie aktualisiert werden. Die Ergebnisse SOLLTEN sinnvoll dokumentiert werden.
|
|
SYS.1.8.A7 Planung von Speicherlösungen (S)
|
Bevor Speicherlösungen in einer Institution eingesetzt werden, SOLLTE eine Anforderungsanalyse durchgeführt werden. In der Anforderungsanalyse SOLLTEN unter anderem die Themen Performance und Kapazität betrachtet werden. Auf Basis der ermittelten Anforderungen SOLLTE dann eine detaillierte Planung für Speicherlösungen erstellt werden. Darin SOLLTEN folgende Punkte berücksichtigt werden: - Auswahl von herstellenden Unternehmen und Liefernden,
- Entscheidung für oder gegen zentrale Verwaltungssysteme (Management-Systeme),
- Planung des Netzanschlusses,
- Planung der Infrastruktur sowie
- Integration in bestehende Prozesse.
|
|
SYS.1.8.A8 Auswahl einer geeigneten Speicherlösung (S)
|
Die technischen Grundlagen unterschiedlicher Speicherlösungen SOLLTEN detailliert beleuchtet werden. Die Auswirkungen dieser technischen Grundlagen auf den möglichen Einsatz in der Institution SOLLTEN geprüft werden. Die Möglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Speichersystemarten SOLLTEN für die Verantwortlichen der Institution transparent dargestellt werden. Die Entscheidungskriterien für eine Speicherlösung SOLLTEN nachvollziehbar dokumentiert werden. Ebenso SOLLTE die Entscheidung für die Auswahl einer Speicherlösung nachvollziehbar dokumentiert werden.
|
|
SYS.1.8.A9 Auswahl von Liefernden für eine Speicherlösung (S)
|
Anhand der spezifizierten Anforderungen an eine Speicherlösung SOLLTEN geeignete Liefernde ausgewählt werden. Die Auswahlkriterien und die Entscheidung SOLLTEN nachvollziehbar dokumentiert werden. Außerdem SOLLTEN Aspekte der Wartung und Instandhaltung schriftlich in sogenannten Service-Level-Agreements (SLAs) festgehalten werden. Die SLAs SOLLTEN eindeutig und quantifizierbar sein. Es SOLLTE genau geregelt werden, wann der Vertrag mit den Liefernden endet.
|
|
SYS.1.8.A10 Erstellung und Pflege eines Betriebshandbuchs (S)
|
Es SOLLTE ein Betriebshandbuch erstellt werden. Darin SOLLTEN alle Regelungen, Anforderungen und Einstellungen dokumentiert werden, die erforderlich sind, um Speicherlösungen zu betreiben. Das Betriebshandbuch SOLLTE regelmäßig aktualisiert werden.
|
|
SYS.1.8.A11 Sicherer Betrieb einer Speicherlösung (S)
|
Das Speichersystem SOLLTE hinsichtlich der Verfügbarkeit der internen Anwendungen, der Systemauslastung sowie kritischer Ereignisse überwacht werden. Weiterhin SOLLTEN für Speicherlösungen feste Wartungsfenster definiert werden, in denen Änderungen durchgeführt werden können. Insbesondere Firmware- oder Betriebssystemupdates von Speichersystemen oder den Netzkomponenten einer Speicherlösung SOLLTEN ausschließlich innerhalb eines solchen Wartungsfensters durchgeführt werden.
|
|
SYS.1.8.A13 Überwachung und Verwaltung von Speicherlösungen (S)
|
Speicherlösungen SOLLTEN überwacht werden. Dabei SOLLTEN alle erhobenen Daten (Nachrichten) vorrangig daraufhin geprüft werden, ob die Vorgaben des Betriebshandbuchs eingehalten werden. Die wesentlichen Nachrichten SOLLTEN mit Nachrichtenfilter herausgefiltert werden. Einzelne Komponenten der Speicherlösung und des Gesamtsystems SOLLTEN zentral verwaltet werden.
|
|
SYS.1.8.A14 Absicherung eines SANs durch Segmentierung (S)
|
Ein SAN SOLLTE segmentiert werden. Es SOLLTE ein Konzept erarbeitet werden, das die SAN-Ressourcen den jeweiligen Servern zuordnet. Hierfür SOLLTE anhand der Sicherheitsanforderungen und des Administrationsaufwands entschieden werden, welche Segmentierung in welcher Implementierung (z. B. FC-SANs oder iSCSI-Speichernetze) eingesetzt werden soll. Die aktuelle Ressourcenzuordnung SOLLTE mithilfe von Verwaltungswerkzeugen einfach und übersichtlich erkennbar sein. Weiterhin SOLLTE die aktuelle Zoning-Konfiguration dokumentiert werden. Die Dokumentation SOLLTE auch in Notfällen verfügbar sein.
|
|
SYS.1.8.A15 Sichere Trennung von Mandanten in Speicherlösungen (S)
|
Es SOLLTE definiert und nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Anforderungen die Institution an die Mandantenfähigkeit einer Speicherlösung stellt. Die eingesetzten Speicherlösungen SOLLTEN diese dokumentierten Anforderungen erfüllen. Im Block-Storage-Umfeld SOLLTE LUN Masking eingesetzt werden, um Mandanten voneinander zu trennen. In Fileservice-Umgebungen SOLLTE es möglich sein, mit virtuellen Fileservern zu agieren. Dabei SOLLTE jedem Mandanten ein eigener Fileservice zugeordnet werden. Beim Einsatz von IP oder iSCSI SOLLTEN die Mandanten über eine Segmentierung im Netz voneinander getrennt werden. Wird Fibre Channel eingesetzt, SOLLTE mithilfe von VSANs und Soft-Zoning separiert werden.
|
|
SYS.1.8.A16 Sicheres Löschen in SAN-Umgebungen (S)
|
In mandantenfähigen Speichersystemen SOLLTE sichergestellt werden, dass Logical Unit Numbers (LUNs), die einem bestimmten Mandanten zugeordnet sind, gelöscht werden.
|
|
SYS.1.8.A17 Dokumentation der Systemeinstellungen von Speichersystemen (S)
|
Alle Systemeinstellungen von Speichersystemen SOLLTEN dokumentiert werden. Die Dokumentation SOLLTE die technischen und organisatorischen Vorgaben sowie alle spezifischen Konfigurationen der Speichersysteme der Institution enthalten. Sofern die Dokumentation der Systemeinstellungen vertrauliche Informationen beinhaltet, SOLLTEN diese vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Die Dokumentation SOLLTE regelmäßig überprüft werden. Sie SOLLTE immer aktuell sein.
|
|
SYS.1.8.A18 Sicherheitsaudits und Berichtswesen bei Speichersystemen (S)
|
Alle eingesetzten Speichersysteme SOLLTEN regelmäßig auditiert werden. Dafür SOLLTE ein entsprechender Prozess eingerichtet werden. Es SOLLTE geregelt werden, welche Sicherheitsreports mit welchen Inhalten regelmäßig zu erstellen sind. Zudem SOLLTE auch geregelt werden, wie mit Abweichungen von Vorgaben umgegangen wird und wie oft und in welcher Tiefe Audits durchgeführt werden.
|
|
SYS.1.8.A19 Aussonderung von Speicherlösungen (S)
|
Werden ganze Speicherlösungen oder einzelne Komponenten einer Speicherlösung nicht mehr benötigt, SOLLTEN alle darauf vorhandenen Daten auf andere Speicherlösungen übertragen werden. Hierfür SOLLTE eine Übergangsphase eingeplant werden. Anschließend SOLLTEN alle Nutzdaten und Konfigurationsdaten sicher gelöscht werden. Aus allen relevanten Dokumenten SOLLTEN alle Verweise auf die außer Betrieb genommene Speicherlösung entfernt werden.
|
|
SYS.1.8.A20 Notfallvorsorge und Notfallreaktion für Speicherlösungen (S)
|
Es SOLLTE ein Notfallplan für die eingesetzte Speicherlösung erstellt werden. Der Notfallplan SOLLTE genau beschreiben, wie in bestimmten Notfallsituationen vorzugehen ist. Auch SOLLTEN Handlungsanweisungen in Form von Maßnahmen und Kommandos enthalten sein, die die Fehleranalyse und Fehlerkorrektur unterstützen. Um Fehler zu beheben, SOLLTEN geeignete Werkzeuge eingesetzt werden. Regelmäßige Übungen und Tests SOLLTEN anhand des Notfallplans durchgeführt werden. Nach den Übungen und Tests sowie nach einem tatsächlichen Notfall SOLLTEN die dabei erzeugten Daten sicher gelöscht werden.
|
|
SYS.1.8.A21 Einsatz von Speicherpools zur Trennung von Mandanten (H)
|
Mandanten SOLLTEN Speicherressourcen aus unterschiedlichen sogenannten Speicherpools zugewiesen werden. Dabei SOLLTE ein Speichermedium immer nur einem einzigen Pool zugewiesen werden. Die logischen Festplatten (LUNs), die aus einem solchen Pool generiert werden, SOLLTEN nur einem einzigen Mandanten zugeordnet werden.
|
|
SYS.1.8.A22 Einsatz einer hochverfügbaren SAN-Lösung (H)
|
Eine hochverfügbare SAN-Lösung SOLLTE eingesetzt werden. Die eingesetzten Replikationsmechanismen SOLLTEN den Verfügbarkeitsanforderungen der Institution an die Speicherlösung entsprechen. Auch die Konfiguration der Speicherlösung SOLLTE den Verfügbarkeitsanforderungen gerecht werden. Außerdem SOLLTE ein Test- und Konsolidierungssystem vorhanden sein.
|
|
SYS.1.8.A23 Einsatz von Verschlüsselung für Speicherlösungen (H)
|
Alle in Speicherlösungen abgelegten Daten SOLLTEN verschlüsselt werden. Es SOLLTE festgelegt werden, auf welchen Ebenen (Data-in-Motion und Data-at-Rest) verschlüsselt wird. Dabei SOLLTE beachtet werden, dass die Verschlüsselung auf dem Transportweg auch bei Replikationen und Backup-Traffic relevant ist.
|
|
SYS.1.8.A24 Sicherstellung der Integrität der SAN-Fabric (H)
|
Um die Integrität der SAN-Fabric sicherzustellen, SOLLTEN Protokolle mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen eingesetzt werden. Bei den folgenden Protokollen SOLLTEN deren Sicherheitseigenschaften berücksichtigt und entsprechende Konfigurationen verwendet werden: - Diffie Hellman Challenge Handshake Authentication Protocol (DH-CHAP),
- Fibre Channel Authentication Protocol (FCAP) und
- Fibre Channel Password Authentication Protocol (FCPAP).
|
|
SYS.1.8.A25 Mehrfaches Überschreiben der Daten einer LUN (H)
|
In SAN-Umgebungen SOLLTEN Daten gelöscht werden, indem die zugehörigen Speichersegmente einer LUN mehrfach überschrieben werden.
|
|
SYS.1.8.A26 Absicherung eines SANs durch Hard-Zoning (H)
|
Um SANs zu segmentieren, SOLLTE Hard-Zoning eingesetzt werden.
|
1.1 Referenzi
1.2 Rekwiżiti identifikati
1.3 Regolamenti relatati
2. Rekwiżiti identifikati
3. Regolamenti relatati
Regolamenti
| Sors |
Regolamentazzjoni |
Kwistjonijiet marbuta
|