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+NET.1.1.A18 P-A-P-Struktur für die Internet-Anbindung (S) |
NET.1.1.A18 P-A-P-Struktur für die Internet-Anbindung (S)Das Netz der Institution SOLLTE über eine Firewall mit P-A-P-Struktur an das Internet angeschlossen werden (siehe NET.1.1.A4 Netztrennung in Zonen). Zwischen den beiden Firewall-Stufen MUSS ein proxy-basiertes Application-Layer-Gateway (ALG) realisiert werden. Das ALG MUSS über ein eigenes Transfernetz (dual-homed) sowohl zum äußeren Paketfilter als auch zum internen Paketfilter angebunden werden. Das Transfernetz DARF NICHT mit anderen Aufgaben als denjenigen für das ALG belegt sein. Falls kein ALG eingesetzt wird, dann MÜSSEN entsprechende Sicherheits-Proxies realisiert werden. Die Sicherheits-Proxies MÜSSEN über ein eigenes Transfernetz (dual-homed) angebunden werden. Das Transfernetz DARF NICHT mit anderen Aufgaben als denjenigen für die Sicherheits-Proxies belegt sein. Es MUSS geprüft werden, ob über die Sicherheits-Proxies gegenseitige Angriffe möglich sind. Ist dies der Fall, MUSS das Transfernetz geeignet segmentiert werden. Jeglicher Datenverkehr MUSS über das ALG oder entsprechende Sicherheits-Proxies entkoppelt werden. Ein Transfernetz, das beide Firewall-Stufen direkt miteinander verbindet, DARF NICHT konfiguriert werden. Die interne Firewall MUSS zudem die Angriffsfläche des ALGs oder der Sicherheits-Proxies gegenüber Innentätern und Innentäterinnen oder IT-Systemen im internen Netz reduzieren. Authentisierte und vertrauenswürdige Netzzugriffe vom VPN-Gateway ins interne Netz SOLLTEN NICHT das ALG oder die Sicherheits-Proxies der P-A-P-Struktur durchlaufen. 1. Ħarsa ġenerali
1.1 Referenzi1.2 Rekwiżiti identifikati1.3 Regolamenti relatati2. Rekwiżiti identifikati
3. Regolamenti relatati
Kwistjonijiet marbuta
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