Wenn Telefongespräche oder Daten über eine TK-Anlage unverschlüsselt übertragen werden, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Angreifende Informationen mithören oder mitlesen. So könnten sie beispielsweise die Telefonkabel direkt anzapfen oder an einer zwischen den Gesprächsteilnehmenden vermittelnden TK-Anlage lauschen.
Bei vielen TK-Anlagen können Anrufende Empfangenden Nachrichten hinterlassen, wenn diese zum Zeitpunkt des Anrufs telefonisch nicht erreichbar sind. Einige Anrufbeantworter, vor allem bei VoIP-Anlagen, verschicken diese Informationen als Audio-Datei in einer E-Mail. Der Inhalt dieser E-Mail könnte direkt von Angreifenden abgefangen und angehört werden.
Des Weiteren könnten Gespräche durch das Aktivieren von gesperrten, in Deutschland zum Teil unzulässigen, Leistungsmerkmalen von Dritten mitgehört werden. Ein Beispiel hierfür ist die Zeugenschaltung. Eine derartige Aktivierung erfordert zwar genauere Systemkenntnisse, ist aber aufgrund vieler frei verfügbarer Hinweise im Internet häufig kein großes Hindernis.
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