+INF.11.A6 Festlegung von Handlungsanweisungen (S) [Fachverantwortliche, Benutzende]

INF.11.A6 Festlegung von Handlungsanweisungen (S) [Fachverantwortliche, Benutzende]

Für alle wesentlichen Situationen, die die Informationssicherheit von Fahrzeugen betreffen, SOLLTEN Handlungsanweisungen in Form von Checklisten vorliegen. Die Handlungsanweisungen SOLLTEN dabei in die Sicherheitsrichtlinie integriert werden und in geeigneter Form als Checklisten verfügbar sein, während das Fahrzeug benutzt wird. Hierbei SOLLTE auch der Fall berücksichtigt werden, dass das Fahrzeug selbst gestohlen wird. Die Handlungsanweisungen SOLLTEN insbesondere nachfolgende Szenarien behandeln:

  • Ausfall von IT-Komponenten der Fahrzeuge,
  • Notfallsituationen wie Unfälle,
  • unerlaubtes Betreten der Fahrzeuge sowie
  • Diebstahl der Fahrzeuge oder darin abgelegter Gegenstände mit Relevanz für die Informationssicherheit.

Die Zuständigkeiten für die einzelnen Aufgaben SOLLTEN in der Checkliste dokumentiert sein. Die Anweisungen SOLLTEN von den Fahrzeugbenutzenden in den entsprechenden Situationen angewendet werden. Anhand der Checkliste SOLLTE dokumentiert werden, wie sie in diesen Situationen vorgegangen sind.

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni

Kwistjonijiet marbuta

Links
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blocks G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung