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+INF.13.A5 Planung des TGM (S) [Planende] |
INF.13.A5 Planung des TGM (S) [Planende]Das TGM, die zugrundeliegende Infrastruktur und die zugehörigen Prozesse SOLLTEN geeignet geplant werden. Die Planung SOLLTE dabei mindestens eine detaillierte Anforderungsanalyse, eine ausreichende Grobkonzeptionierung und eine Fein- und Umsetzungsplanung umfassen. Im Rahmen der Anforderungsanalyse SOLLTEN Anforderungen an TGM-Infrastruktur und TGM-Prozesse spezifiziert werden. Dabei SOLLTEN alle wesentlichen Elemente für das TGM berücksichtigt werden. Auch SOLLTE die Sicherheitsrichtlinie für das TGM beachtet werden. Steht die Nachfrageorganisation zum Zeitpunkt der Planung noch nicht fest, SOLLTEN im Rahmen einer universellen Planung zumindest grundlegende Anforderungen erfasst werden, die dem Stand der Technik entsprechen. Für die Anforderungsspezifikation SOLLTEN auch die Schnittstellen der zu verwaltenden Systeme dokumentiert werden, z. B. um die Kompatibilität von TGM-Lösung und zu verwaltenden Systemen zu gewährleisten. Außerdem SOLLTEN vor der Beauftragung von Dienstleistenden oder vor der Anschaffung von Hard- oder Software der durch das TGM zu verwaltenden Systeme die Anforderungen des TGM in einem Lastenheft des TGM spezifiziert werden. In diesem Lastenheft SOLLTE auch die Durchführung von Tests berücksichtigt werden (siehe auch INF.13.A22 Durchführung von Systemtests im TGM). Wenn im TGM Funktionen der Künstlichen Intelligenz (KI) eingesetzt werden, SOLLTE bei dem zuständigen herstellenden Unternehmen angefragt werden, ob und wie die Informationssicherheit hier angemessen berücksichtigt wird. Die Grobkonzeptionierung SOLLTE gemäß INF.13.A6 Erstellung eines TGM-Konzepts erfolgen. In der Fein- und Umsetzungsplanung für das TGM SOLLTEN alle in der Sicherheitsrichtlinie und im TGM-Konzept adressierten Punkte berücksichtigt werden. 1. Ħarsa ġenerali
1.1 Referenzi1.2 Rekwiżiti identifikati1.3 Regolamenti relatati2. Rekwiżiti identifikati
3. Regolamenti relatati
Kwistjonijiet marbuta
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