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+INF.14.A3 Sichere Anbindung von TGA-Anlagen und GA-Systemen (B) |
INF.14.A3 Sichere Anbindung von TGA-Anlagen und GA-Systemen (B)Für alle TGA-Anlagen, GA-Systeme und GA-relevanten Komponenten MUSS festgelegt werden, ob durch andere TGA-Anlagen, GA-Systeme oder GA-relevante Komponenten Aktionen ausgelöst werden dürfen. Falls eine solche Integration zulässig ist, SOLLTE reglementiert werden, welche automatisierten Aktionen durch welche Informationen eines GA-Systems ausgelöst werden dürfen. Falls eine TGA-Anlage nicht in ein GA-System integriert werden kann oder darf, diese jedoch an ein GA-System gekoppelt werden soll, MUSS festgelegt werden, welche Informationen der TGA-Anlage an das GA-System gemeldet werden. Sowohl die Integration von TGA-Anlagen in ein GA-System als auch die rückwirkungsfreie Kopplung von TGA-Anlagen an GA-Systeme MÜSSEN angemessen abgesichert sein. Ebenfalls MUSS die Anbindung von GA-Systemen untereinander angemessen abgesichert werden. Hierzu MÜSSEN insbesondere die Ablauf- und Funktionsketten innerhalb eines GA-Systems bzw. zwischen GA-Systemen angemessen geplant werden. Hierbei MÜSSEN alle Übergänge zwischen Gewerken und Techniken berücksichtigt werden. Diese Ablauf- und Funktionsketten MÜSSEN umfassend getestet und bei Fehlverhalten nachjustiert werden. Die Festlegungen MÜSSEN vollumfänglich dokumentiert werden. Sowohl regelmäßig als auch ergänzend bei Bedarf SOLLTE geprüft werden, ob die Dokumentation noch aktuell ist. Bei Abweichungen MUSS die Ursache für die Abweichungen eruiert und behoben werden. 1. Ħarsa ġenerali
1.1 Referenzi1.2 Rekwiżiti identifikati1.3 Regolamenti relatati2. Rekwiżiti identifikati
3. Regolamenti relatati
Kwistjonijiet marbuta
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