+INF.14.A4 Berücksichtigung von Gefahrenmeldeanlagen in der GA (B) [Planende]

INF.14.A4 Berücksichtigung von Gefahrenmeldeanlagen in der GA (B) [Planende]

Gefahrenmeldeanlagen inklusive Sicherheitsanlagen MÜSSEN rückwirkungsfrei an GA-Systeme gekoppelt werden. Sie DÜRFEN NICHT in ein GA-System integriert werden.

Für die netztechnische Anbindung MÜSSEN physisch getrennte Netzkomponenten und physisch getrennte Segmente genutzt werden. Werden Funknetze zur Kopplung genutzt, MÜSSEN solche TGA-Anlagen als Primärnutzende für die verwendeten Frequenzbereiche festgelegt werden. Für die Kommunikation über Funknetze SOLLTEN zertifizierte Mechanismen genutzt werden.

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni

Kwistjonijiet marbuta