+GC.5 Informationssicherheitsleitlinie
---+GC.5.1 Festlegung von Zielen für die Informationssicherheit
------+GC.5.1.1 Festlegung einer Sicherheitsstrategie
------+GC.5.1.2 Verpflichtung der Institutionsleitung
------+GC.5.1.3 Erstellung einer Sicherheitsleitlinie
------+GC.5.1.4 Freigabe der Sicherheitsleitlinie
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GC.5 Informationssicherheitsleitlinie
1. Ħarsa ġenerali
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Standard |
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GC.5.1 Festlegung von Zielen für die Informationssicherheit
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Governance und Compliance MUSS konkrete und messbare Ziele für die Informationssicherheit auf Basis der identifizierten Rahmenbedingungen festlegen. Erläuterung Die Ziele sollten Bezug zu den Geschäftszielen der Institution aufweisen und müssen messbar und konkret sein, z. B.: 98% der aktiven Endgeräte im Netzwerk der Institution verfügen über eine aktuelle Antivirensoftware, deren Signaturdatenbank nicht älter als 24 Stunden ist. Die Ziele sollten die Anforderungen der interessierten Parteien sowie den Kontext berücksichtigen.
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1.1 Referenzi
1.2 Rekwiżiti identifikati
1.3 Regolamenti relatati
2. Rekwiżiti identifikati
3. Regolamenti relatati
Regolamenti
| Sors |
Regolamentazzjoni |
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