+BER.2 Identitätsmanagement
---+BER.2.1 Person-Identität
---+BER.2.2 Einschränkung
---+BER.2.3 Stammdatenprüfung
---+BER.2.4 Protokollierung von Stammdatenänderungen
---+BER.2.5 Deaktivierung bei Weggang
---+BER.2.6 Löschen nach Fristablauf

BER.2 Identitätsmanagement

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard
BER.2.1 Person-Identität

Berechtigung SOLLTE eine eindeutige Identität zu genau einer natürlichen Person oder einem IT-System zuweisen.

Erläuterung

Hier wird eine Identität ("muellera") genau einer natürlichen Person ("Andrea Müller") zugewiesen, oder einem IT-System ("pc02348" zu "pc02348.our.domain").

BER.2.2 Einschränkung

Berechtigung SOLLTE die Einrichtung, Änderung oder Löschung einer Identität einschränken.

Erläuterung

Das Identitäts- und Berechtigungsmanagement ist entscheidend für die sichere Authentifizierung vor Zugang zu Informationen. Identitäten sind die Grundlage hierfür. Je nach Organisationsstruktur benötigen z.B. das Personalmanagement oder Administrierende schreibenden Zugang zu Identitäten.

BER.2.3 Stammdatenprüfung

Berechtigung SOLLTE Stammdaten einer Identität anhand allgemeiner Stammdaten [regelmäßig] überprüfen.

Erläuterung

Allgemeine Stammdaten können z.B. sein: Unterlagen der Personalabteilung, Ergebnisse von Netzwerkscans für IT-Systeme, CMDB. Der Abgleich kann auch automatisiert vorgenommen werden.

BER.2.4 Protokollierung von Stammdatenänderungen

Berechtigung SOLLTE Änderungen von Identitäts-Stammdaten protokollieren.

Erläuterung

Zu einem Ereignisprotokoll gehört der Zeitpunkt, das Zugangskonto, sowie welche Änderungen vorgenommen wurden.

BER.2.5 Deaktivierung bei Weggang

Berechtigung SOLLTE die zugeordnete Identität bei Weggang von Nutzenden deaktivieren.

Erläuterung

Weggang meint hier die nicht nur kurzfristige Beendigung der Aktivitäten der Identität, z.B. bei Kündigung, Elternzeit, Sabbatical. Die Anforderung ist auch umgesetzt, wenn die Identität gelöscht wird. Empfehlenswert ist die Löschung jedoch erst nach Ablauf längerer Löschfristen, um die Nachvollziehbarkeit von Aktionen im Audit Log zu erhalten.

BER.2.6 Löschen nach Fristablauf

Berechtigung SOLLTE nicht mehr benötigte Identitäten nach Ablauf der Löschfristen löschen.

Erläuterung

Gesetzliche Aufbewahrungs- und Löschfristen ergeben sich aus dem Compliance-Management, z.B. aus Regelungen der DSGVO oder dem Handels- und Steuerrecht. Sicheres Löschen bedeutet, Daten so zu entfernen, dass sie mit vertretbarem Aufwand (auch forensisch) nicht mehr rekonstruierbar sind. Je nach Medium geschieht das z. B. durch verifizierbares Überschreiben, kryptografisches Löschen (Schlüsselvernichtung) oder physische Zerstörung (inklusive zugehöriger Metadaten, Caches und Datensicherungen).

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni