+BER.5 Umgang mit Authentisierungsmitteln
---+BER.5.1 Ausgabe, Registrierung und Zuordnung
------+BER.5.1.1 Identität der vorgesehenen Empfänger
---+BER.5.2 Zurücksetzung und Ersetzung von Authentifizierungsmitteln
---+BER.5.3 Vorgehensweise zum Widerruf
---+BER.5.4 Nur etablierte Kryptographie
---+BER.5.5 Deaktivierung einfacher Biometrie auf IT-Systemen
---+BER.5.6 Vorkonfigurierte Authentisierungsmittel von IT-Systemen
---+BER.5.7 Vorkonfigurierte Authentisierungsmittel von Anwendungen
---+BER.5.8 Mehr-Faktor-Authentisierung am Perimeter
---+BER.5.9 Mehr-Faktor-Authentisierung für weitreichende Berechtigungen
---+BER.5.10 Zugriffsbeschränkung pro IT-System
---+BER.5.11 Zugriffsbeschränkung pro Anwendung
---+BER.5.12 Zugang nur durch zwei Personen
---+BER.5.13 Identität vor Zurücksetzung und Ersetzung
---+BER.5.14 Kompromittierte Authentifizierungsmittel
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BER.5 Umgang mit Authentisierungsmitteln
1. Ħarsa ġenerali
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Standard |
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BER.5.1 Ausgabe, Registrierung und Zuordnung
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Berechtigung SOLLTE eine Vorgehensweise zur initialen Ausgabe oder Registrierung von Authentifizierungsmitteln und ihrer Zuordnung zu den vorgesehenen Zugangskonten oder Berechtigungsumfängen verankern. Erläuterung Die initiale Ausgabe von Authentifizierungsmitteln ist die erstmalige, kontrollierte Bereitstellung von Mitteln, mit denen eine natürliche Person oder ein technischer Dienst seine Identität nachweisen kann; hierzu zählen beispielsweise Passwörter oder Einmalpasswörter, Hardware- oder Software-Token, Smartcards, Zertifikate, kryptografische Schlüssel, Passkeys, initiale MFA-Faktoren sowie Aktivierungs- oder Registrierungsinformationen (engl. authentication credentials, authentication factors, authenticators). Die Vorgehensweise zur initialen Ausgabe umfasst dabei insbesondere die nachvollziehbare Feststellung der berechtigten empfangenden Person oder Instanz, die Zuordnung zum vorgesehenen Zugangskonto oder Berechtigungsumfang, einen geschützten Übergabeweg, die Vermeidung unkontrollierter Mehrfachausgaben sowie eine dokumentierbare Bestätigung, dass das Authentifizierungsmittel nur der vorgesehenen empfangenden Stelle zugänglich gemacht wurde. Sinn und Zweck der Vorschrift ist, bereits beim ersten Zugang zu verhindern, dass Authentifizierungsmittel an falsche, nicht hinreichend identifizierte oder nicht mehr berechtigte Empfänger gelangen; andernfalls könnte ein Konto von Beginn an kompromittiert, ein Initialpasswort abgefangen, ein Token an eine falsche Person ausgegeben oder ein Zertifikat missbräuchlich zur Anmeldung verwendet werden.
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BER.5.2 Zurücksetzung und Ersetzung von Authentifizierungsmitteln
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Berechtigung SOLLTE eine Vorgehensweise zur Zurücksetzung oder Ersetzung von Authentifizierungsmitteln verankern. Erläuterung Zurücksetzung meint hier die geregelte Wiederherstellung, Erneuerung, Sperrung und Neuvergabe solcher Mittel, wenn sie vergessen, verloren, kompromittiert, technisch unbrauchbar oder aus anderen nachvollziehbaren Gründen nicht mehr sicher verwendbar sind; sie umfasst insbesondere die Prüfung der Identität der berechtigten Person, die Verhinderung unberechtigter Übernahmeversuche und die nachvollziehbare Durchführung des Vorgangs. Eine verankerte Vorgehensweise kann verhindern, dass der Reset selbst zum Einfallstor wird: Ohne klare Regeln könnte ein Angreifer über Social Engineering, manipulierte Helpdesk-Anfragen, abgefangene Wiederherstellungslinks oder missbrauchte Sicherheitsfragen Zugriff auf fremde Konten erhalten. Ebenso könnte eine uneinheitliche Behandlung verlorener Token, vergessener Passwörter oder kompromittierter Zertifikate dazu führen, dass alte Authentifizierungsmittel weiterverwendet werden oder neue Mittel an die falsche Person gelangen.
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BER.5.3 Vorgehensweise zum Widerruf
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Berechtigung SOLLTE eine Vorgehensweise zum Widerruf von Authentifizierungsmitteln verankern. Erläuterung Der Widerruf meint hier die gezielte Ungültigsetzung, Sperrung, Deaktivierung oder Rücknahme solcher Mittel, sodass sie nicht mehr zur Anmeldung, Signatur, Schnittstellennutzung oder sonstigen Authentisierung verwendet werden können; er unterscheidet sich von einer bloßen Änderung der Berechtigung, weil nicht nur der Zugriffsumfang, sondern das Authentifizierungsmittel selbst unwirksam gemacht wird; umfasst sein können auch Sperrung, Deaktivierung, Löschung, Ersetzung, Zurücksetzung, Entzug aus Vertrauenslisten oder das Ungültigmachen noch aktiver Sitzungen, soweit dies für das jeweilige Verfahren technisch einschlägig ist. Eine Vorgehensweise ist dabei als beschriebener, wiederholbarer Ablauf zu verstehen, der Auslöser, Zuständigkeiten, Prüfschritte, technische Durchführung, Dokumentation und erforderliche Folgemaßnahmen so konkretisiert, dass der Widerruf auch bei Zeitdruck, außerhalb regulärer Arbeitszeiten oder bei unvollständiger Informationslage verlässlich angestoßen werden kann. Sinn und Zweck der Vorschrift ist, die Nutzbarkeit kompromittierter, verlorener, fehlgeleiteter oder missbräuchlich verwendeter Authentifizierungsmittel zeitnah zu beenden und dadurch unbefugte Zugriffe, fortgesetzte Sitzungen oder die Ausweitung eines Vorfalls zu begrenzen. Ohne geregelten Widerruf könnte ein verlorener Hardware-Token weiter für Remote-Zugriffe genutzt werden, ein offengelegtes Passwort könnte nach einem Phishing-Vorfall erneut eingesetzt werden, oder ein kompromittiertes Zertifikat könnte weiterhin Dienste, Geräte oder Benutzeridentitäten legitimieren; eine klare Vorgehensweise kann die Reaktionszeit verkürzen, Fehlentscheidungen reduzieren und die Nachvollziehbarkeit der Maßnahme verbessern.
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BER.5.4 Nur etablierte Kryptographie
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Berechtigung SOLLTE bei kryptografischen Authentifizierungsmitteln die ausschließliche Verwendung etablierter kryptografischer Algorithmen nach [einem oder mehreren anerkannten Standards] verankern. Erläuterung Kryptografische Authentifizierungsmittel sind Authentisierungsnachweise, deren Sicherheit wesentlich auf kryptografischen Verfahren beruht, etwa Passwort-Hashing, Zertifikate, Schlüsselpaare, Smartcards, Hardware-Token, Passkeys/FIDO2-Authentifikatoren, signaturbasierte API-Zugänge oder SSH-Schlüssel (engl. cryptographic authenticators). Etablierte kryptografische Algorithmen sind mathematisch fundierte Verschlüsselungsverfahren und Protokolle, die in der aktuellen Praxis nicht mit vertretbarem Aufwand gebrochen werden können, beispielsweise für Signaturen, Message Authentication Codes, Hashfunktionen, Schlüsselableitung oder authentisierte Verschlüsselung. Sie basieren auf mathematisch schwer lösbaren Problemen, bieten Resistenz gegen bekannte kryptanalytische Angriffe, unterstützen ausreichend große Schlüssellängen und wurden von Experten gründlich geprüft und analysiert. Aktuelle etablierte Algorithmen sind in BSI TR-02102 zu finden. Für weitere Details zur Implementierung siehe Detailspezifikation kryptografischer Abläufe und Mechanismen des BSI.
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BER.5.5 Deaktivierung einfacher Biometrie auf IT-Systemen
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Berechtigung für IT-Systeme SOLLTE die Authentifizierung nur anhand von Biometrie deaktivieren. Erläuterung Wenn die Authentifizierung nur biometrisch vorgenommen wird (z.B. anhand von Fingerabdrücken oder Abbildern des Gesichtes), dann könnten Angreifer Fälschungen oder gestohlene Fingerabdrücke missbrauchen, um sich Zugang zu verschaffen. Werden biometrische Verfahren dagegen mit weiteren Authentisierungsmittel (z.B. einer PIN) kombiniert, können sie den Zugriffsschutz verbessern. Ein häufig vorkommendes Beispiel sind Mobilgeräte wie Smartphones, die durch Fingerabdruck den Zugriff auf Daten oder Funktionen wie das mobile Bezahlen gestatten - obwohl auf dem Gerät selbst häufig noch Fingerabdrücke erkennbar sind.
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BER.5.6 Vorkonfigurierte Authentisierungsmittel von IT-Systemen
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Berechtigung für IT-Systeme SOLLTE vorkonfigurierte Authentisierungsmittel deaktivieren. Erläuterung Herstellerseitige Standardkonten und Default-Passwörter stellen ein beliebtes Eingangstor für Angreifer dar. Achten Sie hierbei nicht nur auf Passwörter, sondern auch auf andere Zugangsmittel wie Hardware-Zugangstoken, Zertifikate oder physische Zugangskontrollsysteme.
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BER.5.7 Vorkonfigurierte Authentisierungsmittel von Anwendungen
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Berechtigung für Anwendungen SOLLTE vorkonfigurierte Authentisierungsmittel deaktivieren. Erläuterung Herstellerseitige Standardkonten und Default-Passwörter stellen ein beliebtes Eingangstor für Angreifer dar. Achten Sie hierbei nicht nur auf Passwörter, sondern auch auf andere Zugangsmittel wie Hardware-Zugangstoken, Zertifikate oder physische Zugangskontrollsysteme.
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BER.5.8 Mehr-Faktor-Authentisierung am Perimeter
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Berechtigung für Anwendungen von Externe Netzanschlüssen SOLLTE Phishing-resistente Mehr-Faktor-Authentisierung für alle Schnittstellen, auf die von Extern zugegriffen werden könnte, aktivieren. Erläuterung Phishing-resistente Mehr-Faktor-Authentisierung bezeichnet Verfahren zur Anmeldung, bei denen mindestens zwei unterschiedliche Faktoren genutzt werden und bei denen die Authentisierung zusätzlich gegen typische Angriffe wie Credential Phishing, Adversary-in-the-Middle-Angriffe oder die Wiederverwendung abgefangener Sitzungsdaten abgesichert ist. Phishing-resistente Verfahren basieren typischerweise auf kryptographischen Nachweisen zwischen Endgerät und Zielsystem und verhindern dadurch, dass einmal abgefragte Zugangsdaten oder Einmalcodes durch täuschend echte Anmeldeseiten weiterverwendet werden können, beispielsweise FIDO2 Passkeys. Hintergrund ist, dass aus externen Netzen wie dem Internet erreichbare Anwendungen (insbesondere die VPN-Einwahl oder Cloud-Anwendungen) ein beliebtes Ziel für Angreifer sind. Klassische Passwörter oder einfache Einmalcodes könnten durch Social Engineering, gefälschte Login-Portale oder Man-in-the-Browser-Angriffe ausgespäht werden.
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BER.5.9 Mehr-Faktor-Authentisierung für weitreichende Berechtigungen
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Berechtigung SOLLTE Mehr-Faktor-Authentisierung für weitreichende Berechtigungen aktivieren. Erläuterung Eine Mehr-Faktor-Authentifizierung bei Zugängen mit weitreichenden Berechtigungen, z.B. Administrationskonten, die Zugriff auf wichtige Server wie den Verzeichnisdienst, das MDM, EDR oder DNS haben, erschwert den unberechtigten Zugang zu diesen Zugängen. Auch der Zugriff auch besonders sensible Daten kann eine weitreichende Berechtigung sein.
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BER.5.10 Zugriffsbeschränkung pro IT-System
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Berechtigung für IT-Systeme SOLLTE den lesenden und schreibenden Zugriff auf Authentifizierungsmittel einschränken. Erläuterung Lesender Zugriff bezeichnet in diesem Kontext jede Möglichkeit, Authentifizierungsmittel einzusehen, auszulesen, zu exportieren, zu kopieren oder technisch zu verwenden, ohne sie unmittelbar zu verändern; schreibender Zugriff meint jede Möglichkeit, Authentifizierungsmittel anzulegen, zu ändern, zu ersetzen, zu löschen, zu importieren oder deren Vertrauensstatus zu beeinflussen. Authentifizierungsmittel sind hier alle technischen oder organisatorisch verwalteten Mittel, mit denen Identitäten nachgewiesen oder Vertrauensbeziehungen hergestellt werden, etwa Passwörter, private Schlüssel, API-Keys, Token, Zertifikate, Kerberos-Keytabs, SSH-Schlüssel, Recovery-Codes, Hardware-Token-Zuordnungen oder Einträge in Trust Stores. Der Zugriff auf solche Mittel ist besonders sensibel, weil bereits lesender Zugriff in vielen Fällen zur Nachahmung einer Identität oder zur Umgehung vorgesehener Kontrollmechanismen führen könnte, während schreibender Zugriff zusätzlich Manipulationen an Vertrauensketten, Schlüsselmaterial oder Anmeldeverfahren ermöglichen könnte.
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BER.5.11 Zugriffsbeschränkung pro Anwendung
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Berechtigung für Anwendungen SOLLTE den lesenden und schreibenden Zugriff auf Authentifizierungsmittel einschränken. Erläuterung Lesender Zugriff bezeichnet in diesem Kontext jede Möglichkeit, Authentifizierungsmittel einzusehen, auszulesen, zu exportieren, zu kopieren oder technisch zu verwenden, ohne sie unmittelbar zu verändern; schreibender Zugriff meint jede Möglichkeit, Authentifizierungsmittel anzulegen, zu ändern, zu ersetzen, zu löschen, zu importieren oder deren Vertrauensstatus zu beeinflussen. Authentifizierungsmittel sind hier alle technischen oder organisatorisch verwalteten Mittel, mit denen Identitäten nachgewiesen oder Vertrauensbeziehungen hergestellt werden, etwa Passwörter, private Schlüssel, API-Keys, Token, Zertifikate, Kerberos-Keytabs, SSH-Schlüssel, Recovery-Codes, Hardware-Token-Zuordnungen oder Einträge in Trust Stores. Der Zugriff auf solche Mittel ist besonders sensibel, weil bereits lesender Zugriff in vielen Fällen zur Nachahmung einer Identität oder zur Umgehung vorgesehener Kontrollmechanismen führen könnte, während schreibender Zugriff zusätzlich Manipulationen an Vertrauensketten, Schlüsselmaterial oder Anmeldeverfahren ermöglichen könnte.
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BER.5.12 Zugang nur durch zwei Personen
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Berechtigung KANN die Aufteilung von Authentisierungsmitteln auf mehrere Personen verankern. Erläuterung Dient zur Absicherung des Zugriffs auf Daten, deren Vertraulichkeit oder Integrität als hoch einzuschätzen ist, nach dem Vier-Augen-Prinzip. Dazu kann z.B. Person #1 die ersten zehn Stellen eines Passwort kennen und Person #2 die hinteren zehn Stellen eines Passwortes. Oder aber Person #1 erhält einen Hardwaretoken, während Person #2 das Passwort kennt.
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BER.5.13 Identität vor Zurücksetzung und Ersetzung
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Berechtigung SOLLTE vor der Zurücksetzung oder Ersetzung von Authentifizierungsmitteln eine Überprüfung der Identität der anfragenden Person oder technischen Instanz verankern. Erläuterung Unter einer Identitätsüberprüfung ist hier die Verifikation zu verstehen, ob die anfragende Person tatsächlich die berechtigte Identität besitzt, für die ein neues Passwort vergeben werden soll; in der Fachsprache wird dies häufig als Identity Verification oder Identity Proofing bezeichnet. Ein Passwort-Reset stellt einen besonders sensiblen Vorgang dar, da hierbei bestehende Authentisierungsmerkmale ersetzt werden und eine erfolgreiche Täuschung einem Unbefugten unmittelbar Zugang zu geschützten Informationen und Diensten verschaffen kann. Eine vorgelagerte Identitätsüberprüfung kann das Risiko verringern, dass sich Angreifer durch Social Engineering, gestohlene Kontaktdaten oder die Ausnutzung unzureichender Supportprozesse Zugang zu Benutzerkonten verschaffen könnten. \n\nDas unberechtigte Zurücksetzen von Zugangsdaten ist eine sehr bekannte Angriffsmethode und erfordert vom Täter nur geringe technische Fähigkeiten. Eine eindeutige Identifizierung des Inhabers des Zugangs kann z.B. anhand eines Personalausweises, durch die persönliche Identifikation bei autorisierten Stellen, die Bestätigung über einen unabhängigen zweiten Kommunikationskanal oder die Nutzung bestehender Mehrfaktor-Authentisierung erfolgen.
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BER.5.14 Kompromittierte Authentifizierungsmittel
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Berechtigung SOLLTE die Sperrung kompromittierter Authentifizierungsmittel verankern. Erläuterung Ein Authentifizierungsmittel gilt als kompromittiert, wenn Anzeichen bestehen, dass Unbefugte es nutzen oder Zugriff darauf gehabt haben könnten. Beispiele sind Passwörter, die durch Datenlecks öffentlich geworden sind, oder biometrische Merkmale (z. B. Fingerabdrücke), die Unbefugten vorliegen. In solchen Fällen ist das Authentifizierungsmittel zu sperren oder zu entziehen, etwa durch den Einsatz von Sperrlisten. Bei biometrischen Merkmalen besteht zusätzlich ein enger Bezug zu datenschutzrechtlichen Anforderungen, da diese Daten nicht einfach ausgetauscht werden können.
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1.1 Referenzi
1.2 Rekwiżiti identifikati
1.3 Regolamenti relatati
2. Rekwiżiti identifikati
3. Regolamenti relatati
Regolamenti
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Regolamentazzjoni |
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