+BER.7 Schlüsselmanagement
---+BER.7.1 Etablierte Algorithmen bei der Schlüsselerzeugung
---+BER.7.2 Schlüssellänge
---+BER.7.3 Verzeichnis öffentlicher Schlüssel
---+BER.7.4 Erzeugung auf sicheren IT-Systemen
---+BER.7.5 Kriterien für die Qualität von Zufallszahlen
---+BER.7.6 Etablierte Algorithmen beim Transport
---+BER.7.7 Kein Transport privater Schlüssel
---+BER.7.8 Etablierte Algorithmen bei der Schlüsselnutzung
---+BER.7.9 Zweckbindung
---+BER.7.10 Abgelaufene Schlüssel
---+BER.7.11 Integrität
---+BER.7.12 Authentizität
---+BER.7.13 Gültigkeit
---+BER.7.14 Schlüssel vor Ablauf prüfen
---+BER.7.15 Vorgehensweise nach Nutzung
---+BER.7.16 Vorgaben für die Schlüsselbeglaubigung
------+BER.7.16.1 Zertifizierungsstelle
------+BER.7.16.2 Beglaubigung
------+BER.7.16.3 Erneuerung
------+BER.7.16.4 Revocation
------+BER.7.16.5 Beglaubigungsstatus
------+BER.7.16.6 Revocationstatus

BER.7 Schlüsselmanagement

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard
BER.7.1 Etablierte Algorithmen bei der Schlüsselerzeugung

Berechtigung SOLLTE die ausschließliche Verwendung etablierter kryptografischer Algorithmen bei der Schlüsselerzeugung nach [einem anerkannten Standard] verankern.

Erläuterung

Etablierte kryptografische Algorithmen sind mathematisch fundierte Verschlüsselungsverfahren und Protokolle, die in der aktuellen Praxis nicht mit vertretbarem Aufwand gebrochen werden können. Sie basieren auf mathematisch schwer lösbaren Problemen, bieten Resistenz gegen bekannte kryptanalytische Angriffe, unterstützen ausreichend große Schlüssellängen und wurden von Experten gründlich geprüft und analysiert. Aktuelle etablierte Algorithmen sind in BSI TR-02102 zu finden. Für weitere Details zur Implementierung siehe Detailspezifikation kryptografischer Abläufe und Mechanismen des BSI.

BER.7.2 Schlüssellänge

Berechtigung SOLLTE die Schlüssellängen nach [einem anerkannten Standard] bei der Schlüsselerzeugung zuweisen.

Erläuterung

Für die Sicherheit von Schlüsseln wie Passwörter oder PINs ist die Länge von Bedeutung. Für Details siehe BSI TR-02102.

BER.7.3 Verzeichnis öffentlicher Schlüssel

Berechtigung SOLLTE zu jedem öffentlichen Schlüssel die dazugehörige Identität, das Ablaufdatum, den Nutzungszweck, die Schlüsselart und den Algorithmus bei der Schlüsselbeglaubigung dokumentieren.

Erläuterung

Im Verzeichnis öffentlicher Schlüssel werden die öffentlichen Schlüssel, die von der Institution erzeugt oder eingesetzt werden, aufgelistet. Hiermit werden kryptografische Schlüssel systematisch erfasst und dokumentiert. Zweckmäßig ist es, die Angaben direkt im Schlüssel abzuspeichern.

BER.7.4 Erzeugung auf sicheren IT-Systemen

Berechtigung SOLLTE die Verwendung eines IT-Systems, welches mindestens dasselbe Schutzniveau bietet, für das der Schlüssel eingesetzt werden soll, bei der Schlüsselerzeugung verankern.

Erläuterung

Wird ein Schlüssel auf einem System erzeugt, dass einen geringeren Schutz bietet als auf dem späteren Einsatzsystem, dann könnte der Schlüssel bereits kompromittiert sein.

BER.7.5 Kriterien für die Qualität von Zufallszahlen

Berechtigung SOLLTE [Kriterien] für die Qualität von Zufallszahlen bei der Schlüsselerzeugung verankern.

Erläuterung

Wenn bei der Schlüsselerzeugung ein ungeeigneter Zufallszahlengenerator verwendet wird, könnte ein Angreifer Schlüssel errechnen. Daher sind Kriterien für Zufallszahlengeneratoren zu wählen, z.B. Verwendung etablierter, durch unabängige Dritte geprüfter Zufallszahlengeneratoren. Für Details siehe BSI TR-02102-1. Wichtig ist dabei auch, dass die verwendete Zufallsquelle tatsächlich eine nicht vorhersagbare Zahlenerzeugung erreicht. Inbesondere virtualisierte Systeme könnten ungeeignet sein zur Schlüsselerzeugung, da ihre Zufallszahlenquellen nicht direkt auf Hardwarefunktionen zurückgreifen.

BER.7.6 Etablierte Algorithmen beim Transport

Berechtigung SOLLTE die ausschließliche Verwendung etablierter kryptografischer Algorithmen beim Transport geheimer Schlüssel verankern.

Erläuterung

Aktuelle etablierte Algorithmen sind in BSI TR-02102 zu finden. Der Transport kann mit Public Key Cryptography Standards (PKCS), z.B. PKCS#12 Dateiformat erfolgen. Für weitere Details zur Implementierung siehe Detailspezifikation kryptografischer Abläufe und Mechanismen des BSI.

BER.7.7 Kein Transport privater Schlüssel

Berechtigung KANN den Export privater Schlüssel durch [eine zuständige Person oder Rolle] autorisieren.

Erläuterung

Im Allgemeinen ist es sinnvoll, private Schlüssel nur dort zu erzeugen, wo sie auch genutzt werden. Andernfalls könnten sie durch den Export kompromittiert werden. Hiervon sind allerdings zahlreiche Ausnahmen denkbar, z.B. zur Schlüsselerzeugung auf besonders abgesicherten Systemen, zum Transport auf Redundanzsysteme oder zur Datensicherung. Daher ist eine Abwägung sinnvoll, ob der Export zu genehmigen ist.

BER.7.8 Etablierte Algorithmen bei der Schlüsselnutzung

Berechtigung SOLLTE die ausschließliche Verwendung etablierter Algorithmen bei der Schlüsselnutzung verankern.

Erläuterung

Aktuelle etablierte Algorithmen sind in BSI TR-02102 zu finden. Für weitere Details zur Implementierung siehe Detailspezifikation kryptografischer Abläufe und Mechanismen des BSI.

BER.7.9 Zweckbindung

Berechtigung SOLLTE Verstöße gegen die Zweckbindung bei der Schlüsselnutzung untersagen.

Erläuterung

Zweckbindung bedeutet, dass der Schlüssel ausschließlich zu dem im Verzeichnis öffentlicher Schlüssel festgelegten Nutzungszweck verwendet werden darf. Die Zweckbindung gilt insbesondere auch für den privaten Schlüssel.

BER.7.10 Abgelaufene Schlüssel

Berechtigung SOLLTE die Nutzung des Schlüssels zur Verschlüsselung oder Signierung nach Ablauf der Nutzungszeit untersagen.

Erläuterung

Schlüssel dürfen nach Ablauf der Nutzungszeit nur noch zur Entschlüsselung oder Signaturprüfung alter Daten verwendet werden. Bei automatisierter Schlüsselnutzung ist der Schlüssel zu deaktivieren, bei manueller Schlüsselnutzung ist den Nutzenden weitere Verwendung des Schlüssels zu verbieten.

BER.7.11 Integrität

Berechtigung SOLLTE die Verifikation der Integrität geheimer Schlüssel vor jeder Nutzung verankern.

Erläuterung

Wird die Integrität von Schlüsseln vor der Verwendung nicht geprüft, so könnte er unbemerkt durch einen Angreifer ausgetauscht werden, wodurch der Angreifer den vermeintlich verschlüsselten Austausch mitlesen. Daher ist ein Integritätsschutz (z.B. eine bekannte Checksumme oder Fingerabdruck) von abgelegten Schlüsseln sinnvoll. Dies kann z.B. durch den Abgleich von Prüfsummen geschehen, welche auf einem anderen IT-System gespeichert sind. Für die Implementierung genügt es, wenn die eingesetzten IT-Produkte bereits so entwickelt oder beschafft worden sind, dass sie die Prüfung automatisiert durchführen.

BER.7.12 Authentizität

Berechtigung SOLLTE die Verifikation der Authentizität öffentlicher Schlüssel vor jeder Nutzung verankern.

Erläuterung

Für die Implementierung genügt es, wenn die eingesetzten IT-Produkte bereits so entwickelt oder beschafft worden sind, dass sie die Prüfung automatisiert durchführen.

BER.7.13 Gültigkeit

Berechtigung SOLLTE die Verifikation der Gültigkeit des Schlüssels vor jeder Nutzung verankern.

Erläuterung

Die Gültigkeit ergibt sich aus Nutzungszeit und Revocation-Status. Für die Implementierung genügt es, wenn die eingesetzten IT-Produkte bereits so entwickelt oder beschafft worden sind, dass sie die Prüfung automatisiert durchführen.

BER.7.14 Schlüssel vor Ablauf prüfen

Berechtigung SOLLTE Schlüssel auf das baldige Auslaufen der Nutzungszeit [regelmäßig] überprüfen.

Erläuterung

Wird die Gültigkeit von Schlüsseln vor dem Auslaufen nicht überwacht, so könnten Schlüssel ungültig werden, wodurch Schnittstellen oder Anwendungen plötzlich nicht mehr verfügbar sein könnten. Läuft ein Schlüssel bald ab, obwohl der Zweck weiterhin bestehen bleibt, so ist es sinnvoll den Schlüssel rechtzeitig durch einen neuen zu ersetzen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Schlüsselwechsel verschlüsselte Daten entschlüsselt und erneut verschlüsselt werden.

BER.7.15 Vorgehensweise nach Nutzung

Berechtigung SOLLTE eine Vorgehensweise zur Außerbetriebnahme geheimer Schlüssel , sobald sie nicht mehr benötigt werden, verankern.

Erläuterung

Werden Schlüssen nicht mehr benötigt, so ist es sinnvoll diese im Einklang mit den Anforderungen zur Löschung von Informationen außer Betrieb zu nehmen. Hierbei ist zu beachten, dass bei einem Schlüsselwechsel verschlüsselte Daten entschlüsselt und erneut verschlüsselt werden. Flüchtige Schlüssel sind nach der Sitzung umgehend zu löschen.

BER.7.16 Vorgaben für die Schlüsselbeglaubigung

Berechtigung SOLLTE Vorgaben für die Schlüsselbeglaubigung verankern.

Erläuterung

Je nach Umfang der Beglaubigungstätigkeit gehören hierzu z.B. Algorithmen, Zweckbindung, Nutzungsdauer, sowie prozessuale Vorgaben für Speicherung, Beantragung, Revocation, Erneuerung und Verfügbarkeit. Für Details siehe IETF RFC 3647.

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni