+NOT.4 Datensicherung
---+NOT.4.1 Dokumentation der Quellen
---+NOT.4.2 Sicherung des Systems
---+NOT.4.3 Sicherung der Anwendung
---+NOT.4.4 Automatische Datensicherung
---+NOT.4.5 Archivierung langfristig benötigter Daten
------+NOT.4.5.1 Zum Archiv gehörende Assets
------+NOT.4.5.2 Zum Archiv gehörende Dokumentation
---+NOT.4.6 Geschützte Aufbewahrung
---+NOT.4.7 Versionierte Datensicherung
---+NOT.4.8 Verschlüsselte Datensicherung
---+NOT.4.9 Speichermedien
---+NOT.4.10 Getrennte Aufbewahrung
---+NOT.4.11 Datenträgerarchiv
---+NOT.4.12 Georedundanz
---+NOT.4.13 Datensouveränität
---+NOT.4.14 Offline-Kopie
---+NOT.4.15 Vorgehen zur Wiederherstellung
---+NOT.4.16 Test der Datensicherung
------+NOT.4.16.1 Test der Wiederherstellung
---+NOT.4.17 Anwendungstest

NOT.4 Datensicherung

1. Ħarsa ġenerali

Titlu Standard
NOT.4.1 Dokumentation der Quellen

Notfallplanung SOLLTE die zu sichernden Daten dokumentieren.

Erläuterung

Datensicherungen dienen der Wiederherstellung von Daten nach Vorfällen. Aufgrund der besonderen Bedeutung fordert auch die ISO/IEC 27001 die Sicherung von Informationen in Übereinstimmung mit themenspezifischen Regelungen zur Datensicherung. Hierzu gehört die Regelung, welche Daten konkret gesichert werden (Quellen, Kategorien oder Klassifikation der Daten, Umfang). Relevant sind dabei auch Daten, die bei Dienstleistern oder in der Cloud aufbewahrt werden. Die Datensicherung kann auch durch die Sicherung ganzer IT-Systeme, Datenträger oder Netzlaufwerke umgesetzt werden. Es empfiehlt sich auch zu prüfen, wie die Institution ihre Daten, welche bei einem Outsourcing Dienstleister liegen, sichern will. Es ist möglich eine Datensicherung durch den Dienstleister oder auch bei sich selbst zu erstellen.

NOT.4.2 Sicherung des Systems

Notfallplanung für IT-Systeme SOLLTE deren Datensicherung [regelmäßig] ausführen.

Erläuterung

Zu den erforderlichen Daten können z.B. Konfigurationsdateien des Betriebssystems, Firmware, Lizenzen, Treiber und die Systemdokumentation gehören. Bei gleichartigen Systemen kann die Anforderung auch durch die Sicherung einer Kopie erfolgen, wenn mit dieser alle IT-Systeme dieser Art funktionsfähig wiederhergestellt werden können. Die Anforderung kann auch durch die Wiederherstellung aus einem Versionskontrollsystem erfolgen.

NOT.4.3 Sicherung der Anwendung

Notfallplanung für Anwendungen SOLLTE deren Datensicherung [regelmäßig] ausführen.

Erläuterung

Hierzu können z.B. sowohl die Daten einer Backend-Datenbank, als auch Konfigurationsdateien oder Sicherheitseinstellungen gehören. Bei einer Verzeichnisdatenbank z.B. sind typischerweise sowohl die eigentlichen Verzeichniseinträge wie Benutzer & Gruppenzugehörigkeiten, als auch Metadaten wie Benutzerattribute, Gruppenrichtlinien und Informationen zur Integration von Drittdiensten erforderlich, um die Verzeichnisdatenbank funktionsfähig wiederherzustellen.

NOT.4.4 Automatische Datensicherung

Notfallplanung für Daten SOLLTE die Datensicherung durch [einen automatisierten Mechanismus] ausführen.

Erläuterung

Ein automatisierter Mechanismus (engl. automated mechanism) ist hier ein technisches Verfahren, das ohne manuelles Zutun in festgelegten Intervallen oder bei bestimmten Ereignissen Sicherungskopien von Daten erstellt und dokumentiert. Er kann z. B. über Skripte, Backup-Software oder systemeigene Dienste umgesetzt werden, die regelmäßig und zuverlässig ausgeführt werden. Der Zweck solcher Mechanismen liegt darin, menschliche Fehlerquellen und Auslassungen zu vermeiden, denn eine manuelle Sicherung könnte in Stresssituationen übersehen werden oder unvollständig sein. Die Vorgabe kann so verhindern, dass im Falle von Schadsoftwarebefall oder Hardwareausfall kritische Daten unwiederbringlich verloren gehen, und sie kann eine schnelle Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nach einem Vorfall ermöglichen. Ohne Automatisierung könnte eine Institution etwa nach einem Ransomware-Angriff feststellen, dass keine aktuelle Sicherung vorliegt. Die Anforderung ist auch dann erfüllt, wenn zusätzlich manuelle Datensicherungen durchgeführt werden.

NOT.4.5 Archivierung langfristig benötigter Daten

Notfallplanung für Daten SOLLTE die Archivierung langfristig benötigter Daten [regelmäßig] ausführen.

Erläuterung

Archivierung meint hier die langfristige Aufbewahrung derjenigen Daten, die über längere Zeit benötigt werden, z.B. als Nachweis der Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen oder zur Geltendmachung von Ansprüchen. Dabei kann es sich sowohl um analoge Dokumente als auch um digitale Daten handeln. Die meisten Institutionen verarbeiten Daten, die aufgrund von Compliance-Verpflichtungen langfristig gespeichert werden, z.B. handels- und steuerrechtlich relevante Dokumente oder Eigentumsurkunden. Langfristige Daten könnten durch technische Änderungen oder Vorfälle verloren gehen. Zur Umsetzung siehe BSI TR-03125. Sind keine Daten langfristig (z.B. über mehr als 10 Jahre) erforderlich, so ist die Anforderung entbehrlich. Es empfiehlt sich darüber hinaus ein verlustfreies Bildkompressionsverfahren zu nutzen, um eine beweis- und revisionssichere Archivierung zu gewährleisten.

NOT.4.6 Geschützte Aufbewahrung

Notfallplanung SOLLTE eine geschützte Aufbewahrung von Datensicherungen verankern.

Erläuterung

Eine geschützte Aufbewahrung von Datensicherungen bedeutet, dass Sicherungskopien nicht nur vorhanden sind, sondern auch vor Verlust, Manipulation, versehentlicher Löschung oder unbefugtem Zugriff bewahrt werden. Dabei wird berücksichtigt, dass Datensicherungen häufig ein attraktives Ziel für Angriffe darstellen und gleichzeitig im Notfall die einzige Möglichkeit zur Wiederherstellung von Systemen und Daten sein können. Beispiele für Schutzmaßnahmen sind die Ablage von Sicherungsmedien in feuer- und wasserfesten Tresoren, die Nutzung getrennter Räumlichkeiten oder externer Rechenzentren mit physischen Sicherheitsvorkehrungen sowie die Verschlüsselung von Backups, wenn diese an externen Standorten oder in Cloud-Umgebungen gespeichert werden. Auch organisatorische Maßnahmen wie eine klare Regelung, wer Zugriff auf die Sicherungen erhält, tragen zum Schutz bei.

NOT.4.7 Versionierte Datensicherung

Notfallplanung SOLLTE eine Versionierung der Datensicherung verankern.

Erläuterung

Versionierung ist die Aufbewahrung nach Zeitpunkten getrennter Versionen der Datensicherung, um auch Daten wiederherstellen zu können, die in der letzten Sicherung bereits gelöscht waren. Bewährt hat sich eine Aufbewahrung von je drei Versionen für die letzten Stunden, dann Tage, dann Wochen, dann Monate – soweit nach Compliance-Anforderungen (z.B. Datenschutz) möglich.

NOT.4.8 Verschlüsselte Datensicherung

Notfallplanung SOLLTE die Datensicherung durch [einen anerkannten kryptographischen Algorithmus] verschlüsseln.

Erläuterung

Die Datensicherung enthält typischerweise eine große Menge schützenswerter Daten. Durch Verschlüsselung wird die Vertraulichkeit und Integrität geschützter Informationen auch nach einem schwerwiegenden Vorfall gewährleistet. Dies kann besonders bei einem Datenleck (engl. Data Breach) oder Diebstahl von Speichermedien helfen, da die Offenlegung sensibler Daten selbst bei unbefugtem Zugriff verhindert werden kann. Für anerkannte Algorithmen siehe BSI TR-02102. Technisch kann die Festplattenverschlüsselung auf dem Sicherungsspeicher (Disk Encryption) genutzt werden, aber auch die dateibasierte Verschlüsselung jedes einzelnen Sicherungs-Archives. Wichtig ist es, dabei auch auf die Verwaltung der kryptographischen Schlüssel (Key Management) zu achten, damit diese weder einem unbeugten Zugriff ausgesetzt sind, noch der Zugriff auf die Datensicherung im Ernstfall durch fehlende Zugangsdaten unmöglich wird.

NOT.4.9 Speichermedien

Notfallplanung SOLLTE dedizierte Speichermedien, die für den festgelegten Aufbewahrungszeitraum geeignet sind, installieren.

Erläuterung

Dedizierte Speichermedien (engl. dedicated storage media) sind physische oder virtuelle Datenträger, die ausschließlich für Sicherungs- oder Wiederherstellungszwecke genutzt werden und nicht mit produktiven Systemen vermischt sind. Der festgelegte Aufbewahrungszeitraum (engl. retention period) bezeichnet den Zeitraum, in dem gespeicherte Sicherungen oder Kopien revisionssicher und lesbar verfügbar bleiben sollen, beispielsweise mehrere Monate für kurzfristige Recovery-Szenarien oder mehrere Jahre zur Abdeckung regulatorischer Anforderungen. Die Vorschrift zielt darauf ab, dass im Notfall tatsächlich auf funktionierende und vollständige Sicherungen zurückgegriffen werden kann; sie adressiert Risiken wie, dass Daten im Ernstfall durch unzuverlässige oder beschädigte Medien unbrauchbar sein könnten, oder dass durch unzureichende Haltbarkeit von Speichermedien eine Wiederherstellung scheitern könnte. Je nach Zeitraum und Platzbedarf bieten sich z.B. solider Festspeicher, Festplatten, Magnetbänder oder Cloudspeicher an. Bei der Nutzung von Cloudspeichern sind allerdings auch die zusätzlichen Anforderungen an Cloud-Dienste zu berücksichtigen.

NOT.4.10 Getrennte Aufbewahrung

Notfallplanung SOLLTE die Datensicherung getrennt von den Originaldaten platzieren.

Erläuterung

Originaldaten (engl. primary data) sind die produktiven oder operativen Daten, die unmittelbar für die laufenden Geschäftsprozesse verwendet werden. Die Anforderung adressiert damit, dass Kopien oder Sicherungen nicht am gleichen Ort wie die produktiven Systeme und deren Speicher verbleiben. Hintergrund ist, dass ein Vorfall wie ein Brand, ein Wasserschaden oder ein gezielter Einbruch gleichzeitig sowohl die produktiven Systeme als auch die dort aufbewahrten Sicherungen betreffen könnte, wodurch eine Wiederherstellung unmöglich wäre. Die physische Trennung kann dagegen die Verfügbarkeit und Wiederanlaufbarkeit der Daten nach einem Schadensereignis sicherstellen. Die Anforderung gilt auch für die Aufbewahrung bei Cloud-Diensten: Eine Aufbewahrung der Datensicherung bei einem Dienstleister, bei dem auch die Originaldaten liegen, erfüllt die Anforderung NICHT. Bei der getrennten Aufbewahrung von Datensicherung sind häufig praktische und sicherheitsrelevante Herausforderungen zu beachten: Ein ausgelagerter Speicherort ist in gleichem Maße schutzbedürftig gegenüber unbefugtem Zugriff wie der Standort der Originaldaten, da sich darauf oft vollständige und aktuelle Kopien sensibler Informationen befinden. Zudem sind längere Wiederanlaufzeiten möglich, wenn der externe Standort nicht unmittelbar erreichbar ist oder wenn logistische Verzögerungen beim Zugriff auf die ausgelagerten Datenträger auftreten. Auch die Gefahr von Inkonsistenzen steigt, wenn Backups zwar ausgelagert, aber nicht regelmäßig synchronisiert oder bei der Überprüfung beachtet werden.

NOT.4.11 Datenträgerarchiv

Notfallplanung SOLLTE ein Datenträgerarchiv installieren.

Erläuterung

Datenträgerarchive sind verschlossene Räume, die dediziert zur langfristigen Aufbewahrung von Datenträgern bestimmt sind. Die Anforderung gilt auch dann als umgesetzt, wenn zusätzlich zur Datensicherung im Datenträgerarchiv auch noch Kopien existieren, die nicht im Datenträgerarchiv aufbewahrt werden. Ein wesentlicher Mehrwert von Datenträgerarchiven ist die geschützte Aufbewahrung. Daher zählt ein Datenträgerarchiv nur dann als Mehrwert, wenn das Archiv sich auch in einem anderen Brandabschnitt befindet als die Originaldaten.

NOT.4.12 Georedundanz

Notfallplanung KANN die georedundante Aufbewahrung mindestens einer Kopie der Datensicherung verankern.

Erläuterung

Werden Datensicherungen in der Nähe von Originaldaten aufbewahrt, so könnten beide von Elementaren Gefährdungen wie Überflutungen betroffen sein. Georedundant bedeutet in der Regel 200km Luftlinie oder mehr von den Originaldaten entfernt. Details siehe BSI Kriterien für die Standortwahl von Rechenzentren. Die Anforderung kann auch durch die gegenseitige Aufbewahrung in georedundanten Rechenzentren erfüllt werden.

NOT.4.13 Datensouveränität

Notfallplanung für Outsourcing SOLLTE die Datensicherung von Daten, die bei einem Dienstleister verarbeitet werden, nach [einem anerkannten Standard] [regelmäßig] ausführen.

Erläuterung

Dies dient dazu bei einem Ausfall des Dienstleisters die Daten schnell bei einem anderen Dienstleister oder intern weiterverwenden zu können (Interoperabilität in der Exitstrategie). Anerkannt ist hier ein Format, welches auch bei einem anderen Dienstleister verwendet werden kann. Mögliche anerkannte Standards zum Datenaustausch sind z.B. XML, JSON, YAML, CSV, ODF. Eine Sicherungskopie ist unter eigener Hoheit, wenn sie auf Datenträgern im Besitz der Institution aufbewahrt wird, über die dieser Dienstleister keine Kontrolle hat. Relevant sind dabei auch Konfigurationsdateien, Programmcode und Dokumentationen, die zur Verwendung der Daten erforderlich sind.

NOT.4.14 Offline-Kopie

Notfallplanung für Daten SOLLTE eine Offline-Kopie [regelmäßig] ausführen.

Erläuterung

Eine Offline-Kopie ist eine Datensicherung, die physisch oder logisch von produktiven Systemen und dem laufenden Netzwerk getrennt ist („offline backup“ oder „air-gapped backup“). „Regelmäßig“ bedeutet, dass die Institution in Abhängigkeit von Verfügbarkeit und Kritikalität ihrer Daten feste Intervalle definiert, beispielsweise täglich, wöchentlich oder monatlich. Der Sinn und Zweck dieser Vorgabe liegt darin, sicherzustellen, dass im Falle von Schadsoftwarebefall oder gezielten Angriffen keine gleichzeitige Kompromittierung aller Sicherungskopien stattfinden kann; ein Angriff könnte sonst auch Backups verschlüsseln oder löschen. Eine Offline-Kopie kann dagegen die Wiederherstellung kritischer Systeme nach einem Ransomware-Angriff oder auch nach einem physischen Ausfall, etwa durch Stromschaden oder Brand, unterstützen. Eine Institution kann dies umsetzen, indem sie (1) Kopien in Papierform oder auf wechselbaren Medien wie externen Festplatten, RDX-Kassetten oder Bändern erstellt, die nach dem Backup-Vorgang vom Netzwerk getrennt und geschützt aufbewahrt werden, (2) Cloud-Backups so konfiguriert, dass sie durch Write-Once-Read-Many-(WORM)-Speicher geschützt und logisch von aktiven Systemen isoliert sind, oder (3) eine Rotation von Datenträgern einführt, bei der Kopien an einem separaten, physischen Standort verwahrt werden.

NOT.4.15 Vorgehen zur Wiederherstellung

Notfallplanung SOLLTE die Vorgehensweise zur Wiederherstellung dokumentieren.

Erläuterung

Die Dokumentation der Vorgehensweise zur Wiederherstellung dient dazu, im Notfall eine schnelle und geordnete Wiederinbetriebnahme von IT-Systemen und Daten zu ermöglichen. Ohne eine klare Beschreibung der Abläufe kann es zu Verzögerungen, Fehlern oder widersprüchlichen Handlungen kommen, was die Wiederherstellung erheblich erschwert. In einer solchen Dokumentation werden beispielsweise die Reihenfolge der Wiederherstellung kritischer Systeme, die benötigten Datensicherungen und Speicherorte, die erforderlichen Werkzeuge sowie die zuständigen Rollen und Kontaktwege beschrieben. Ergänzend kann auch festgehalten werden, wie die Funktionsfähigkeit nach der Wiederherstellung überprüft wird. Einfache Beispiele sind Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Rücksicherung bestimmter Anwendungen oder Checklisten, die während des Wiederherstellungsprozesses abgearbeitet werden.

NOT.4.16 Test der Datensicherung

Notfallplanung für Daten SOLLTE den Erfolg der Datensicherung [regelmäßig] überprüfen.

Erläuterung

Die Überprüfung der Vollständigkeit kann durch Statistiken des Datenumfangs plus Stichproben der Daten durchgeführt werden. Ein Integritätstest prüft, ob die gesicherten Daten ohne Änderungen im Vergleich zum Original vorliegen. Hierzu können je nach Daten auch Berechtigungen und Metadaten gehören, wenn diese für die Rücksicherung erforderlich sind (z.B. Wiederherstellung eines Laufwerks mit Ordnern die verschiedene Zugriffsberechtigungen haben).

NOT.4.17 Anwendungstest

Notfallplanung für Anwendungen KANN deren Funktionsfähigkeit nach Wiederherstellung [regelmäßig] überprüfen.

Erläuterung

Diese Anforderung zielt darauf ab, die Disaster-Recovery-Fähigkeiten einer Anwendung insgesamt zu gewährleisten. Durch regelmäßige Tests der Wiederherstellung aus Backups wird sichergestellt, dass im Ernstfall (Systemausfall, Datenverlust, Cyberangriff) eine funktionierende Wiederherstellung möglich ist. Dabei wird nicht nur die bloße Wiederherstellung getestet, sondern auch die Funktionalität der wiederhergestellten Anwendung verifiziert – inklusive Datenintegrität und korrekte Übernahme der Konfiguration.

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Regolamenti relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Regolamenti relatati

Regolamenti
Sors Regolamentazzjoni