+Artikel 2 (2)

Artikel 2 (2)

Die Zahlungsdienstleister stellen sicher, dass die Transaktionsüberwachungsmechanismen zumindest alle nachstehend genannten risikobasierten Faktoren einbeziehen:

a) 

Liste der missbräuchlich verwendeten oder gestohlenen Authentifizierungselemente;

b) 

Betrag eines jeden Zahlungsvorgangs;

c) 

bekannte Betrugsszenarien bei der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen;

▼C1

d) 

Anzeichen für eine Malware-Infektion in einer Phase des Authentifizierungsverfahrens;

▼B

e) 

falls das Zugangsgerät oder die Zugangssoftware vom Zahlungsdienstleister bereitgestellt wird, ein Protokoll über die Nutzung des Zugangsgeräts oder der Zugangssoftware, die dem Zahlungsdienstnutzer zur Verfügung gestellt werden, sowie über die ungewöhnliche Nutzung dieses Geräts oder der Software.

1. Ħarsa ġenerali

,
Titlu Regolamentazzjoni

1.1 Referenzi

1.2 Rekwiżiti identifikati

1.3 Standards relatati

2. Rekwiżiti identifikati

Rekwiżiti
Sors Rekwiżit

3. Standards relatati

Standards
Sors Rekwiżit
  • Builddate: 12.09.2023 00:00:00 -Doknr: CELEX:32018R0389
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