+RICHTLINIE 2008/48/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates
---+KAPITEL I GEGENSTAND, GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
------+Artikel 1 Gegenstand
------+Artikel 2 Geltungsbereich
---------+Artikel 2 (1)
---------+Artikel 2 (2)
---------+Artikel 2 (2a)
---------+Artikel 2 (3)
---------+Artikel 2 (4)
---------+Artikel 2 (5)
---------+Artikel 2 (6)
------+Artikel 3 Begriffsbestimmungen
---+KAPITEL II INFORMATIONSPFLICHTEN UND VORVERTRAGLICHE PFLICHTEN
------+Artikel 4 Standardinformationen, die in die Werbung aufzunehmen sind
---------+Artikel 4 (1)
---------+Artikel 4 (2)
---------+Artikel 4 (3)
---------+Artikel 4 (4)
------+Artikel 5 Vorvertragliche Informationen
---------+Artikel 5 (1)
---------+Artikel 5 (2)
---------+Artikel 5 (3)
---------+Artikel 5 (4)
---------+Artikel 5 (5)
---------+Artikel 5 (6)
------+Artikel 6 Vorvertragliche Informationspflichten bei bestimmen Kreditverträgen in Form von Überziehungsmöglichkeiten und bei bestimmten, speziellen Kreditverträgen
---------+Artikel 6 (1)
---------+Artikel 6 (2)
---------+Artikel 6 (3)
---------+Artikel 6 (4)
---------+Artikel 6 (5)
---------+Artikel 6 (6)
---------+Artikel 6 (7)
------+Artikel 7 Ausnahmen von den vorvertraglichen Informationspflichten
------+Artikel 8 Verpflichtung zur Bewertung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers
---------+Artikel 8 (1)
---------+Artikel 8 (2)
---+KAPITEL III ZUGANG ZU DATENBANKEN
------+Artikel 9 Zugang zu Datenbanken
---------+Artikel 9 (1)
---------+Artikel 9 (2)
---------+Artikel 9 (3)
---------+Artikel 9 (4)
---+KAPITEL IV INFORMATION UND RECHTE AUS KREDITVERTRÄGEN
------+Artikel 10 Zwingende Angaben in Kreditverträgen
---------+Artikel 10 (1)
---------+Artikel 10 (2)
---------+Artikel 10 (3)
---------+Artikel 10 (4)
---------+Artikel 10 (5)
------+Artikel 11 Angaben zum Sollzinssatz
---------+Artikel 11 (1)
---------+Artikel 11 (2)
------+Artikel 11a Informationen zur Änderung der Bedingungen eines Kreditvertrags
------+Artikel 12 Verpflichtungen bei Kreditverträgen in Form einer Überziehungsmöglichkeit
---------+Artikel 12 (1)
---------+Artikel 12 (2)
------+Artikel 13 Unbefristete Kreditverträge
---------+Artikel 13 (1)
---------+Artikel 13 (2)
------+Artikel 14 Widerrufsrecht
---------+Artikel 14 (1)
---------+Artikel 14 (2)
---------+Artikel 14 (3)
---------+Artikel 14 (4)
---------+Artikel 14 (5)
---------+Artikel 14 (6)
---------+Artikel 14 (7)
------+Artikel 15 Verbundene Kreditverträge
---------+Artikel 15 (1)
---------+Artikel 15 (2)
---------+Artikel 15 (3)
------+Artikel 16 Vorzeitige Rückzahlung
---------+Artikel 16 (1)
---------+Artikel 16 (2)
---------+Artikel 16 (3)
---------+Artikel 16 (4)
---------+Artikel 16 (5)
------+Artikel 16a Zahlungsrückstände und Zwangsvollstreckung
---------+Artikel 16a (1)
---------+Artikel 16a (2)
---------+Artikel 16a (3)
---------+Artikel 16a (4)
------+Artikel 17 Forderungsabtretung
---------+Artikel 17 (1)
---------+Artikel 17 (2)
------+Artikel 18 Überschreitung
---------+Artikel 18 (1)
---------+Artikel 18 (2)
---------+Artikel 18 (3)
---+KAPITEL V EFFEKTIVER JAHRESZINS
------+Artikel 19 Berechnung des effektiven Jahreszinses
---------+Artikel 19 (1)
---------+Artikel 19 (2)
---------+Artikel 19 (3)
---------+Artikel 19 (4)
---------+Artikel 19 (5)
---+KAPITEL VI KREDITGEBER UND KREDITVERMITTLER
------+Artikel 20 Regulierung von Kreditgebern
------+Artikel 21 Bestimmte Pflichten des Kreditvermittlers gegenüber den Verbrauchern
---+KAPITEL VII DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN
------+Artikel 22 Harmonisierung und Unabdingbarkeit dieser Richtlinie
---------+Artikel 22 (1)
---------+Artikel 22 (2)
---------+Artikel 22 (3)
---------+Artikel 22 (4)
------+Artikel 23 Sanktionen
------+Artikel 24 Außergerichtliche Streitbeilegung
---------+Artikel 24 (1)
---------+Artikel 24 (2)
------+Artikel 24a Ausübung der Befugnisübertragung
---------+Artikel 24a (1)
---------+Artikel 24a (2)
---------+Artikel 24a (3)
---------+Artikel 24a (4)
---------+Artikel 24a (5)
---------+Artikel 24a (6)
------+Artikel 26 Unterrichtung der Kommission
------+Artikel 27 Umsetzung
---------+Artikel 27 ►C1(1)
---------+Artikel 27 ►C1(2)
------+Artikel 28 Umrechnung der in Euro ausgedrückten Beträge in Landeswährung
---------+Artikel 28 (1)
---------+Artikel 28 (2)
---+KAPITEL VIII ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
------+Artikel 29 Aufhebung
------+Artikel 30 Übergangsmaßnahmen
---------+Artikel 30 (1)
---------+Artikel 30 (2)
------+Artikel 31 Inkrafttreten
------+Artikel 32 Adressaten
---+ANHANG I
---+ANHANG II EUROPÄISCHE STANDARDINFORMATIONEN FÜR VERBRAUCHERKREDITE
---+ANHANG III EUROPÄISCHE VERBRAUCHERKREDITINFORMATIONEN BEI
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German -
European Union -
Financial Industry -
RICHTLINIE 2008/48/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates
RICHTLINIE 2008/48/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 23. April 2008
über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates
Geschehen zu Straßburg am 23. April 2008.
1. Ħarsa ġenerali
| Titlu |
Regolamentazzjoni |
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KAPITEL I GEGENSTAND, GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
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KAPITEL I GEGENSTAND, GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
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KAPITEL II INFORMATIONSPFLICHTEN UND VORVERTRAGLICHE PFLICHTEN
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KAPITEL II INFORMATIONSPFLICHTEN UND VORVERTRAGLICHE PFLICHTEN
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KAPITEL III ZUGANG ZU DATENBANKEN
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KAPITEL III ZUGANG ZU DATENBANKEN
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KAPITEL IV INFORMATION UND RECHTE AUS KREDITVERTRÄGEN
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KAPITEL IV INFORMATION UND RECHTE AUS KREDITVERTRÄGEN
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KAPITEL V EFFEKTIVER JAHRESZINS
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KAPITEL V EFFEKTIVER JAHRESZINS
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KAPITEL VI KREDITGEBER UND KREDITVERMITTLER
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KAPITEL VI KREDITGEBER UND KREDITVERMITTLER
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KAPITEL VII DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN
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KAPITEL VII DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN
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KAPITEL VIII ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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KAPITEL VIII ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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ANHANG I
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ANHANG I
I. Grundgleichung zur Darstellung der Gleichheit zwischen Kredit-Auszahlungsbeträgen einerseits und Rückzahlungen (Tilgung und Kreditkosten) andererseits
Die nachstehende Gleichung zur Ermittlung des effektiven Jahreszinses drückt auf jährlicher Basis die rechnerische Gleichheit zwischen der Summe der Gegenwartswerte der in Anspruch genommenen Kredit-Auszahlungsbeträge einerseits und der Summe der Gegenwartswerte der Rückzahlungen (Tilgung und Kosten) andererseits aus:
Hierbei ist
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der effektive Jahreszins;
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die laufende Nummer des letzten Kredit-Auszahlungsbetrags;
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die laufende Nummer eines Kredit-Auszahlungsbetrags, wobei 1 ≤ k ≤ m;
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die Höhe des Kredit-Auszahlungsbetrags mit der Nummer k;
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der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückte Zeitraum zwischen der ersten Darlehensgabe und dem Zeitpunkt der einzelnen nachfolgenden in Anspruch genommenen Kredit-Auszahlungsbeträge, wobei t1 = 0;
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die laufende Nummer der letzten Tilgungs- oder Kostenzahlung;
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die laufende Nummer einer Tilgungs- oder Kostenzahlung;
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der Betrag einer Tilgungs- oder Kostenzahlung;
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der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückte Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme des ersten Kredit-Auszahlungsbetrags und dem Zeitpunkt jeder einzelnen Tilgungs- oder Kostenzahlung.
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Anmerkungen:
a)
Die von beiden Seiten zu unterschiedlichen Zeitpunkten gezahlten Beträge sind nicht notwendigerweise gleich groß und werden nicht notwendigerweise in gleichen Zeitabständen entrichtet.
b)
Anfangszeitpunkt ist der Tag der Auszahlung des ersten Kreditbetrags.
c)
Der Zeitraum zwischen diesen Zeitpunkten wird in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückt. Zugrunde gelegt werden für 1 Jahr 365 Tage (bzw. für 1 Schaltjahr 366 Tage), 52 Wochen oder zwölf Standardmonate. Ein Standardmonat hat 30,41666 Tage (d. h. 365/12), unabhängig davon, ob es sich um ein Schaltjahr handelt oder nicht.
d)
►C3
Das Rechenergebnis wird auf mindestens eine Dezimalstelle genau angegeben. ◄ Ist die Ziffer der darauf folgenden Dezimalstelle größer als oder gleich 5, so erhöht sich die Ziffer der ersten Dezimalstelle um den Wert 1.
e)
Mathematisch darstellen lässt sich diese Gleichung durch eine einzige Summation unter Verwendung des Faktors „Ströme“ (Ak), die entweder positiv oder negativ sind, je nachdem, ob sie für Auszahlungen oder für Rückzahlungen innerhalb der Perioden 1 bis k, ausgedrückt in Jahren, stehen:
dabei ist S der Saldo der Gegenwartswerte aller „Ströme“, deren Wert gleich Null sein muss, damit die Gleichheit zwischen den „Strömen“ gewahrt bleibt.
▼M1
II. Es gelten die folgenden zusätzlichen Annahmen für die Berechnung des effektiven Jahreszinses:
a)
Ist es dem Verbraucher nach dem Kreditvertrag freigestellt, wann er den Kredit in Anspruch nehmen will, so gilt der gesamte Kredit als sofort in voller Höhe in Anspruch genommen.
b)
Ist dem Verbraucher nach dem Kreditvertrag generell freigestellt, wann er den Kredit in Anspruch nehmen will, sind jedoch je nach Art der Inanspruchnahme Beschränkungen in Bezug auf Kreditbetrag und Zeitraum vorgesehen, so gilt der gesamte Kredit als zu dem im Kreditvertrag vorgesehenen frühestmöglichen Zeitpunkt mit den entsprechenden Beschränkungen in Anspruch genommen.
c)
Sieht der Kreditvertrag verschiedene Arten der Inanspruchnahme mit unterschiedlichen Kosten oder Sollzinssätzen vor, so gilt der gesamte Kredit als zu den höchsten Kosten und zum höchsten Sollzinssatz in Anspruch genommen, wie sie für die Kategorie von Geschäften gelten, die bei dieser Kreditvertragsart am häufigsten vorkommt.
d)
Bei einer Überziehungsmöglichkeit gilt der gesamte Kreditbetrag als in voller Höhe und für die gesamte Laufzeit des Kreditvertrags in Anspruch genommen. Ist die Dauer der Überziehungsmöglichkeit nicht bekannt, so wird bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses von der Annahme ausgegangen, dass die Laufzeit des Kreditvertrags drei Monate beträgt.
e)
Bei unbefristeten Kreditverträgen, die keine Überziehungsmöglichkeiten sind, wird angenommen, dass
i)
der Kredit ab der ersten Inanspruchnahme für einen Zeitraum von einem Jahr gewährt wird und dass mit der letzten Zahlung des Verbrauchers der Saldo, die Zinsen und etwaige sonstige Kosten ausgeglichen sind;
ii)
der Kreditbetrag in gleich hohen monatlichen Zahlungen, beginnend einen Monat nach dem Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme zurückgezahlt wird. Muss der Kreditbetrag jedoch vollständig, in Form einer einmaligen Zahlung, innerhalb jedes Zahlungszeitraums zurückgezahlt werden, so wird angenommen, dass spätere Inanspruchnahmen und Rückzahlungen des gesamten Kreditbetrags durch den Verbraucher innerhalb eines Jahres stattfinden. Zinsen und sonstige Kosten werden entsprechend diesen Inanspruchnahmen und Tilgungszahlungen und nach den Bestimmungen des Kreditvertrags festgelegt.
Als unbefristete Kreditverträge gelten für die Zwecke dieses Punkts Kreditverträge ohne feste Laufzeit, einschließlich solcher Kredite, bei denen der Kreditbetrag innerhalb oder nach Ablauf eines Zeitraums vollständig zurückgezahlt werden muss, dann aber erneut in Anspruch genommen werden kann.
f)
Bei anderen Kreditverträgen, die weder Überziehungsmöglichkeiten noch unbefristete Kredite sind (siehe die Annahmen unter d und e), gilt Folgendes:
i)
Lassen sich der Zeitpunkt oder die Höhe einer vom Verbraucher zu leistenden Tilgungszahlung nicht feststellen, so wird angenommen, dass die Rückzahlung zu dem im Kreditvertrag genannten frühestmöglichen Zeitpunkt und in der darin festgelegten geringsten Höhe erfolgt.
ii)
Ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrags nicht bekannt, so wird angenommen, dass der Kredit erstmals zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommen wurde, der sich aus dem kürzesten zeitlichen Abstand zwischen diesem Zeitpunkt und der Fälligkeit der ersten vom Verbraucher zu leistenden Zahlung ergibt.
g)
Lassen sich der Zeitpunkt oder die Höhe einer vom Verbraucher zu leistenden Tilgungszahlung nicht anhand des Kreditvertrags oder der Annahmen nach den Buchstaben d, e oder f feststellen, so wird angenommen, dass die Zahlung in Übereinstimmung mit den vom Kreditgeber bestimmten Fristen und Bedingungen erfolgt, und dass, falls diese nicht bekannt sind,
i)
die Zinszahlungen zusammen mit den Tilgungszahlungen erfolgen,
ii)
Zahlungen für Kosten, die keine Zinsen sind und die als Einmalbetrag ausgedrückt sind, bei Abschluss des Kreditvertrags erfolgen,
iii)
Zahlungen für Kosten, die keine Zinsen sind und die als Mehrfachzahlungen ausgedrückt sind, beginnend mit der ersten Tilgungszahlung in regelmäßigen Abständen erfolgen, und es sich, falls die Höhe dieser Zahlungen nicht bekannt ist, um jeweils gleich hohe Beträge handelt,
iv)
mit der letzten Zahlung der Saldo, die Zinsen und etwaige sonstige Kosten ausgeglichen sind.
h)
Wurde noch keine Kreditobergrenze vereinbart, so wird eine Obergrenze in Höhe von 1 500 EUR angenommen.
i)
Werden für einen begrenzten Zeitraum oder Betrag verschiedene Sollzinssätze und Kosten angeboten, so werden als Sollzinssatz oder als Kosten während der gesamten Laufzeit des Kreditvertrags der höchste Zinssatz bzw. die höchsten Kosten angenommen.
j)
Bei Verbraucherkreditverträgen, bei denen für den Anfangszeitraum ein fester Sollzinssatz vereinbart wurde, nach dessen Ablauf ein neuer Sollzinssatz festgelegt wird, der anschließend in regelmäßigen Abständen nach einem vereinbarten Indikator angepasst wird, wird bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses von der Annahme ausgegangen, dass der Sollzinssatz ab dem Ende der Festzinsperiode dem Sollzinssatz entspricht, der sich aus dem Wert des vereinbarten Indikators im Zeitpunkt der Berechnung des effektiven Jahreszinses ergibt.
▼B
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ANHANG II EUROPÄISCHE STANDARDINFORMATIONEN FÜR VERBRAUCHERKREDITE
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ANHANG II
EUROPÄISCHE STANDARDINFORMATIONEN FÜR VERBRAUCHERKREDITE
1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers
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Kreditgeber
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[Name]
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Anschrift
Telefon (*1)
E-Mail (*1)
Fax (*1)
Internet-Adresse (*1)
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[Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher]
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(falls zutreffend)
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Kreditvermittler
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[Name]
|
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Anschrift
Telefon (*1)
E-Mail (*1)
Fax (*1)
Internet-Adresse (*1)
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[Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher]
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(*1)
Freiwillige Angaben des Kreditgebers.
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In allen Fällen, in denen „falls zutreffend“ angegeben ist, muss der Kreditgeber das betreffende Kästchen ausfüllen, wenn die Information für das Kreditprodukt relevant ist, oder die betreffende Information bzw. die gesamte Zeile durchstreichen, wenn die Information für die in Frage kommende Kreditart nicht relevant ist.
Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen.
2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts
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Kreditart
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Gesamtkreditbetrag
Obergrenze oder Summe aller Beträge, die aufgrund des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird
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Bedingungen für die Inanspruchnahme
Gemeint ist, wie und wann Sie das Geld erhalten
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Laufzeit des Kreditvertrags
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Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Teilzahlungen angerechnet werden
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Sie müssen folgende Zahlungen leisten:
[Betrag, Anzahl und Periodizität der vom Verbraucher zu leistenden Zahlungen]
Zinsen und/oder Kosten sind wie folgt zu entrichten:
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Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag
Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Kredit
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[Summe des Gesamtkreditbetrags und der Gesamtkosten des Kredits]
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(falls zutreffend)
Der Kredit wird in Form eines Zahlungsaufschubs für eine Ware oder Dienstleistung gewährt oder ist mit der Lieferung bestimmter Waren oder der Erbringung einer Dienstleistung verbunden.
Bezeichnung des Produkts/der Dienstleistung
Barzahlungspreis
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(falls zutreffend)
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Verlangte Sicherheiten
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[Art der Sicherheiten]
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Beschreibung der von Ihnen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu stellenden Sicherheiten
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(falls zutreffend)
Zahlungen dienen nicht der unmittelbaren Kapitaltilgung
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▼C3
3.
Kreditkosten
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Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten
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[ %
— variabel (mit dem Index oder Referenzzinssatz für den anfänglichen Sollzinssatz)
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Effektiver Jahreszins
Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags
Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen.
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[ % Repräsentatives Beispiel unter Angabe sämtlicher in die Berechnung des Jahreszinses einfließender Annahmen]
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Ist
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— der Abschluss einer Kreditversicherung oder
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Ja/nein [Falls ja, Art der Versicherung:]
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— die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung
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Ja/nein [Falls ja, Art der Nebenleistung:]
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zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird?
Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienstleistungen nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten.
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Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit
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(falls zutreffend)
Die Führung eines oder mehrerer Konten ist für die Buchung der Zahlungsvorgänge und der in Anspruch genommenen Kreditbeträge erforderlich.
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(falls zutreffend)
Höhe der Kosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels (z. B. einer Kreditkarte)
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(falls zutreffend)
Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag
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(falls zutreffend)
Bedingungen, unter denen die vorstehend genannten Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag geändert werden können
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(falls zutreffend)
Verpflichtung zur Zahlung von Notargebühren
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Kosten bei Zahlungsverzug
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Bei Zahlungsverzug wird Ihnen [… (anwendbarer Zinssatz und Regelungen für seine Anpassung sowie gegebenenfalls Verzugskosten)] berechnet.
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Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für Sie haben (z. B. Zwangsverkauf) und die Erlangung eines Kredits erschweren.
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▼B
4. Andere wichtige rechtliche Aspekte
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Widerrufsrecht
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ja/nein
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Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen den Kreditvertrag zu widerrufen.
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Vorzeitige Rückzahlung
Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.
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(falls zutreffend)
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Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu
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[Festlegung der Entschädigung (Berechnungsmethode) gemäß den Vorschriften zur Umsetzung von Artikel 16 der Richtlinie 2008/48/EG)]
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Datenbankabfrage
Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unentgeltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage unterrichten, wenn ein Kreditantrag aufgrund einer solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Unterrichtung durch die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft untersagt ist oder den Zielen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit zuwiderläuft.
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Recht auf einen Kreditvertragsentwurf
Sie haben das Recht, auf Verlangen unentgeltlich eine Kopie des Kreditvertragsentwurfs zu erhalten. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Kreditgeber zum Zeitpunkt der Beantragung nicht zum Abschluss eines Kreditvertrags mit Ihnen bereit ist.
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(falls zutreffend)
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Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist
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Diese Informationen gelten vom … bis ...
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(falls zutreffend)
5. Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
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a) zum Kreditgeber
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(falls zutreffend)
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Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben
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[Name]
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Anschrift
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[tatsächliche Anschrift, für den Verbraucher]
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Telefon (*1)
E-Mail (*1)
Fax (*1)
Internet-Adresse (*1)
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(falls zutreffend)
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Eintrag im Handelsregister
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[Handelsregister, in das der Kreditgeber eingetragen ist, und seine Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung]
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(falls zutreffend)
Zuständige Aufsichtsbehörde
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b) zum Kreditvertrag
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(falls zutreffend)
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Ausübung des Widerrufsrechts
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[Praktische Hinweise zur Ausübung des Widerrufsrechts, darunter Widerrufsfrist, Angabe der Anschrift, an die die Belehrung über das Widerrufsrecht zu senden ist, sowie Folgen bei Nichtausübung dieses Rechts]
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(falls zutreffend)
Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kreditvertrags zugrunde legt
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(falls zutreffend)
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Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwendbare Recht und/oder die zuständige Gerichtsbarkeit
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[entsprechende Klausel hier wiedergeben]
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(falls zutreffend)
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Wahl der Sprache
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Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in [Angabe der Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags in [Angabe der Sprache(n)] mit Ihnen Kontakt halten.
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c) zu den Rechtsmitteln
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Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und Zugang dazu
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[Angabe, ob der Verbraucher, der Vertragspartei eines Fernabsatzvertrags ist, Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren hat, und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang]
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(*1)
Freiwillige Angaben des Kreditgebers.
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ANHANG III EUROPÄISCHE VERBRAUCHERKREDITINFORMATIONEN BEI
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ANHANG III
EUROPÄISCHE VERBRAUCHERKREDITINFORMATIONEN BEI ÜberziehungskreditenVerbraucherkrediten von bestimmten Kreditorganisationen im Sinne des Artikels 5 Absatz 2 der Richtlinie 2008/48/EGbei Umschuldungen 1. Name des Kreditgebers/Kreditvermittlers und Kontaktangaben
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Kreditgeber
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[Name]
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Anschrift
Telefon (*1)
E-Mail (*1)
Fax (*1)
Internet-Adresse (*1)
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[Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher]
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(falls zutreffend)
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Kreditvermittler
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[Name]
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Anschrift
Telefon (*1)
E-Mail (*1)
Fax (*1)
Internet-Adresse (*1)
|
[Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher]
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(*1)
Freiwillige Angaben des Kreditgebers.
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In allen Fällen, in denen „falls zutreffend“ angegeben ist, muss der Kreditgeber das betreffende Kästchen ausfüllen, wenn die Information für das Kreditprodukt relevant ist, oder die betreffende Information bzw. die gesamte Zeile durchstreichen, wenn die Information für die in Frage kommende Kreditart nicht relevant ist.
Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen.
2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts
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Kreditart
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Gesamtkreditbetrag
Obergrenze oder Summe aller Beträge, die aufgrund des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird
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Laufzeit des Kreditvertrags
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(falls zutreffend)
Sie können jederzeit zur Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags aufgefordert werden.
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3. Kreditkosten
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Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten
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[ %
— variabel (mit dem Index oder Referenzzinssatz für den anfänglichen Sollzinssatz)]
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(falls zutreffend)
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effektiver Jahreszins (*1)
Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher prozentualer Anteil am Gesamtbetrag des Kredits. Der effektive Jahreszins soll dem Verbraucher einen Vergleich der verschiedenen Angebote ermöglichen.
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[ %. Repräsentatives Beispiel unter Angabe sämtlicher in die Berechnung des Jahreszinses einfließender Annahmen]
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(falls zutreffend)
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Kosten
(falls zutreffend)
Bedingungen, unter denen diese Kosten geändert werden können
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[sämtliche vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses des Kreditvertrags an zu zahlende Kosten]
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Kosten bei Zahlungsverzug
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►C3
Bei Zahlungsverzug wird Ihnen [… (anwendbarer Zinssatz und Regelungen für seine Anpassung sowie gegebenenfalls Verzugskosten)] berechnet. ◄
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(*1)
Gilt nicht für die Europäischen Verbraucherkreditinformationen bei Überziehungskrediten in den Mitgliedstaaten, die auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 2008/48/EG beschließen, dass für Überziehungskredite kein effektiver Jahreszins angegeben werden muss.
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4. Andere wichtige rechtliche Aspekte
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Beendigung des Kreditvertrags
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[Bedingungen und Verfahren zur Beendigung des Kreditvertrags]
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Datenbankabfrage
Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unentgeltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage unterrichten, wenn ein Kreditantrag aufgrund einer solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Unterrichtung durch die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft untersagt ist oder den Zielen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit zuwiderläuft.
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(falls zutreffend)
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Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist
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Diese Informationen gelten vom … bis …..
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Falls zutreffend
5. Zusätzliche Informationen, die zu liefern sind, wenn die vorvertraglichen Informationen von bestimmten Kreditorganisationen (Artikel 2 Absatz 5 der Richtlinie 2008/48/EG) zur Verfügung gestellt werden oder einen Verbraucherkredit für eine Umschuldung betreffen
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Raten und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Raten angerechnet werden
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Sie müssen folgende Zahlungen leisten:
[repräsentatives Beispiel für einen Ratenzahlungsplan unter Angabe des Betrags, der Anzahl und der Periodizität der vom Verbraucher zu leistenden Zahlungen]
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Gesamtbetrag, den Sie zu zahlen haben
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Vorzeitige Rückzahlung
Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.
(falls zutreffend)
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Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Entschädigung zu.
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[Festlegung der Entschädigung (Berechnungsmethode) gemäß den Vorschriften zur Umsetzung von Artikel 16 der Richtlinie …/…/EG]
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Falls zutreffend
6. Zusätzlich zu gebende Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
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a) zum Kreditgeber
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(falls zutreffend)
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Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben
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[Name]
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Anschrift
Telefon (*1)
E-Mail (*1)
Fax (*1)
Internet-Adresse (*1)
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[Anschrift für Kontakte mit dem Verbraucher]
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(falls zutreffend)
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Eintrag im Handelsregister
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[Handelsregister, in das der Kreditgeber eingetragen ist, und seine Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung]
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(falls zutreffend)
zuständige Aufsichtsbehörde
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b) zum Kreditvertrag
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Widerrufsrecht
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Ja/Nein
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Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen den Kreditvertrag zu widerrufen.
(falls zutreffend)
Ausübung des Widerrufsrechts
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[praktische Hinweise zur Ausübung des Widerrufsrechts, u. a. Anschrift, an die die Belehrung über das Widerrufsrecht zu senden ist, sowie Folgen bei Nichtausübung dieses Rechts]
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(falls zutreffend)
Recht, das der Kreditgeber der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kreditvertrags zugrunde legt
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(falls zutreffend)
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Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwendbare Recht und/oder die zuständige Gerichtsbarkeit
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[entsprechende Klausel hier wiedergeben]
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(falls zutreffend)
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Wahl der Sprache
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Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in [Angabe der Sprache] vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags in [Angabe der Sprache(n)] mit Ihnen Kontakt halten.
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c) zu den Rechtsmitteln
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Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und Zugang zu ihnen
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[Angabe, ob der Verbraucher, der Vertragspartei eines Fernabsatzvertrags ist, Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren hat, und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang]
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(*1)
Freiwillige Angaben des Kreditgebers.
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1.1 Referenzi
1.2 Rekwiżiti identifikati
1.3 Standards relatati
2. Rekwiżiti identifikati
3. Standards relatati
Kwistjonijiet marbuta
- Builddate: 30.12.2023 00:00:00 -Doknr: CELEX:32008L0048
- EULAW_DE -
EULAW_DE
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