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+AT 5 Tz 2 |
AT 5 Tz 2Die Organisationsrichtlinien müssen in Textform dokumentiert und den betroffenen Mitarbeitern in geeigneter Weise bekanntgemacht werden. Die Richtlinien sind bei Veränderungen der Aktivitäten und Prozesse zeitnah anzupassen und den Mitarbeitern in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung zu stellen. 1. Ħarsa ġenerali
1.1 Referenzi1.2 Rekwiżiti identifikati1.3 Standards relatati2. Rekwiżiti identifikati
3. Standards relatati
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