+BTR 2.2 Tz 1
|
BTR 2.2 Tz 1
Es ist sicherzustellen, dass die mit Marktpreisrisiken behafteten Geschäfte des Handelsbuches unverzüglich auf die einschlägigen Limite angerechnet werden. Der Positionsverantwortliche muss über die für ihn relevanten Limite und ihre aktuelle Ausnutzung zeitnah informiert sein. Wenn Limite überschritten werden, sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Gegebenenfalls ist ein Eskalationsverfahren einzuleiten.
1. Ħarsa ġenerali
| Titlu |
Regolamentazzjoni |
,
1.1 Referenzi
1.2 Rekwiżiti identifikati
1.3 Standards relatati
2. Rekwiżiti identifikati
3. Standards relatati
|