|
+BT 2.2 Tz 4 |
BT 2.2 Tz 4Marktpreisrisiken (inkl. Zinsänderungsrisiken) sind mindestens vierteljährlich zu berichten. Der Bericht muss u. a. Risikoentwicklung, Limitüberschreitungen und Änderungen in Bewertungsparametern enthalten. Die täglichen Risikowerte und Limitauslastungen nach BTR 2.2 Tz. 2 sind dem zuständigen Geschäftsleiter am nächsten Werktag mitzuteilen. Für die Zwecke des Risikoberichts kann auf die Entwicklung des handelsrechtlichen Ergebnisses (einschließlich schwebender Gewinne und Verluste) oder auf die Entwicklung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses abgestellt werden. Bei Instituten mit Handelsaktivitäten (Handels- und Anlagebuchgeschäfte), die nicht komplex und gemessen am Geschäftsvolumen gering sind, kann auf die tägliche Berichterstattung zugunsten eines längeren Turnus verzichtet werden. ErläuterungInhalte der Risikoberichte bezüglich Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Der Risikobericht bezüglich Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch muss die für die Risikoeinschätzung dieser Risikokategorie wesentlichen Informationen enthalten (z.B. Einfluss von wesentlichen Risikofaktoren, Umfang der Risikopositionen mit Blick auf Gap-Risiko/Basisrisiko/Optionsrisiko, Einzelheiten zu den wesentlichen Modellierungsannahmen und deren Stabilität, Einfluss von Derivaten auf den Risikoausweis, Ergebnisse der aufsichtlichen Schockszenarien gemäß EBA RTS) 1. Ħarsa ġenerali
1.1 Referenzi1.2 Rekwiżiti identifikati1.3 Standards relatati2. Rekwiżiti identifikati
3. Standards relatati
|