+WpIG - Abschnitt 4 - Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen
---+WpIG - Unterabschnitt 1 - Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen
------+WpIG § 56 Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
------+WpIG § 57 Informationspflichten in Krisensituationen
------+WpIG § 58 Aufsichtskollegien
------+WpIG § 59 Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden
------+WpIG § 60 Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Vertragsstaaten
---+WpIG - Unterabschnitt 2 - Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Unternehmen
------+WpIG § 61 Einbezug von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
------+WpIG § 62 Qualifikation von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft; Tätigkeitsuntersagung; Verwarnung
------+WpIG § 63 Gemischte Holdinggesellschaften

WpIG - Abschnitt 4 - Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen

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1. Overzicht

1.1 Referenties

1.2 Geïdentificeerde eisen

1.3 Gerelateerde standaarden

2. Geïdentificeerde eisen

Eisen
Bron Eis

3. Gerelateerde standaarden

Standaarden
Bron Eis
  • Builddate: 2026-08-17 21:55:07 -Doknr: BJNR099010021BJNG001700000
  • DELAW -

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