+CON.3.A2 Festlegung der Verfahrensweisen für die Datensicherung (B) [Fachverantwortliche, IT-Betrieb]
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CON.3.A2 Festlegung der Verfahrensweisen für die Datensicherung (B) [Fachverantwortliche, IT-Betrieb]
Der IT-Betrieb MUSS Verfahren festlegen, wie die Daten gesichert werden. Für die Datensicherungsverfahren MÜSSEN Art, Häufigkeit und Zeitpunkte der Datensicherungen bestimmt werden. Dies MUSS wiederum auf Basis der erhobenen Einflussfaktoren und in Abstimmung mit den jeweiligen Fachverantwortlichen geschehen. Auch MUSS definiert sein, welche Speichermedien benutzt werden und wie die Transport- und Aufbewahrungsmodalitäten ausgestaltet sein müssen. Datensicherungen MÜSSEN immer auf separaten Speichermedien für die Datensicherung gespeichert werden. Besonders schützenswerte Speichermedien für die Datensicherung SOLLTEN nur während der Datensicherung und Datenwiederherstellung mit dem Netz der Institution oder dem Ursprungssystem verbunden werden. In virtuellen Umgebungen sowie für Storage-Systeme SOLLTE geprüft werden, ob das IT-System ergänzend durch Snapshot-Mechanismen gesichert werden kann, um hierdurch mehrere schnell wiederherstellbare Zwischenversionen zwischen den vollständigen Datensicherungen zu erstellen.
1. Overzicht
1.1 Referenties
1.2 Geïdentificeerde eisen
1.3 Gerelateerde regelingen
2. Geïdentificeerde eisen
3. Gerelateerde regelingen
Regelingen
| Bron |
Regelgeving |
Gekoppelde issues
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