+NET.4.3.A8 Geeignete Entsorgung von Fax-Verbrauchsgütern und -Ersatzteilen (S)
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NET.4.3.A8 Geeignete Entsorgung von Fax-Verbrauchsgütern und -Ersatzteilen (S)
Alle Fax-Verbrauchsgüter, aus denen Informationen über die versendeten und empfangenen Fax-Dokumente gewonnen werden können, SOLLTEN vor der Entsorgung unkenntlich gemacht werden oder durch eine zuverlässige Fachfirma entsorgt werden. Die gleiche Vorgehensweise SOLLTE auch bei ausgetauschten informationstragenden Ersatzteilen erfolgen. Wartungsfirmen, die Faxgeräte überprüfen oder reparieren, SOLLTEN zu einer entsprechenden Handhabung verpflichtet werden. Es SOLLTE regelmäßig kontrolliert werden, ob diese Handhabung eingehalten wird.
1. Overzicht
1.1 Referenties
1.2 Geïdentificeerde eisen
1.3 Gerelateerde regelingen
2. Geïdentificeerde eisen
3. Gerelateerde regelingen
Regelingen
| Bron |
Regelgeving |
Gekoppelde issues
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