+INF.1.A4 Branderkennung in Gebäuden (B) [Planende]

INF.1.A4 Branderkennung in Gebäuden (B) [Planende]

Gebäude MÜSSEN entsprechend der Auflagen in der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept folgend mit einer ausreichenden Anzahl von Rauchmeldern ausgestattet sein. Ist eine lokale Alarmierung am Ort des Melders nicht ausreichend, MÜSSEN alle Melder auf eine Brandmeldezentrale (BMZ) aufgeschaltet werden. Bei Rauchdetektion MUSS eine Alarmierung im Gebäude ausgelöst werden. Es MUSS sichergestellt sein, dass alle im Gebäude anwesenden Personen diese wahrnehmen können. Die Funktionsfähigkeit aller Rauchmelder sowie aller sonstigen Komponenten einer Brandmeldeanlage (BMA) MUSS regelmäßig überprüft werden.

1. Overzicht

Titel Standaard

1.1 Referenties

1.2 Geïdentificeerde eisen

1.3 Gerelateerde regelingen

2. Geïdentificeerde eisen

Eisen
Bron Eis

3. Gerelateerde regelingen

Regelingen
Bron Regelgeving

Gekoppelde issues