+SENS.7 Umgang mit spezifischen Zielobjekten
---+SENS.7.1 Spezifische Sensibilisierung
---+SENS.7.2 Virenscan
---+SENS.7.3 Automatische Antworten
---+SENS.7.4 SPAM - Löschen oder Melden
---+SENS.7.5 SPAM - Nichtbeantwortung
---+SENS.7.6 SPAM - Links
---+SENS.7.7 SPAM - Anhänge
---+SENS.7.8 Gefälschte E-Mails
---+SENS.7.9 Aktive Inhalte
---+SENS.7.10 Trennen nicht benötigter Anschlüsse
---+SENS.7.11 Heimliche Aufzeichnung
---+SENS.7.12 Öffentliche WLANs
---+SENS.7.13 Unverschlüsselte WLANs
---+SENS.7.14 Unautorisierte WLANs
---+SENS.7.15 Social Engineering Anrufe
---+SENS.7.16 Mailbox-PIN und Co.
---+SENS.7.17 Unverschlüsseltes Telefonieren
---+SENS.7.18 Mobile Endgeräte in Sicherheitsbereichen
---+SENS.7.19 Unverschlüsselte SMS oder MMS
---+SENS.7.20 Authentifzierung von Gesprächspartnern
---+SENS.7.21 Rechtsunsicherheit von Faxen
---+SENS.7.22 Unverschlüsselte Faxleitungen
---+SENS.7.23 Geolokation
---+SENS.7.24 Zertifikatswarnungen

SENS.7 Umgang mit spezifischen Zielobjekten

1. Overzicht

Titel Standaard
SENS.7.1 Spezifische Sensibilisierung

Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zu zielobjektspezifischen Schutzmaßnahmen zielgruppengerecht sensibilisieren.

Erläuterung

Kann dazu beitragen, dass Personen Risiken, die mit ihrer konkreten Tätigkeit, ihrem Arbeitsumfeld oder den von ihnen genutzten Systemen verbunden sind, frühzeitig erkennen und angemessen reagieren können. Ziel ist es auf die spezifischen Schutzbedarfe der jeweiligen Zielobjekte – wie z. B. bestimmte IT-Systeme, Produktionsanlagen, Forschungsdaten oder vertrauliche Kundeninformationen – aufmerksam zu machen. Dazu können sowohl technische als auch organisatorischen Schutzmaßnahmen gehören. Der Begriff „zielgruppengerecht“ meint dabei, dass Inhalte in einer Form, Tiefe und Sprache bereitgestellt werden, die für die jeweiligen Nutzenden verständlich, relevant und handlungsnah sind. Für die Zielgruppengerechtigkeit ist eine Zielgruppenanalyse zweckmäßig. Die Schutzmaßnahmen ergeben sich aus der konkreten Implementierung der Anforderungen durch die Institution.

SENS.7.2 Virenscan

Sensibilisierung für Nutzende von Interpersoneller Kommunikation SOLLTE zum Virenscan von Dateien aus externen Quellen sensibilisieren.

Erläuterung

Dateien aus externen Quellen (z.B. per E-Mail oder Messenger) könnten Schadprogramme enthalten. Bevor diese Dateien geöffnet oder anderweitig verarbeitet werden, ist eine Überprüfung mit einem Virenschutzprogramm oder einem dafür vorgesehenen Prüfsystem (z.B. Datenträgerschleuse) vorzunehmen.

SENS.7.3 Automatische Antworten

Sensibilisierung für Nutzende von Interpersoneller Kommunikation SOLLTE gegen die Ausgabe vertraulicher Daten durch AutoReply-Funktionen sensibilisieren.

Erläuterung

AutoReply-Funktionen – etwa automatische Abwesenheitsnotizen oder Standardantworten in E-Mail- oder Messaging-Systemen – könnten unbeabsichtigt vertrauliche Informationen an unberechtigte Empfänger preisgeben. In der Praxis könnte dies dazu führen, dass sensible Projektdetails, interne Kontaktdaten oder Hinweise auf Abwesenheiten an Angreifer gelangen, die solche Informationen gezielt zur Planung von Social-Engineering-Angriffen oder zur Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen nutzen. Im Kontext dieser Anforderung bezeichnet „AutoReply“ die automatische Generierung und Versendung von Nachrichten durch Kommunikationssysteme ohne aktives Zutun der nutzenden Person, typischerweise ausgelöst durch eingehende Nachrichten.

SENS.7.4 SPAM - Löschen oder Melden

Sensibilisierung für Nutzende von Interpersoneller Kommunikation SOLLTE zum Löschen oder Melden von SPAM sensibilisieren.

Erläuterung

Spam – also unerwünschte, oft massenhaft versendete Nachrichten – könnte nicht nur den Posteingang überfluten und Arbeitszeit binden, sondern häufig auch Schadsoftware, Phishing-Links oder betrügerische Inhalte enthalten. Werden solche Nachrichten unbeachtet geöffnet oder beantwortet, könnte dies beispielsweise zu einer unbemerkten Offenlegung vertraulicher Informationen, zur Infektion von Endgeräten oder zur Kompromittierung von Benutzerkonten führen. Spam in E-Mails, Chat-Apps oder SMS kann oft an einer Kombination auffälliger Merkmale erkannt werden: (1) unerwartete oder anonyme Absender, (2) untypische Schreibweisen des Namens oder der Adresse, (3) drängender oder alarmierender Tonfall („sofort handeln“), (4) Links mit ungewöhnlichen oder verkürzten Domains, (5) fehlerhafte oder maschinell wirkende Sprache, (6) unpassende Dateianhänge oder Bilddateien sowie (7) Inhalte, die nicht zum bisherigen Kontext der Kommunikation passen. In Chat-Apps und SMS können zudem (8) fremdsprachige Nachrichten ohne Bezug, (9) Einladungen zu unbekannten Gruppen oder (10) Aufforderungen, auf externe Links zu klicken, verdächtig wirken. Das bewusste Hinterfragen solcher Signale kann helfen, Spam frühzeitig zu erkennen und unschädlich zu machen.

SENS.7.5 SPAM - Nichtbeantwortung

Sensibilisierung für Nutzende von Interpersoneller Kommunikation SOLLTE zum Nichtbeantworten von SPAM sensibilisieren.

Erläuterung

Das Nichtbeantworten von Spam kann dazu beitragen, die eigene Angriffsfläche zu verringern und das Risiko von Folgeschäden zu minimieren. Spam – im Kontext hier als unerwünschte, massenhaft versendete elektronische Nachrichten verstanden, die oft mit betrügerischen oder schädigenden Absichten einhergehen – kann als Einfallstor für Phishing, Schadsoftware oder Betrugsversuche dienen. Eine Antwort, selbst in Form einer scheinbar harmlosen Rückfrage, kann Angreifenden bestätigen, dass die Adresse aktiv genutzt wird, was zu einer Zunahme der Spam-Flut oder gezielten Social-Engineering-Angriffen führen könnte. Spammer erraten Zieladressen oft nur und erhalten durch die Antwort weitere Hinweise auf Angriffsmöglichkeiten (z.B. Schema gültiger Mailadressen, E-Mail-Signaturen, aktive Server).

SENS.7.6 SPAM - Links

Sensibilisierung für Nutzende von Interpersoneller Kommunikation SOLLTE gegen das Öffnen von Links in SPAM sensibilisieren.

Erläuterung

Spam kann Phishing-Versuche enthalten, die zur Preisgabe sensibler Zugangsdaten verleiten, oder auf Webseiten führen, die Schadsoftware ausliefern. Angreifer versuchen oft, ihre Opfer zum unerwarteten Aufruf von Internetseiten zu drängen und nutzen täuschend echt aussehende Webseiten um Zugangsdaten oder IBAN-Nummern abzufischen. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll stattdessen sinnvoll, Rücksprache über andere, bereits bekannte Erreichbarkeiten (z.B. Telefonnummer, bekannter Link im Intranet) zu halten und die Echtheit der Nachricht zu verifizieren, oder über die Meldewege einen potenziellen Vorfall zu melden.

SENS.7.7 SPAM - Anhänge

Sensibilisierung für Nutzende von Interpersoneller Kommunikation SOLLTE gegen das Öffnen von Anhängen in SPAM sensibilisieren.

Erläuterung

Das Öffnens von Anhängen in unerwünschten oder verdächtigen Nachrichten könnte dazu führen, dass Schadsoftware in die Systeme einer Institution gelangt oder vertrauliche Informationen abfließen. Angreifer versuchen oft, ihre Opfer zum Öffnen von Dateien zu drängen und nutzen diese dann, um Schadprogramme auszuführen. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll stattdessen sinnvoll, Rücksprache über andere, bereits bekannte Erreichbarkeiten (z.B. Telefonnummer, bekannter Link im Intranet) zu halten und die Echtheit der Nachricht zu verifizieren, oder über die Meldewege einen potenziellen Vorfall zu melden. Nützlich sind zudem kompakte Checklisten, die die wichtigsten Prüfkriterien vor dem Öffnen eines Anhangs aufführen, wie z. B. die Überprüfung der Absenderadresse, die Plausibilität des Inhalts und die Art der Datei.

SENS.7.8 Gefälschte E-Mails

Sensibilisierung für Nutzende von E-Mailn SOLLTE zum Erkennen von gefälschten E-Mails sensibilisieren.

Erläuterung

Spam in E-Mails kann oft an einer Kombination auffälliger Merkmale erkannt werden: (1) unerwartete oder anonyme Absender, (2) untypische Schreibweisen des Namens oder der Adresse, (3) Absendernamen, der nicht zur Absender-Mailadresse passt, (4) drängender oder alarmierender Tonfall („sofort handeln“), (5) Links mit ungewöhnlichen oder verkürzten Domains, (6) fehlerhafte oder maschinell wirkende Sprache, (7) unpassende Dateianhänge oder Bilddateien sowie (8) Inhalte, die nicht zum bisherigen Kontext der Kommunikation passen.

SENS.7.9 Aktive Inhalte

Sensibilisierung für Nutzende von Office-Anwendungen SOLLTE zur Überprüfung aktiver Inhalte vor der Aktivierung sensibilisieren.

Erläuterung

Office-Dateien mit aktiven Inhalten (z.B. Makros) können Schadprogramme enthalten. In diesem Kontext bedeutet „aktive Inhalte“ jegliche Funktionen in Office-Dokumenten, die über reine Text- oder Datenanzeige hinaus eigenständig Code ausführen oder externe Ressourcen ansprechen können. Bei unbekannten oder unerwarteten Dokumenten mit solchen Inhalten ist es sinnvoll, zunächst Rücksprache mit der absendenden Person zu halten, um die Echtheit des Dokumentes zu bestätigen und zu klären, ob die aktiven Inhalte für die Kommunikation zwingend erforderlich sind. Werden aktive Inhalte tatsächlich benötigt, so ist eine Prüfung des Quellcodes vor der Ausführung sinnvoll, die über die Meldewege angestoßen werden kann. Wurde für bestimmte aktive Inhalte bereits eine Freigabe erteilt, so kann deren erneute Prüfung bei jedem Öffnen des Dokumenten entfallen.

SENS.7.10 Trennen nicht benötigter Anschlüsse

Sensibilisierung für Nutzende von Virtualisierungslösungen SOLLTE zum Trennen nicht benötigter Verbindungen zwischen Host und virtuellem Gast sensibilisieren.

Erläuterung

Werden unnötige Verbindungen zwischen Host und Gast nicht getrennt, könnte dies zu unautorisiertem Zugriff auf Daten oder Systeme führen, etwa wenn eine Malware aus dem Gast Zugriff auf Host-Ressourcen erhält oder wenn sensible Dateien versehentlich zwischen beiden Umgebungen ausgetauscht werden. Durch eine saubere Trennung kann das Risiko seitlicher Bewegungen innerhalb der IT-Infrastruktur verringert werden und die Integrität einzelner Arbeitsumgebungen kann erhalten bleiben. Dies betrifft z.B. angeschlossene Geräte und Schnittstellen wie Drucker, USB-Sticks oder auch die Netzanbindung. Auch einfache Checklisten für IT-Personal und Nutzende können helfen, das Bewusstsein zu stärken, dass Komfortfunktionen wie „Drag & Drop“ zwischen Host und Gast zwar praktisch erscheinen, aber potenziell eine unnötige Angriffsfläche eröffnen können.

SENS.7.11 Heimliche Aufzeichnung

Sensibilisierung für Nutzende von VK-Anwendungen SOLLTE gegen die heimliche Bild- oder Tonaufzeichnung bei einer Videokonferenz sensibilisieren.

Erläuterung

Heimliche Aufzeichnungen verletzen die Vertraulichkeit der Kommunikation. Eine Aufzeichnung von Wort und Bild ohne den Willen der Aufgezeichneten kann zudem eine Persönlichkeitsrechtverletzung bis hin zur Straftat (§ 201 StGB) darstellen. Dies gilt auch für Aufzeichnungen, die KI-gestützt ausgewertet werden.

SENS.7.12 Öffentliche WLANs

Sensibilisierung für Nutzende von Mobilen Endgeräten SOLLTE gegen die Risiken der Nutzung öffentlicher WLANs sensibilisieren.

Erläuterung

„Öffentliches WLAN“ meint frei zugängliche oder nur schwach kontrollierte Funknetze, deren Betreiber, Konfiguration und Schutzmechanismen unbekannt sind. In öffentlichen WLANs übertragenen Datenverkehr könnte von Dritten abgefangen werden. Angriffe wie Man-in-the-Middle, gefälschte Hotspots (Evil Twins), Session-Hijacking oder Phishing über Captive Portals könnten zu Kontoübernahmen, Datenabfluss oder Schadsoftware führen. Dies gilt auch dann, wenn das WLAN verschlüsselt ist.

SENS.7.13 Unverschlüsselte WLANs

Sensibilisierung für Nutzende von Mobilen Endgeräten SOLLTE gegen die Risiken der Nutzung unverschlüsselter WLANs sensibilisieren.

Erläuterung

Ohne Verschlüsselung könnten die über WLAN übertragenen Daten abgehört werden, z.B. Zugangsdaten, Session-Hijacking, Umleitungen durch DNS-Spoofing oder „Evil-Twins“. Ebenso könnte Schadcode über manipulierte Update-Kanäle oder Portalseiten eingeschleust werden. Im Kontext dieser Anforderung bedeutet „unverschlüsseltes WLAN“ offene Wi-Fi-Netze ohne WPA2/WPA3-Schutz, bei denen ein Captive Portal allein keine Funkstreckenverschlüsselung bereitstellt.

SENS.7.14 Unautorisierte WLANs

Sensibilisierung für Nutzende von Mobilen Endgeräten KANN die Nutzung unautorisierter WLANs untersagen.

Erläuterung

Zwar sind immer mehr Verbindungen automatisch verschlüsselt, dennoch bergen WLAN-Verbindungen außerhalb der Institution das Risiko, dass Verbindungsdaten abgefangen oder IT-Systeme angegriffen werden.

SENS.7.15 Social Engineering Anrufe

Sensibilisierung für Nutzende von TK-Anwendungen SOLLTE gegen Social Engineering Anrufe sensibilisieren.

Erläuterung

Social Engineering bezeichnet in diesem Zusammenhang die bewusste Täuschung oder Beeinflussung einer Person, um sie zu Handlungen zu bewegen, die im Interesse des Angreifenden liegen, beispielsweise das Preisgeben von Passwörtern, internen Abläufen oder technischen Zugangsdaten. Ein Angriff könnte sich etwa darin äußern, dass sich eine Person am Telefon glaubhaft als IT-Support, Vorgesetzte oder externe Partnerin ausgibt, um den Eindruck einer legitimen Anfrage zu erwecken. Solche Vorfälle könnten zu unbefugtem Zugriff auf interne Systeme, zum Auslösen von Störungen oder zur Vorbereitung weiterer Angriffe führen. Typischerweise sind solche Anrufe daran zu erkennen, dass von unbekannten Personen zu unüberlegten Handlungen gedrängt wird. Hiergegen hilft es, den Gesprächspartner zunächst zu authentifizieren, bevor über Vertrauliches gesprochen oder Handlungen angestoßen werden. Angezeigte Rufnummern oder Nutzernamen könnten dagegen manipuliert sein (Caller ID Spoofing) - sie sind zur Authentifizierung des Gesprächspartners eher nicht geeignet. Das Mithören Dritter ist hier insbesondere im öffentlichen Raum zu bedenken, kann aber auch bei unverschlüsselten Verbindungen auftreten oder beim Gesprächspartner.

SENS.7.16 Mailbox-PIN und Co.

Sensibilisierung für Nutzende von TK-Anwendungen SOLLTE zur Vergabe eigener Zugangsdaten zum Zugriff auf Aufzeichnungen sensibilisieren.

Erläuterung

Der Begriff Zugangsdaten bezeichnet in diesem Kontext die für den Zugriff auf gespeicherte Aufzeichnungen notwendigen Authentisierungsinformationen, wie Passwörter, PINs oder Zugangstokens. Aufzeichnungen sind hierbei gespeicherte Mitschnitte oder Protokolle von Kommunikationssitzungen in TK-Anwendungen (z. B. Mailbox, Sprach-, Video- oder Chat-Verläufe), sofern deren Speicherung aktiviert wurde. Verfügt der Server über keine Funktion zum Speichern von Sprachaufzeichnungen (z.B. Voice-Mailbox mit PIN oder Gesprächsaufzeichnung bei Tastendruck) oder ist diese deaktiviert, so ist die Anforderung entbehrlich.

SENS.7.17 Unverschlüsseltes Telefonieren

Sensibilisierung für Nutzende von TK-Anwendungen SOLLTE gegen die Kommunikation über unverschlüsselte Telekommunikationsverbindungen sensibilisieren.

Erläuterung

Hilfreich ist es hierbei darüber zu informieren, zu welchen Empfängerkreisen mit welchem Schutzniveau über welche Anwendungen kommuniziert werden kann. Telefonie über das öffentliche Telefonnetz ist noch immer häufig unverschlüsselt, während z.B. viele moderne Messenger-Apps eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ermöglichen. Relevant ist dabei auch der Aufbau von Konferenzschaltungen: Wählt sich z.B. ein Teilnehmer über das öffentliche Telefonnetz ein, so ist diese Verbindung typischerweise unverschlüsselt, wodurch die Gespräche aller Konferenzteilnehmer abgehört werden können, auch wenn die anderen Teilnehmer über eine verschlüsselte Verbindung in der Konferenz sind.

SENS.7.18 Mobile Endgeräte in Sicherheitsbereichen

Sensibilisierung für Nutzende von Mobilen Endgeräten KANN das Mitführen von Endgeräten in Sicherheitsbereichen untersagen.

Erläuterung

Das Mitführen von Endgeräten in besonders geschützten Bereichen kann untersagt werden, um das Risiko unbefugter Informationsabflüsse, unbeabsichtigter Datenaufzeichnungen oder unkontrollierter Funkübertragungen zu reduzieren. Mitführen meint hier, dass dort Endgeräte eingeführt werden, die nicht explizit für diesen Sicherheitsbereich autorisiert wurden, z.B. durch Smartphones in der Tasche, Smartwatches am Handgelenk oder Notebooks in einer Tragetasche. Mobile Endgeräte verfügen heute fast immer über hochauflösende Kameras, Mikrofone, GPS-Module und vielfältige Funktechnologien (z. B. LTE, WLAN, Bluetooth), die sowohl gezielt als auch unbeabsichtigt vertrauliche Informationen erfassen und weitergeben können. So könnte etwa ein Besuchender in einem Forschungsbereich versehentlich sensible Projektdaten fotografieren, oder ein infiziertes Gerät könnte über eine Funkverbindung Schadsoftware ins interne Netz einschleusen. Auch unbeabsichtigte Sprachaufzeichnungen in Besprechungen, die durch Assistenzfunktionen aktiviert werden, könnten sicherheitskritische Informationen in Cloud-Dienste übertragen. Das Verbot oder die Einschränkung des Mitführens in bestimmten Bereichen kann daher ein wirksames Mittel sein, um die Angriffsfläche für Spionage, Sabotage oder unkontrollierte Datenverbreitung deutlich zu verringern.

SENS.7.19 Unverschlüsselte SMS oder MMS

Sensibilisierung für Nutzende von Mobilen Endgeräten KANN die Kommunikation über SMS oder MMS untersagen.

Erläuterung

SMS und MMS werden in der Regel unverschlüsselt übertragen und sind daher nicht für sensible Informationen geeignet. Stattdessen kann oft auf verschlüsselte Anwendungen wie Messenger oder VoIP zurückgegriffen werden.

SENS.7.20 Authentifzierung von Gesprächspartnern

Sensibilisierung für Nutzende von Informationen SOLLTE zur Authentifizierung von Gesprächspartnern vor der Weitergabe von Informationen sensibilisieren.

Erläuterung

Die Authentifizierung von Gesprächspartnern ist die verlässliche Verifikation der Identität einer Person, bevor vertrauliche oder schützenswerte Informationen mündlich, telefonisch oder über andere elektronische Kommunikationsmittel weitergegeben werden. Dazu gehört es insbesondere sicherzustellen, dass die anfragende Person tatsächlich diejenige ist, für die sie sich ausgibt („authentication of interlocutors“). Ziel ist es zu verhindern, dass unberechtigte Dritte durch Täuschung an vertrauliche Inhalte gelangen. Ohne diese Überprüfung könnten Angriffe wie Social Engineering, CEO-Fraud oder Phishing erfolgreich sein – ein Angreifer könnte sich z. B. am Telefon als interner Kollege, vertrauter Dienstleister oder sogar als Behördenvertreter ausgeben, um Zugang zu Kundenlisten, Zugangsdaten oder Projektplänen zu erhalten. Dies gilt insbesondere am Telefon, aber auch in persönlichen Gesprächen mit Unbekannten. Sinnvoll ist es, hierzu ein einheitliches Verfahren zu etablieren, bei dem vor Auskunftserteilung anfragende Personen durch gezielte Rückfragen oder Vergleich mit bekannten Kontaktdaten überprüft werden. Beispiele können sein: (1) Rückruf unter der im internen Verzeichnis hinterlegten Telefonnummer, (2) Abgleich spezifischer interner Referenzen oder Codes, (3) Nachfrage nach Details, die nur legitim Berechtigte kennen können (z.B. Aktenzeichen), oder (4) die Nutzung anderer sicherer Kommunikationskanäle, die bereits für die jeweilige Person verifiziert wurden.

SENS.7.21 Rechtsunsicherheit von Faxen

Sensibilisierung für Nutzende von Faxanwendungen SOLLTE gegen die Rechtsunsicherheit bei Empfang oder Versand von Faxen sensibilisieren.

Erläuterung

Faxe enthalten nicht die originale, eigenhändige Unterschrift und erfüllen daher nicht die gesetzliche Schriftform (§ 126 BGB).

SENS.7.22 Unverschlüsselte Faxleitungen

Sensibilisierung für Nutzende von Faxanwendungen SOLLTE gegen die Risiken der unauthentisierten und unverschlüsselten Faxnutzung sensibilisieren.

Erläuterung

Da Faxverbindungen in der Regel weder eine Authentifikation des Empfängers noch eine Transportverschlüsselung vornehmen, können diese leicht abgefangen oder manipuliert werden. Dem kann durch eine Ankündigung sowie eine Sende- und Empfangsbestätigung entgegengewirkt werden.

SENS.7.23 Geolokation

Sensibilisierung für Nutzende von Mobilen Endgeräten SOLLTE über Standortbestimmungsfunktionen von mobilen Endgeräten sensibilisieren.

Erläuterung

Zum Beispiel könnten Webseiten über Schnittstellen von Webbrowsern auf Standort-Sensoren (GPS, Mobilfunk etc.) zugreifen. Auch Mobilfunkanbieter sind in der Lage, Geostandorte über das Mobilfunksignal zu erfassen.

SENS.7.24 Zertifikatswarnungen

Sensibilisierung für Nutzende von Webbrowsern SOLLTE gegen das unautorisierte Übergehen einer Zertifikatswarnung bei der Webnutzung sensibilisieren.

Erläuterung

Zeigt der Browser oder eine andere Anwendung eine Zertifikatswarnung an, dann besteht das Risiko, dass es sich um einen Angriff handelt. Im Zweifel ist es hier angebracht, über die bekannten Meldewege nachzufragen und den Zugang zu bestimmten Seiten oder Anwendungen autorisieren zu lassen.

1.1 Referenties

1.2 Geïdentificeerde eisen

1.3 Gerelateerde regelingen

2. Geïdentificeerde eisen

Eisen
Bron Eis

3. Gerelateerde regelingen

Regelingen
Bron Regelgeving