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+KWG § 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite |
KWG § 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 14 Abs. 2 Satz 10 eine Angabe verwertet. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. 1. Overzicht
1.1 Referenties1.2 Geïdentificeerde eisen1.3 Gerelateerde standaarden2. Geïdentificeerde eisen
3. Gerelateerde standaarden
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