+ORP.3 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit
---+ORP.3.G1 Unzureichende Kenntnis über Regelungen
---+ORP.3.G2 Unzureichende Sensibilisierung für Informationssicherheit
---+ORP.3.G3 Unwirksame Aktivitäten zur Sensibilisierung und Schulung
---+ORP.3.G4 Unzureichende Schulung der Mitarbeitenden zu Sicherheitsfunktionen
---+ORP.3.G5 Nicht erkannte Sicherheitsvorfälle
---+ORP.3.G6 Nichtbeachtung von Sicherheitsmaßnahmen
---+ORP.3.G7 Sorglosigkeit im Umgang mit Informationen
---+ORP.3.G8 Fehlende Akzeptanz von Informationssicherheitsvorgaben
---+ORP.3.G9 Social Engineering
---+ORP.3.A1 Sensibilisierung der Institutionsleitung für Informationssicherheit (B) [Vorgesetzte, Institutionsleitung]
---+ORP.3.A3 Einweisung des Personals in den sicheren Umgang mit IT (B) [Vorgesetzte, Personalabteilung, IT-Betrieb]
---+ORP.3.A4 Konzeption und Planung eines Sensibilisierungs- und Schulungsprogramms zur Informationssicherheit (S)
---+ORP.3.A6 Durchführung von Sensibilisierungen und Schulungen zur Informationssicherheit (S)
---+ORP.3.A7 Schulung zur Vorgehensweise nach IT-Grundschutz (S)
---+ORP.3.A8 Messung und Auswertung des Lernerfolgs (S) [Personalabteilung]
---+ORP.3.A9 Spezielle Schulung von exponierten Personen und Institutionen (H)

ORP.3 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit

Einleitung

Mitarbeitende sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für ein hohes Maß an Informationssicherheit in einer Institution. Daher ist es wichtig, dass sie die Sicherheitsziele kennen, die Sicherheitsmaßnahmen verständlich sind und jeder einzelne Mitarbeitende bereit ist, diese umzusetzen. Die Voraussetzung dafür ist, dass es ein Sicherheitsbewusstsein innerhalb der Institution gibt. Darüber hinaus sollte eine Sicherheitskultur aufgebaut und im Arbeitsalltag mit Leben gefüllt werden.

Mitarbeitende müssen für relevante Gefährdungen sensibilisiert werden und wissen, wie sich diese auf ihre Institution auswirken können. Ihnen muss bekannt sein, was von ihnen im Hinblick auf Informationssicherheit erwartet wird und wie sie in sicherheitskritischen Situationen reagieren sollen.

Zielsetzung

In diesem Baustein wird beschrieben, wie ein effektives Sensibilisierungs- und Schulungsprogramm zur Informationssicherheit aufgebaut und aufrechterhalten werden kann. Ziel des Programms ist es, die Wahrnehmung der Mitarbeitenden für Sicherheitsrisiken zu schärfen und ihnen die notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen für sicherheitsbewusstes Verhalten zu vermitteln.

Abgrenzung und Modellierung

Der Baustein ORP.3 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit ist für den Informationsverbund einmal anzuwenden.

Dieser Baustein formuliert Anforderungen an die Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit, die das Arbeitsumfeld in der Institution, den Telearbeitsplatz und die mobile Arbeit betreffen.

Der Baustein ORP.3 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit beschreibt die prozessualen, technischen, methodischen und organisatorischen Anforderungen an die Sensibilisierung und Schulung von Informationssicherheit. Weitere Schulungsthemen werden durch die Personalabteilung oder das Weiterbildungsmanagement geplant, gestaltet und durchgeführt.

In vielen der anderen IT-Grundschutz-Bausteine werden konkrete Schulungsinhalte zu den dort betrachteten Themen beschrieben. Der vorliegende Baustein beschäftigt sich damit, wie in den Bereichen Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit ein planvolles Vorgehen effizient gestaltet werden kann.

Wissenswertes

Die International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013 im Kapitel 7.2 Vorgaben für die Sensibilisierung und Schulung von Beschäftigten.

Das Information Security Forum (ISF) definiert in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“ unter PM2 verschiedene Anforderungen an Sensibilisierung und Schulung von Beschäftigten.

Das BSI bietet unter https://www.bsi.bund.de/grundschutzkurs einen Online-Kurs zum IT-Grundschutz an, der die Methodik des IT-Grundschutzes vorstellt.

Das BSI bietet ein zweistufiges Schulungskonzept zum Thema IT-Grundschutz an. Bei dem Schulungskonzept kann man einen Nachweis eines IT-Grundschutz-Praktikers erwerben und sich weiter zum IT-Grundschutz-Berater vom BSI zertifizieren lassen.

Eine Liste der Schulungsanbieter, die die BSI Schulung zum IT-Grundschutz-Praktiker und IT-Grundschutz-Berater anbieten, ist unter https://www.bsi.bund.de/dok/128348 zu finden.

1. Przegląd

Tytuł Norma
ORP.3.A1 Sensibilisierung der Institutionsleitung für Informationssicherheit (B) [Vorgesetzte, Institutionsleitung]

Die Institutionsleitung MUSS ausreichend für Sicherheitsfragen sensibilisiert werden. Die Sicherheitskampagnen und Schulungsmaßnahmen MÜSSEN von der Institutionsleitung unterstützt werden. Vor dem Beginn eines Sensibilisierungs- und Schulungsprogramms zur Informationssicherheit MUSS die Unterstützung der Institutionsleitung eingeholt werden.

Alle Vorgesetzten MÜSSEN die Informationssicherheit unterstützen, indem sie mit gutem Beispiel vorangehen. Führungskräfte MÜSSEN die Sicherheitsvorgaben umsetzen. Hierüber hinaus MÜSSEN sie ihre Mitarbeitenden auf deren Einhaltung hinweisen.

ORP.3.A3 Einweisung des Personals in den sicheren Umgang mit IT (B) [Vorgesetzte, Personalabteilung, IT-Betrieb]

Alle Mitarbeitenden und externen Benutzenden MÜSSEN in den sicheren Umgang mit IT-, ICS- und IoT-Komponenten eingewiesen und sensibilisiert werden, soweit dies für ihre Arbeitszusammenhänge relevant ist. Dafür MÜSSEN verbindliche, verständliche und aktuelle Richtlinien zur Nutzung der jeweiligen Komponenten zur Verfügung stehen. Werden IT-, ICS- oder IoT-Systeme oder -Dienste in einer Weise benutzt, die den Interessen der Institution widersprechen, MUSS dies kommuniziert werden.

ORP.3.A4 Konzeption und Planung eines Sensibilisierungs- und Schulungsprogramms zur Informationssicherheit (S)

Sensibilisierungs- und Schulungsprogramme zur Informationssicherheit SOLLTEN sich an den jeweiligen Zielgruppen orientieren. Dazu SOLLTE eine Zielgruppenanalyse durchgeführt werden. Hierbei SOLLTEN Schulungsmaßnahmen auf die speziellen Anforderungen und unterschiedlichen Hintergründe fokussiert werden können.

Es SOLLTE ein zielgruppenorientiertes Sensibilisierungs- und Schulungsprogramm zur Informationssicherheit erstellt werden. Dieses Schulungsprogramm SOLLTE den Mitarbeitenden alle Informationen und Fähigkeiten vermitteln, die erforderlich sind, um in der Institution geltende Sicherheitsregelungen und -maßnahmen umsetzen zu können. Es SOLLTE regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

ORP.3.A6 Durchführung von Sensibilisierungen und Schulungen zur Informationssicherheit (S)

Alle Mitarbeitenden SOLLTEN entsprechend ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu Informationssicherheitsthemen geschult werden.

ORP.3.A7 Schulung zur Vorgehensweise nach IT-Grundschutz (S)

Informationssicherheitsbeauftragte SOLLTEN mit dem IT-Grundschutz vertraut sein. Wurde ein Schulungsbedarf identifiziert, SOLLTE eine geeignete IT-Grundschutz-Schulung geplant werden. Für die Planung einer Schulung SOLLTE der Online-Kurs des BSI zum IT-Grundschutz berücksichtigt werden. Innerhalb der Schulung SOLLTE die Vorgehensweise anhand praxisnaher Beispiele geübt werden. Es SOLLTE geprüft werden, ob der oder die Informationssicherheitsbeauftragte sich zu einem BSI IT-Grundschutz-Praktiker qualifizieren lassen sollten.

ORP.3.A8 Messung und Auswertung des Lernerfolgs (S) [Personalabteilung]

Die Lernerfolge im Bereich Informationssicherheit SOLLTEN zielgruppenbezogen gemessen und ausgewertet werden, um festzustellen, inwieweit die in den Sensibilisierungs- und Schulungsprogrammen zur Informationssicherheit beschriebenen Ziele erreicht sind. Die Messungen SOLLTEN sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte der Sensibilisierungs- und Schulungsprogramme zur Informationssicherheit berücksichtigen. Die Ergebnisse SOLLTEN bei der Verbesserung des Sensibilisierungs- und Schulungsangebots zur Informationssicherheit in geeigneter Weise einfließen.

Der oder die Informationssicherheitsbeauftragte SOLLTE sich regelmäßig mit der Personalabteilung und den anderen für die Sicherheit relevanten Ansprechpartnern (Datenschutz, Gesundheits- und Arbeitsschutz, Brandschutz etc.) über die Effizienz der Aus- und Weiterbildung austauschen.

ORP.3.A9 Spezielle Schulung von exponierten Personen und Institutionen (H)

Besonders exponierte Personen SOLLTEN vertiefende Schulungen in Hinblick auf mögliche Gefährdungen sowie geeignete Verhaltensweisen und Vorsichtsmaßnahmen erhalten.

1.1 Odwołania

1.2 Zidentyfikowane wymagania

1.3 Powiązane regulacje

2. Zidentyfikowane wymagania

Wymagania
Źródło Wymaganie

3. Powiązane regulacje

Regulacje
Źródło Regulacja

Powiązane zgłoszenia