+OPS.1.1.4.A7 Sensibilisierung und Verpflichtung der Benutzenden (B) [Benutzende]

OPS.1.1.4.A7 Sensibilisierung und Verpflichtung der Benutzenden (B) [Benutzende]

Benutzende MÜSSEN regelmäßig über die Bedrohung durch Schadprogramme aufgeklärt werden. Sie MÜSSEN die grundlegenden Verhaltensregeln einhalten, um die Gefahr eines Befalls durch Schadprogramme zu reduzieren. Dateien, E-Mails, Webseiten usw. aus nicht vertrauenswürdigen Quellen SOLLTEN NICHT geöffnet werden. Sie MÜSSEN entsprechenden Kontaktpersonen für den Fall eines Verdacht auf eine Infektion mit einem Schadprogramm bekannt sein. Sie MÜSSEN sich an die ihnen benannten Kontaktpersonen wenden, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit einem Schadprogramm besteht.

1. Przegląd

Tytuł Norma

1.1 Odwołania

1.2 Zidentyfikowane wymagania

1.3 Powiązane regulacje

2. Zidentyfikowane wymagania

Wymagania
Źródło Wymaganie

3. Powiązane regulacje

Regulacje
Źródło Regulacja

Powiązane zgłoszenia