+OPS.1.1.4.A9 Meldung von Infektionen mit Schadprogrammen (S) [Benutzende]

OPS.1.1.4.A9 Meldung von Infektionen mit Schadprogrammen (S) [Benutzende]

Das eingesetzte Virenschutzprogramm SOLLTE eine Infektion mit einem Schadprogramm automatisch blockieren und melden. Die automatische Meldung SOLLTE an einer zentralen Stelle angenommen werden. Dabei SOLLTEN die zuständigen Mitarbeitenden je nach Sachlage über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Vorgehen bei Meldungen und Alarmen der Virenschutzprogramme SOLLTE geplant, dokumentiert und getestet werden. Es SOLLTE insbesondere geregelt sein, was im Falle einer bestätigten Infektion geschehen soll.

1. Przegląd

Tytuł Norma

1.1 Odwołania

1.2 Zidentyfikowane wymagania

1.3 Powiązane regulacje

2. Zidentyfikowane wymagania

Wymagania
Źródło Wymaganie

3. Powiązane regulacje

Regulacje
Źródło Regulacja

Powiązane zgłoszenia