+DER.1.A12 Auswertung von Informationen aus externen Quellen (S) [Fachverantwortliche]

DER.1.A12 Auswertung von Informationen aus externen Quellen (S) [Fachverantwortliche]

Um neue Erkenntnisse über sicherheitsrelevante Ereignisse für den eigenen Informationsverbund zu gewinnen, SOLLTEN externe Quellen herangezogen werden. Meldungen über unterschiedliche Kanäle SOLLTEN von den Mitarbeitenden auch als relevant erkannt und an die richtige Stelle weitergeleitet werden. Informationen aus zuverlässigen Quellen SOLLTEN grundsätzlich ausgewertet werden. Alle gelieferten Informationen SOLLTEN danach bewertet werden, ob sie relevant für den eigenen Informationsverbund sind. Ist dies der Fall, SOLLTEN die Informationen entsprechend der Sicherheitsvorfallbehandlung eskaliert werden.

1. Przegląd

Tytuł Norma

1.1 Odwołania

1.2 Zidentyfikowane wymagania

1.3 Powiązane regulacje

2. Zidentyfikowane wymagania

Wymagania
Źródło Wymaganie

3. Powiązane regulacje

Regulacje
Źródło Regulacja

Powiązane zgłoszenia

Powiązania
Typ powiązania Zgłoszenie
blocks G 0.29 Verstoß gegen Gesetze oder Regelungen