+PERS.3 Personalzugang
---+PERS.3.1 Dienst- oder Arbeitsvertrag
---+PERS.3.2 Verfahrensanweisungen
---+PERS.3.3 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
---+PERS.3.4 Stellenbeschreibungen
---+PERS.3.5 Prüfung der Bewerbungsunterlagen
---+PERS.3.6 Vertrauenswürdigkeit von Bewerbenden
------+PERS.3.6.1 Sicherheitsüberprüfung (intern)
---+PERS.3.7 Einarbeitung
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PERS.3 Personalzugang
1. Przegląd
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Norma |
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PERS.3.1 Dienst- oder Arbeitsvertrag
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Personal für Mitarbeitende SOLLTE die vertrauliche Behandlung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vereinbaren. Erläuterung Die vertrauliche Behandlung meint hierbei die arbeits-, dienst- oder statusbezogene Festlegung, dass solche Informationen nur für berechtigte Zwecke, nur gegenüber befugten Personen und nicht privat, öffentlich oder gegenüber Dritten verwendet werden dürfen; bei Beamtinnen und Beamten ist dies nicht primär als privatrechtliche Nebenabrede zu verstehen, sondern regelmäßig als Konkretisierung bestehender beamtenrechtlicher Verschwiegenheits-, Treue- und Wohlverhaltenspflichten, die etwa durch Belehrung, Verpflichtungserklärung, Empfangsbestätigung oder dokumentierte Unterweisung nachvollziehbar gemacht werden kann. Sinn und Zweck der Anforderung ist, Vertraulichkeitserwartungen bereits im Personalverhältnis eindeutig zu machen und spätere Unklarheiten darüber zu verringern, welche internen Informationen geschützt zu behandeln sind. Ohne eine solche Klarstellung könnte eine Person vertrauliche Angebotsdaten an einen Wettbewerber weitergeben, Projektdetails in sozialen Medien veröffentlichen, interne Sicherheitsinformationen im privaten Umfeld besprechen oder Unterlagen nach einem Rollenwechsel unzulässig weiterverwenden; eine nachvollziehbare Vereinbarung oder Belehrung kann demgegenüber die persönliche Verantwortlichkeit stärken, Abschreckungswirkung entfalten und die Durchsetzung von Schutz- und Reaktionsmaßnahmen erleichtern. Genuzt werden können etwa eine Vertraulichkeitsklausel im Arbeitsvertrag, eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA), eine dienstrechtliche Verschwiegenheitsbelehrung für Beamte, oder eine Verpflichtungserklärung bei Tätigkeitsbegin. Zu beachten ist hierbei auch, dass eine erneute Bestätigung bei Rollen mit besonderem Geheimniszugang oder eine dokumentierte Belehrung beim Wechsel in vertraulichkeitskritische Aufgaben erforderlich sein kann.
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PERS.3.2 Verfahrensanweisungen
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Personal für Mitarbeitende SOLLTE explizit zur Einhaltung von Verfahrensanweisungen bei Neuzugang anweisen. Erläuterung Wenn neue Mitarbeitende keine explizite Anweisung erhalten, dass Sicherheitsanweisungen existieren und einzuhalten sind, könnte es zu verspäteter Kenntnisnahme der Regelungen und dadurch zu Mängeln in der Einhaltung kommen. Das ist insbesondere bei Mitarbeitenden der Fall, die in manche Informationsverarbeitungsprozesse eingebunden sind, aber keinen Zugang zu Plattformen wie dem Intranet erhalten: Werden Verfahrensanweisungen nur im Intranet abgelegt, aber nicht bei Neuzugang explizit bekannt gegeben, so können diese Personen keine Kenntnis davon nehmen. Die Menge der Verfahrensanweisungen ergibt sich aus den für die jeweilige Tätigkeit relevanten gesetzlichen Anforderungen, sowie den Anforderungen zu den Handlungsworten „anweisen“ und „verbieten“.
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PERS.3.3 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Personal für Mitarbeitende SOLLTE zum Umgang mit definierten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei Neuzugang anweisen. Erläuterung Eine Dienst- oder Arbeitsanweisung, die zu wahrende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse klar definiert, stellt sicher, dass Mitarbeitende ihre Pflichten genau kennen. Hierbei geht es insbesondere darum, klar zu definieren welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind, z.B. Kundendaten, Patente, alle nicht zur Veröffentlichung bestimmten oder mit bestimmten Schutzklassifizierungen versehene Dokumente. Außerdem relevant ist, dass diese Geheimnisse auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus zu wahren sind. Hier besteht ein enger Zusammenhang zum Informationsmanagement, wo z.B. auch geregelt wird, welche Anweisungen zum Schutz im Einzelnen einzuhalten sind (z.B. Markierung, Verwahrung). Damit die dort festgelegten Regelungen den Mitarbeitenden auch bekannt sind wird eine entsprechende Anweisung bei Neuzugang benötigt.
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PERS.3.4 Stellenbeschreibungen
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Personal SOLLTE Stellenbeschreibungen vor Ausschreibung zu besetzender Stellen dokumentieren. Erläuterung Eine Stellenbeschreibung ist hier ein Dokument, das die zentralen Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Befugnisse und fachlichen sowie sicherheitsrelevanten Kriterien einer Position vor deren Ausschreibung festhält. Der Zweck dieser Anforderung liegt darin, klare Rollen und Verantwortlichkeiten zu definieren, um sowohl Fehlbesetzungen als auch unklare Zuständigkeiten zu vermeiden. Ohne eine dokumentierte Stellenbeschreibung könnte eine Institution Personen einstellen, deren Qualifikation oder Vertrauenswürdigkeit nicht den tatsächlichen sicherheitsrelevanten Kriterien entsprechen, was zu erhöhtem Missbrauchsrisiko oder unzureichender Aufgabenerfüllung führen könnte. Eine sauber ausgearbeitete Stellenbeschreibung kann dagegen Transparenz schaffen, spätere Konflikte reduzieren und die Sicherheit erhöhen, indem bereits im Auswahlprozess klar wird, welche Fachkenntnisse und Integritätsanforderungen benötigt werden. Beachten Sie dabei auch rechtliche Anforderungen wie das AGG. Zur Umsetzung kann eine Institution zunächst ein standardisiertes Format für Stellenbeschreibungen verwenden, in dem u.a. Aufgabenbereiche, Verantwortlichkeiten, sowie erforderliche fachliche und sicherheitsrelevante Qualifikationen erfasst werden. Eine abgestufte Vorlage kann bei unterschiedlichen Rollenarten (z.B. operative Mitarbeitende, Teamleitungen, Fachspezialisten) helfen, die Konsistenz zu wahren. Prozessual kann eine interne Prüfschleife eingerichtet werden, in der HR und die jeweilige Fachabteilung die Beschreibung autorisieren, bevor eine Stelle öffentlich ausgeschrieben wird. Außerdem kann es hilfreich sein, regelmäßig zu prüfen, ob bestehende Stellenbeschreibungen noch zu aktuellen Prozessen und eingesetzten Technologien passen, sodass keine veralteten oder unvollständigen Kriterien in die Rekrutierung einfließen.
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PERS.3.5 Prüfung der Bewerbungsunterlagen
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Personal SOLLTE die Qualifikation von Bewerbenden anhand der Bewerbungsunterlagen vor der Besetzung von Stellen testen. Erläuterung Die Prüfung von Unterlagen zur Qualifikation ist essenziell, um sicherzustellen, dass nur fachlich geeignete Personen Zugang zu sensiblen IT-Systemen und Daten erhalten. Fehlende Qualifikationen erhöhen das Risiko für Bedienfehler oder mangelndes Sicherheitsbewusstsein, was Schwachstellen und Angriffsflächen für Bedrohungen eröffnet. Zudem wird so das Risiko von gezielter Einschleusung von Angreifern verringert. Berücksichtigen Sie dabei die Persönlichkeitsrechte der Bewerbenden.
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PERS.3.6 Vertrauenswürdigkeit von Bewerbenden
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Personal SOLLTE die Vertrauenswürdigkeit von Bewerbenden vor der Besetzung von Stellen testen. Erläuterung Hierbei sind sowohl die Identität der Person, als auch ihre Qualifikation anhand von Nachweisen zu verifizieren. Insbesondere ist zu prüfen, ob der vorgelegte Lebenslauf korrekt, plausibel und vollständig ist. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen können die Angaben durch Rückfragen bei der Quelle der Qualifikationsnachweise verifiziert werden.
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PERS.3.7 Einarbeitung
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Personal für Mitarbeitende SOLLTE eine Einarbeitung bei Neuzugang ausführen. Erläuterung Eine Einarbeitung ist eine strukturierte Vorgehensweise, bei der neue Mitarbeitende mit den relevanten Aufgaben, Zuständigkeiten, Systemen und Sicherheitsanforderungen ihrer Tätigkeit vertraut gemacht werden. Ziel ist es, ihnen nicht nur fachliche Grundlagen, sondern auch die spezifischen Abläufe und Schutzmaßnahmen der Institution zu vermitteln, sodass sie von Beginn an korrekt und sicher arbeiten können. Ohne eine solche Einarbeitung könnte es zu Fehlbedienungen von IT-Systemen kommen, die Sicherheitsvorfälle begünstigen, oder zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Aufgaben, die die Verfügbarkeit kritischer Prozesse beeinträchtigen. Eine sorgfältige Einführung kann dagegen das Verständnis für Sicherheitsregeln fördern, den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Informationen stärken und die Bindung der Mitarbeitenden an die Institution erhöhen. Um die Anforderung umzusetzen, kann die Institution verschiedene Maßnahmen kombinieren: (1) ein strukturiertes Onboarding-Dokument, das die wichtigsten Systeme, Zugriffsrechte und Sicherheitsrichtlinien erklärt, (2) eine begleitende Einführung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen, die praxisnahes Wissen vermitteln, (3) die direkte Integration sicherheitsrelevanter Hinweise in den Arbeitsalltag, etwa durch kurze Erläuterungen beim erstmaligen Zugriff auf sensible Anwendungen oder beim Anlegen von Berechtigungen. Ergänzend kann eine Checkliste genutzt werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Schritte nachvollziehbar abgeschlossen werden. Auch ein „Paten-System“ kann eingesetzt werden, bei dem neue Mitarbeitende für die ersten Wochen eine feste Ansprechperson haben, die Fragen klärt und auf mögliche sicherheitsrelevante Stolperfallen hinweist.
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1.1 Odwołania
1.2 Zidentyfikowane wymagania
1.3 Powiązane regulacje
2. Zidentyfikowane wymagania
Wymagania
| Źródło |
Wymaganie |
3. Powiązane regulacje
Regulacje
| Źródło |
Regulacja |
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