+SENS.2 Grundlegende Sensibilisierung
---+SENS.2.1 Schutzziele
---+SENS.2.2 Meldewege
---+SENS.2.3 Verschlüsselung und Signatur
---+SENS.2.4 Nutzung unautorisierter Assets
------+SENS.2.4.1 Verbindung unautorisierter IT-Systeme
---+SENS.2.5 Zuständigkeitsbereiche
---+SENS.2.6 Umgehung von Sicherheitsfunktionen
---+SENS.2.7 Änderung von Konfigurationen
---+SENS.2.8 Melden von Ereignissen
------+SENS.2.8.1 Melden von Fehler- und Warnmeldungen
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SENS.2 Grundlegende Sensibilisierung
1. Przegląd
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Norma |
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SENS.2.1 Schutzziele
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Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zu den Schutzzielen Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität sensibilisieren. Erläuterung Für die grundlegende Schulung kann z.B. auf den Online-Kurs des BSI zum IT-Grundschutz zurückgegriffen werden.
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SENS.2.2 Meldewege
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Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zu den Meldewegen und Informationsquellen bei Fragen informieren. Erläuterung Zur Bekanntgabe von Meldewegen gehört, welche Meldewege (z.B. Adresse, Rufnummer, Ticketsystem) zur Verfügung stehen und welche weiteren Informationsquellen (z.B. Wissensmanagement im Intranet, Dienstanweisungen, Betriebshandbuch, Chatbots) relevante Informationen zur Informationssicherheit enthalten.
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SENS.2.3 Verschlüsselung und Signatur
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Sensibilisierung für Nutzende von Anwendungen SOLLTE zur Bedienung von Verschlüsselungs- und Signaturfunktionen sensibilisieren. Erläuterung Viele Anwendungen zur Kommunikation bieten Funktionen zur Verschlüsselung oder digitalen Signatur (z.B. Verifikation der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung per QR-Code im Messenger, Digitale Signatur von E-Mails). Verschlüsselung kann symmetrisch (gleicher Schlüssel ist auf beiden Seiten bekannt) oder asymmetrisch (ein öffentlicher und ein privater Schlüssel) erfolgen. Digitale Signaturen ermöglichen es, die Herkunft einer Nachricht zu überprüfen und Manipulationen zu erkennen.
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SENS.2.4 Nutzung unautorisierter Assets
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Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE die Nutzung unautorisierter Assets untersagen. Erläuterung Die Nutzung unautorisierter Assets bezeichnet hier den Einsatz von IT-Systemen, Datenträgern, Anwendungen oder Cloud-Diensten, die nicht durch die Institution freigegeben und inventarisiert sind. Hierzu gehört auch der Anschluss privater Peripheriegeräte wie Tastaturen oder das Telefonieren mit nicht autorisierten Telefonen. Der Sinn und Zweck der Anforderung liegt darin, unkontrollierte Schatten-IT und damit verbundene Risiken zu reduzieren. So könnte etwa ein unautorisiertes USB-Gerät Schadsoftware einschleusen, oder eine nicht genehmigte Cloud-Anwendung könnte zu unbemerkten Datenabflüssen führen. Besteht ein Bedarf an Assets, dann können die festgelegten Meldewege genutzt werden. Bei der Beschaffung von Assets sind die Verfahren und Regelungen des Assetmanagements zu beachten.
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SENS.2.5 Zuständigkeitsbereiche
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Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zu Schutzbedarf und Schnittstellen in ihrem Zuständigkeitssbereich sensibilisieren. Erläuterung Hiermit ist der Schutzbedarf des Zuständigkeitsbereichs des jeweiligen Nutzenden gemeint. Die Schnittstellen zu anderen Zuständigkeitsbereichen und deren entsprechender Schutzbedarf ist ebenfalls zu betrachten.
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SENS.2.6 Umgehung von Sicherheitsfunktionen
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Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE gegen die Umgehung von Sicherheitsfunktionen sensibilisieren. Erläuterung Selbst die ausgefeiltesten Sicherheitssysteme werden wirkungslos, wenn Anwender diese durch Eigeninitiative oder mangelndes Verständnis umgehen. Umgehungshandlungen könnten beispielsweise dazu führen, dass Schadprogramme durch Deaktivieren des Virenschutzes ins System gelangen, oder Angreifer über unsichere Verbindungen Zugang erhalten, wenn neue Verbindungen eigenmächtig geschaffen werden. Der Begriff "Umgehung von Sicherheitsfunktionen" umfasst dabei alle Handlungen, bei denen implementierte technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen außer Kraft gesetzt, deaktiviert oder auf andere Weise ihrer Schutzwirkung beraubt werden, z.B. durch Rooting/Jailbreaking oder Verwendung nicht autorisierter Anwendungen oder Geräte. Wenn für eine Tätigkeit Funktionen benötigt werden, die durch Sicherheitsmechanismen verhindert werden, ist stattdessen eine Abstimmung über die festgelegten Meldewege sinnvoll.
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SENS.2.7 Änderung von Konfigurationen
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Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE gegen die unautorisierte Änderung sicherheitsrelevanter Konfigurationen sensibilisieren. Erläuterung Sicherheitsrelevante Konfigurationen umfassen dabei alle Einstellungen, die direkten Einfluss auf die Sicherheit haben, wie Firewall-Regeln, Benutzerrechte, Verschlüsselungsparameter, Netzwerkkonfigurationen oder Sicherheitssoftware-Einstellungen. Besteht ein Bedarf zur Änderung (z.B. Einschalten bislang deaktivierter Funktionen, Akzeptanz von Verschlüsselungszertifikaten) so ist stattdessen ein Gespräch mit den für Informationssicherheit zuständigen Stellen in der Institution sinnvoll um einen sicheren Betrieb zu ermöglichen.
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SENS.2.8 Melden von Ereignissen
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Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zum Melden von sicherheitsrelevanten Ereignissen anweisen. Erläuterung Ohne ein Bewusstsein für die Bedeutung solcher Meldungen könnte ein Vorfall wie ein Phishing-Versuch, ein auffälliges Verhalten in einem IT-System oder der Verlust eines mobilen Endgeräts unbemerkt bleiben und gravierende Auswirkungen nach sich ziehen. Umgekehrt kann eine geschulte Aufmerksamkeit verhindern, dass Schwachstellen unentdeckt bleiben, und kann so die Widerstandsfähigkeit der Institution stärken. Sicherheitsrelevante Ereignisse sind hier Beobachtungen oder Abweichungen, die auf eine mögliche Beeinträchtigung der Informationssicherheit hinweisen – beispielsweise technische Probleme wie Systemausfälle und Virenfunde, aber auch verdächtige Aktivitäten von Personen wie z.B. unbefugte Zugriffe auf Systeme oder Daten oder unbekannte Personen in Sicherheitsbereichen. Eine geeignete Umsetzung kann durch unterschiedliche Maßnahmen unterstützt werden: (1) einfache und klar sichtbare Meldewege, z. B. eine zentrale Funktionsmailadresse oder eine Notfallhotline, (2) kurze Schulungen oder Awareness-Kampagnen mit praxisnahen Beispielen, die verdeutlichen, welche Vorfälle gemeldet werden können, (3) niedrigschwellige Hilfsmittel wie Poster, Bildschirm-Hinweise oder Quick-Reference-Karten, die den Meldeprozess in Erinnerung rufen. Für eine Umsetzung kann die BSI IT-Notfallkarte „Verhalten bei IT-Notfällen“ genutzt werden.
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1.1 Odwołania
1.2 Zidentyfikowane wymagania
1.3 Powiązane regulacje
2. Zidentyfikowane wymagania
Wymagania
| Źródło |
Wymaganie |
3. Powiązane regulacje
Regulacje
| Źródło |
Regulacja |
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