+SENS.8 Physische Sicherheit
---+SENS.8.1 Screen Lock
---+SENS.8.2 Clean Desk
---+SENS.8.3 Risiken der Nutzung von mobilen Endgeräten
---+SENS.8.4 Schließen von Türen und Fenstern
---+SENS.8.5 Mitbringen von IT-Systemen
---+SENS.8.6 Begleitung Externer
---+SENS.8.7 Beaufsichtigung Externer
---+SENS.8.8 Verwahrung Intern
---+SENS.8.9 Rückgabe nicht mehr benötigter Assets
---+SENS.8.10 Vermeidung von Brandlasten
---+SENS.8.11 Verwendung von Brandschutmitteln
---+SENS.8.12 Verwendung von Wasserschutzmitteln

SENS.8 Physische Sicherheit

1. Przegląd

Tytuł Norma
SENS.8.1 Screen Lock

Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zum Sperren von IT-System vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes anweisen.

Erläuterung

Diese Vorgehensweise hilft dabei, unbefugten Zugriff auf sensible Informationen zu verhindern, die auf dem Bildschirm angezeigt werden könnten. Ansonsten könnte es zu unbefugten Zugriffen auf Daten oder die Systeme selber kommen, wenn diese unbewacht und ungesperrt zurückgelassen werden.

SENS.8.2 Clean Desk

Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zum Aufräumen von vertraulichen Dokumenten und Datenträgern vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes anweisen.

Erläuterung

Ein aufgeräumter Arbeitplatz („Clean Desk Policy“) kann dazu beitragen, Informationssicherheit und Datenschutz am Arbeitsplatz zu stärken, indem sie verhindert, dass vertrauliche Unterlagen, Datenträger oder elektronische Geräte unbefugt eingesehen oder entwendet werden. Durch konsequentes Aufräumen am Ende des Arbeitstages oder bei längeren Abwesenheiten kann das Risiko von Datenlecks, Industriespionage oder versehentlicher Offenlegung sensibler Informationen minimiert werden. Gleichzeitig kann eine aufgeräumte Arbeitsumgebung die Konzentration und Effizienz der Mitarbeitenden fördern, da unnötige Ablenkungen reduziert werden und das Wiederfinden wichtiger Unterlagen beschleunigt wird. Hierzu gehören sowohl physische Unterlagen wie Akten, Notizzettel oder Ausdrucke mit personenbezogenen oder geschäftskritischen Daten, als auch elektronische Datenträger oder Bildschirminhalte.

SENS.8.3 Risiken der Nutzung von mobilen Endgeräten

Sensibilisierung für Nutzende von Mobilen Endgeräten SOLLTE gegen Risiken der Nutzung von mobilen Endgeräten sensibilisieren.

Erläuterung

Bei der Nutzung mobiler Endgeräte wie Smartphones, Tablets und Laptops ist Vorsicht geboten, da diese Geräte häufig außerhalb gesicherter Umgebungen betrieben werden und dort typischerweise einer höheren Gefährdungslage ausgesetzt sind. Beispiele sind z.B. Abhandenkommen von Geräten oder Zugang von Unbefugten zu Informationen im öffentlichen Verkehr. Durch den konsequenten Einsatz von Gerätesperren, Verschlüsselung, vertrauenswürdigen Netzwerken sowie der geschützten Verwahrung von Geräten kann das Risiko einer unbefugten Nutzung erheblich reduziert werden.

SENS.8.4 Schließen von Türen und Fenstern

Sensibilisierung für Nutzende von Gebäuden SOLLTE zum Verschließen von Fenstern und Türen beim Verlassen von Räumlichkeiten anweisen.

Erläuterung

Durch unverschlossene Türen und Fenster könnten Unbefugte Zutritt erlangen und (in Außenwänden) auch Umwelteinflüsse wirksam werden (Regen, Sturm, Frost), so dass IT, sensible Informationen und andere Werte in Gefahr geraten, zerstört, beschädigt, ausgespäht oder entfernt werden könnten. Sobald die Anwesenheit von Pesonen in einem Raum endet, sind Türen und Fenster daher so zu schließen, dass von Außen das unbefugte Öffnen und (in Außenwänden) das Eindringen von Umwelteinflüssen verhindert wird. Türen werden z.B. abgeschlossen oder Türschließsysteme in den entsprechenden Betriebszustand gebracht, Fenster ganz geschlossen und verriegelt. Nicht erforderlich ist das Verschließen der Türen von fensterlosen Innenräumen, in denen keine IT, sensible Informationen oder andere Werte aufbewahrt werden, oder wenn Risiken praktisch ausgeschlossen werden können (z.B. Kippen von Außenfenstern in höheren Geschossen bei gutem Wetter vor kurzer Abwesenheit). Dies gilt auch für Gemeinschaftsräume, in denen sich IT-Systeme oder Datenträger befinden, z.B. VK-Konferenzzimmer.

SENS.8.5 Mitbringen von IT-Systemen

Sensibilisierung für Nutzende KANN das Mitbringen unautorisierter IT-Systeme untersagen.

Erläuterung

Fremde IT-Systeme sind ein Risiko, weil sie an das interne Netz angeschlossen, zum Mithören von Gesprächen oder zur Standortverfolgung missbraucht werden können. Relevant sind dabei sowohl Geräte der Mitarbeitenden, als auch von Externen. Dies kann auch durch eine Hinterlegung von Geräten an der Pforte oder in verschließbaren Fächern am Eingang umgesetzt werden.

SENS.8.6 Begleitung Externer

Sensibilisierung für Mitarbeitende von Standorten KANN zur Begleitung von Externen anweisen.

Erläuterung

Dies dient in erster Linie dazu, unbefugte oder unbeaufsichtigte Zugriffe auf sensible Bereiche, Informationen oder Systeme zu verhindern. Ohne eine solche Begleitung kann es leicht zu Situationen kommen, in denen Externe absichtlich oder versehentlich sicherheitskritische Bereiche betreten, vertrauliche Informationen einsehen oder technische Geräte unsachgemäß manipulieren. Die Begleitung Externer, die wie Interne sicherheitsüberprüft und geschult wurden, ist entbehrlich.

SENS.8.7 Beaufsichtigung Externer

Sensibilisierung für Mitarbeitende von Standorten SOLLTE zur Beaufsichtigung von Externen in sensiblen Bereichen anweisen.

Erläuterung

Erhalten Externe wie z.B. IT-Dienstleister Zugang zu Standorten, an denen sensible Informationen verarbeitet werden, so stellt eine Beaufsichtigung sicher, dass Externe nur soweit Zugriff auf diese Informationen erhalten, wie für die Erledigung der Aufgabe erforderlich.

SENS.8.8 Verwahrung Intern

Sensibilisierung für Nutzende von Räumen SOLLTE zur sicheren Verwahrung von IT-Systemen und Datenträgern sensibilisieren.

Erläuterung

Herumliegende vertrauliche Dokumente und Datenträger sind ein leichtes Ziel für Diebe und können versehentlich verloren gehen. Hiergegen hilft die Verwahrung in einem verschlossenen Schrank oder anderweitig entsprechend geschützt. Dies ist besonders wichtig in Räumlichkeiten, welche oft zusammen mit oder ausschließlich von externen Personen genutzt werden, z.B. Konferenz- oder Veranstaltungsräume.

SENS.8.9 Rückgabe nicht mehr benötigter Assets

Sensibilisierung für Nutzende SOLLTE zur Rückgabe nicht mehr benötigter Assets anweisen.

Erläuterung

Dies gilt z.B. bei einem Wechsel der Aufgaben oder der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Nutzenden und der Institution.

SENS.8.10 Vermeidung von Brandlasten

Sensibilisierung für Nutzende von Standorten SOLLTE das ungesicherte Hinterlassen von Brandlasten untersagen.

Erläuterung

Befinden sich Brandlasten wie Kartons, brennbare Dämmstoffe, Batterien oder Holzmöbel in der Nähe (oder sogar in) Räumen für technische Infrastruktur oder zentraler Versorgungseinrichtungen, so erhöhen sich Wahrscheinlichkeit und durchschnittliches Schadensausmaß von Bränden. Dies gilt auch für das Rauchen von Zigaretten oder Zigarren. Der einzuhaltende Abstand ergibt sich aus der Größe der Brandlast und dem Schutzbedarf des Ortes von dem Abstand zu halten ist - wenn möglich ist ein Abstand von mindestens einem Zwischenraum sinnvoll.

SENS.8.11 Verwendung von Brandschutmitteln

Sensibilisierung für Mitarbeitende SOLLTE zur korrekten Verwendung bereitgestellter Brandschutz-Hilfsmittel sensibilisieren.

Erläuterung

Hierzu zählt z.B. die Einweisung in die korrekte Verwendung von Handfeuerlöschern, welche in Serverräumen oder Rechenzentren bereitgestellt werden.

SENS.8.12 Verwendung von Wasserschutzmitteln

Sensibilisierung für Mitarbeitende KANN zur korrekten Verwendung bereitgestellter Wasserschutz-Hilfsmittel sensibilisieren.

Erläuterung

Ohne ausreichende Kenntnisse könnte ein Mitarbeitender im Ernstfall zögern oder Hilfsmittel falsch anwenden, wodurch wertvolle Geräte ungeschützt bleiben oder unnötige Verzögerungen bei der Eindämmung eintreten könnten. Eine rechtzeitige und richtige Anwendung kann dagegen die Ausbreitung von Wasserschäden begrenzen, Datenverluste vermeiden und den Wiederanlauf kritischer Arbeitsprozesse erheblich erleichtern. Im Kontext dieser Anforderung bedeutet „Wasserschutz-Hilfsmittel“ einfache technische oder organisatorische Werkzeuge, die zur Eindämmung, Ableitung oder Beseitigung von Wasser im Notfall eingesetzt werden können, etwa Sandsäcke, Absperrschotten, Wassermelder oder Tauchpumpen. Konkrete Maßnahmen können sein: (1) Mitarbeitende regelmäßig in kurzen Übungen mit der Handhabung der vorhandenen Hilfsmittel vertraut machen, z. B. das Einsetzen von Absperrschotten an Türen oder den Betrieb einer Tauchpumpe an einem vorbereiteten Testbecken, (2) an den Aufbewahrungsorten der Hilfsmittel laminierte Schritt-für-Schritt-Anleitungen anbringen, die im Ernstfall sofort verständlich sind, (3) visuelle Markierungen oder QR-Codes platzieren, die auf kurze Videosequenzen zur Anwendung verweisen. Auch kleine Tipps können die Wirksamkeit erhöhen, etwa dass Hilfsmittel geordnet nach Dringlichkeit bereitliegen können oder dass bei Tauchpumpen vorab Kabel und Steckdosen auf sichere Reichweite geprüft werden können.

1.1 Odwołania

1.2 Zidentyfikowane wymagania

1.3 Powiązane regulacje

2. Zidentyfikowane wymagania

Wymagania
Źródło Wymaganie

3. Powiązane regulacje

Regulacje
Źródło Regulacja