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Artikel 8 2(2) Der Teilabschnitt über Sanierungsoptionen beschreibt ein breites Spektrum an Sanierungsoptionen, die bei finanziellen Stressszenarien zur Anwendung kommen und nach vernünftigem Ermessen einen Beitrag zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Existenzfähigkeit und der Finanzlage der vom Sanierungsplan erfassten Unternehmen leisten können. 1. Przegląd
1.1 Odwołania1.2 Zidentyfikowane wymagania1.3 Powiązane normy2. Zidentyfikowane wymagania
3. Powiązane normy
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