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+Artikel 9 2 |
Artikel 9 2(2) Umfasst eine Sanierungsoption keine Schritte, Regelungen oder Maßnahmen gemäß Absatz 1 Buchstaben a bis e, so ist im Teilabschnitt über Sanierungsoptionen der Nachweis zu erbringen, dass das Institut, das Unionsmutterunternehmen oder das Tochterunternehmen, das den Plan erstellt und vorgelegt hat, diese Schritte, Regelungen oder Maßnahmen angemessen geprüft hat. 1. Przegląd
1.1 Odwołania1.2 Zidentyfikowane wymagania1.3 Powiązane normy2. Zidentyfikowane wymagania
3. Powiązane normy
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