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+Artikel 13 Branchenspezifische Übergangs- und Bestandsschutzvorschriften |
Artikel 13 Branchenspezifische Übergangs- und BestandsschutzvorschriftenArtikel 13 Branchenspezifische Übergangs- und Bestandsschutzvorschriften Die Branchenvorschriften, nach denen die zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen berechnet werden, schließen auch alle etwaigen auf Branchenebene geltenden Übergangs- oder Bestandsschutzvorschriften ein. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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