+Artikel 18 (3)

Artikel 18 (3)

Zahlungsdienstleister, die elektronische Fernzahlungsvorgänge aufgrund ihres niedrigen Risikos von der starken Kundenauthentifizierung ausnehmen wollen, müssen mindestens die folgenden risikobasierten Faktoren berücksichtigen:

a) 

die früheren Ausgabemuster des betreffenden Zahlungsdienstnutzers;

b) 

Zahlungsvorgangshistorie eines jeden Zahlungsdienstnutzers des Zahlungsdienstleisters;

c) 

Ort des Zahlers und des Zahlungsempfängers zum Zeitpunkt des Zahlungsvorgangs, falls das Zugangsgerät oder die Software vom Zahlungsdienstleister bereitgestellt wird;

d) 

Erkennung ungewöhnlicher Zahlungsmuster des Zahlungsdienstnutzers im Vergleich zu seiner Zahlungsvorgangshistorie.

Bei seiner Bewertung erfasst der Zahlungsdienstleister alle genannten risikobasierten Faktoren für jeden einzelnen Zahlungsvorgang in einem Risikopunktesystem, um zu entscheiden, ob bei einem bestimmten Zahlungsvorgang auf eine starke Kundenauthentifizierung verzichtet werden darf.

1. Przegląd

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Tytuł Regulacja

1.1 Odwołania

1.2 Zidentyfikowane wymagania

1.3 Powiązane normy

2. Zidentyfikowane wymagania

Wymagania
Źródło Wymaganie

3. Powiązane normy

Normy
Źródło Wymaganie
  • Builddate: 12.09.2023 00:00:00 -Doknr: CELEX:32018R0389
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