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+Artikel 91 (10) |
Artikel 91 (10)Für die Zwecke dieses Artikels und des Artikels 91a arbeitet die EBA Entwürfe technischer Regulierungsstandards für die in Absatz 1d des vorliegenden Artikels genannten Stellen aus, in denen der Mindestinhalt des Eignungsfragebogens, der Lebensläufe und der internen Eignungsbewertung, die den zuständigen Behörden für die Durchführung der Eignungsbeurteilung nach Absatz 1f des vorliegenden Artikels und nach Artikel 91a Absatz 5 vorzulegen sind, präzisiert wird. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass geeignete Standards für andere als die in Absatz 1d dieses Artikels genannten Unternehmen entwickelt werden. Die EBA übermittelt der Kommission die in Unterabsatz 1 genannten Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum 10. Juli 2026. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, diese Richtlinie durch Erlass der in Unterabsatz 1 dieses Absatzes genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zu ergänzen. 1. Przegląd
1.1 Odwołania1.2 Zidentyfikowane wymagania1.3 Powiązane normy2. Zidentyfikowane wymagania
3. Powiązane normy
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