+AT 2.2 Tz 3

AT 2.2 Tz 3

Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit im Rahmen der Risikoinventur, der Ausgestaltung des internen Kontrollsystems (Risikotragfähigkeitskonzept, Risikosteuerungs- und –controllingprozesse, Prozesse im Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation), der (Risiko-)Strategie und der Berichterstattung sind die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen.

Dabei sind verschiedene plausible Szenarien zugrunde zu legen, die im Einklang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen. Ein Abstellen allein auf Datenhistorien ist nicht ausreichend. Die Beurteilung hat sowohl unter kurz- und mittelfristiger Perspektive als auch über einen langen Zeithorizont zu geschehen.

Erläuterung

Berücksichtigung von ESG-Risiken

Als ESG-Risiken (ESG: Environmental, Social, Governance) sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen, die als Risikotreiber/-faktor wirken und somit auf die in Tz. 1 a) - d) aufgeführten sowie weitere wesentliche Risikoarten ausstrahlen.

1. Przegląd

,
Tytuł Regulacja

1.1 Odwołania

1.2 Zidentyfikowane wymagania

1.3 Powiązane normy

2. Zidentyfikowane wymagania

Wymagania
Źródło Wymaganie

3. Powiązane normy

Normy
Źródło Wymaganie
  • BAFIN -

    published by Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht at https://www.bafin.de/ 

    News imported via RSS-Reader